Auch die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates ist der Ansicht, dass Mitglieder einer parlamentarischen Kommission keine bezahlten Mandate von Unternehmen oder Organisationen neu annehmen dürfen, wenn diese von rechtlichen Regelungen betroffen sein könnten, für deren Erarbeitung die Kommission zuständig ist.

Die SPK des Nationalrates stimmt mit 15 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung einem Beschluss ihrer Schwesterkommission des Ständerates zu, welcher einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Beat Rieder (VS) im vergangenen August Folge gegeben hatte (19.414 s Pa. Iv. Verbot der Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen). Gerade seit dem Legislaturwechsel hat sich gezeigt, dass Organisationen und Unternehmen gezielt Mitglieder aus den für ihre Interessen wichtigen parlamentarischen Kommissionen rekrutieren, also sozusagen «Parlamentariershopping» betreiben. Dies kann zu einseitigen Zusammensetzungen bestimmter Kommissionen führen. Mit der vorgeschlagenen Regelung wird auch nicht in Frage gestellt, dass Mitglieder der Bundesversammlung neben ihrem Parlamentsmandat weitere Mandate ausüben dürfen, sofern sie dies bereits vor Übernahme des entsprechenden Kommissionssitzes getan haben. Für die Minderheit der Kommission ist das mit der Initiative vorgeschlagene Verbot unnötig, weil ein Engagement in einem Unternehmen oder in eine Organisation nicht bedeutet, dass sich das Parlamentsmitglied kaufen lässt.

Somit kann nun die SPK des Ständerates die notwendigen Änderungen des Parlamentsgesetzes ausarbeiten.

Kostenloser Zugang zu amtlichen Dokumenten: Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt

In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (16.432 n Pa. Iv. Graf-Litscher. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung) hat die SPK mit 16 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung eine Vorlage zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet, wonach für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz grundsätzlich keine Gebühr erhoben werden soll. Einzig, wenn ein Zugangsgesuch eine äussert aufwändige Bearbeitung durch die Behörden erfordert, soll eine Gebühr erhoben werden können, welche allerdings den Betrag von Fr. 2000.- nicht überschreiten darf. Dieser Höchstwert wurde mit 13 zu 8 Stimmen beschlossen; die Minderheit beantragt, keinen Höchstwert festzuschreiben.

Die Kommission hat festgestellt, dass in einigen Departementen Rechnungen über bisweilen mehrere Tausend Franken gestellt werden, wodurch das Prinzip des Zugangs zu amtlichen Dokumenten ausgehöhlt wird. Die Kommission erachtet es deshalb als richtig, den Grundsatz der Kostenlosigkeit im Gesetz zu verankern.

Die Vorlage ist bis Ende Mai in der Vernehmlassung und findet sich unter folgendem Link: https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-16-432

Nichtamtliche Reisen von Ratsmitgliedern müssen nicht offengelegt werden

Seit Legislaturbeginn gibt es ein öffentliches Register über die Reisen von Ratsmitgliedern im Ausland, die zulasten der Rechnung der Bundesversammlung unternommen worden sind. Mit ihrer parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrätin Nadine Masshardt (S, BE), dass in diesem Register auch Reisen aufzuführen sind, welche Ratsmitglieder auf Einladung von schweizerischen, ausländischen oder internationalen Behörden und Interessengruppen annehmen (18.492 n Pa. Iv. Transparenz auch bei Lobbyreisen). Die Kommission spricht sich mit 12 zu 11 Stimmen und einer Enthaltung gegen dieses Anliegen aus, welches bereits bei der Schaffung des Registers diskutiert und abgelehnt worden ist. Nach Ansicht der Minderheit würde diese kleine Massnahme einen doch bedeutenden Gewinn an Transparenz bringen.

Ebenso spricht sich die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung dagegen aus, auf Gesetzesstufe zu verankern, dass die Ratsmitglieder die Kosten für solche Reisen selber zu bezahlen haben, wie dies Nationalrätin Masshardt mit einer weiteren Initiative fordert (18.490 n Pa. Iv. Mehr Transparenz. Regelung für Lobbyreisen). Dies ist heute bereits in Empfehlungen des Büros an die Ratsmitglieder so festgehalten und braucht nicht noch gesetzlich verankert zu werden. Die Minderheit ist der Meinung, dass dies auf Gesetzesstufe festgehalten und präzisiert werden sollte.

Keine gläsernen Parlamentsmitglieder

Die Kommission spricht sich mit 17 zu 8 Stimmen dagegen aus, die bereits bestehenden Offenlegungspflichten für Mitglieder der Bundesversammlung zu erweitern, so dass z.B. auch sämtliche Geldbeträge, welche ein Ratsmitglied für seine beruflichen und politischen Tätigkeiten erhält, offen zu legen sind. Sie lehnt eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Mathias Reynard (S, VS) ab, welche für Parlamentsmitglieder umfassende Offenlegungspflichten gemäss dem Vorbild des Europarates verlangt (18.476 n Pa. Iv. Für eine transparentere Offenlegung der Interessenbindung von Parlamentsmitgliedern). Nach Ansicht der Kommission ist die Pflicht zur Offenlegung von Einkommen nicht mit einem Nichtberufsparlament vereinbar. Für die Minderheit erfordert gerade die Tatsache, dass die Ratsmitglieder Einkünfte neben dem Parlamentsmandat erzielen dürfen, strenge Offenlegungspflichten.

Gewährleistung auch der Urner Verfassungsbestimmung betreffend Wahlverfahren

Die SPK des Nationalrates beantragt, den geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf die Gewährleistung zu erteilen (19.066). Zu reden gab insbesondere die Revision der Verfassung des Kantons Uri, die namentlich eine Änderung des Wahlverfahrens für den Landrat umfasst. Schliesslich stimmte die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung für die Gewährleistung auch dieser Verfassungsbestimmung. Die Kommission folgt damit der Praxis, wonach in einem Grenzfall für die Souveränität der Kantone entschieden werden und die Gewährleistung erteilt werden soll. Die Minderheit ist hingegen der Ansicht, dass das vorgesehene Majorzverfahren den bundesrechtlichen Anforderungen an ein gerechtes Wahlverfahren nicht genügt.

Die Kommission tagte am 13./14. Februar 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Andreas Glarner (SVP, AG) in Bern.