Nachdem sich in der Vernehmlassung die Mehrheit der Teilnehmenden positiv gegenüber dem Grundsatz des kostenlosen Zugangs zu amtlichen Dokumenten geäussert hat, unterbreitet die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates eine entsprechende Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes dem Rat.

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.432 n (Pa. Iv. Graf-Litscher. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung) hat die SPK mit 17 zu 7 Stimmen eine Vorlage verabschiedet, wonach für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz grundsätzlich keine Gebühr erhoben werden soll. Einzig, wenn ein Zugangsgesuch eine äussert aufwändige Bearbeitung durch die Behörden erfordert, soll eine Gebühr erhoben werden können, welche allerdings den Betrag von Fr. 2000.- nicht überschreiten darf. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.

In der vom 14. Februar bis 27. Mai 2020 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Vorlage von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst. Für die Vorlage sprachen sich 18 Kantone und 16 von 21 Organisationen aus. Seitens der Parteien befürworten FDP, glp, SP und SVP die Vorlage, während die CVP sie ablehnt. Geteilt sind die Meinungen zur Frage, ob gemäss der Kommissionsmehrheit im Gesetz ein Maximalbetrag von Fr. 2000.- für die Gebühren vorgesehen werden soll. Ein von einzelnen Vernehmlassungsteilnehmern gemachter Vorschlag, wonach eine Gebühr nur dann verlangt werden darf, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs nicht nur aufwändig, sondern der Aufwand auch in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht, wurde von der Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Die Vorlage geht noch zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie voraussichtlich in der Frühjahrssession im Rat behandelt wird.

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie die definitive Vorlage der Kommission sind veröffentlicht.

Schülerinnen und Schüler ohne Kopfbedeckung an öffentlichen Schulen

Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, der von Nationalrat Jean-Luc Addor (V, VS) eingereichten parlamentarischen Initiative 19.454 keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, mit der durchgesetzt werden kann, dass an öffentlichen Schulen Kopfbedeckungen unzulässig sind. Der Kommission geht diese Forderung zu weit. In ihren Augen ist es Sache der Schulbehörden, für einen reibungslosen Schulbetrieb zu sorgen. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Asylgesuche an der Grenze

Ebenfalls mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, auch der von alt Nationalrat Sebastian Frehner (V, BS) eingereichten und vom aktuellen Kommissionspräsidenten Andreas Glarner (V, AG) übernommenen parlamentarischen Initiative 19.487 keine Folge zu geben. Laut dieser Initiative sollen Asylgesuche nur noch an der Grenze gestellt werden können, so dass die Asylsuchenden nicht in die Schweiz einreisen. Die Kommission lehnt diese Initiative ab, da sie den für die Schweiz letztlich vorteilhaften Mechanismus des Dublin-Abkommens grundsätzlich infrage stellt. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Status der vorläufigen Aufnahme

Die Kommission hat zudem die Beratung des Entwurfs zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (20.063 n) aufgenommen, welcher verschiedene Anpassungen am Status der vorläufigen Aufnahme vorsieht. Sie hat einen Rückweisungsantrag mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt, ist auf die Vorlage eingetreten und hat mit der Detailberatung begonnen. Diese wird an der kommenden Sitzung fortgesetzt.

Vollzug der obligatorischen Landesverweisung unter der Lupe

Seit Inkrafttreten der Gesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative wurde in diesem Jahr erstmals eine aussagekräftige Strafurteilsstatistik der Jahre 2017-2019 veröffentlicht. Die Kommission hat dazu Vertretungen der für die Umsetzung und den Vollzug der obligatorischen Landesverweisung massgebenden Justiz- und Migrationsbehörden angehört.

Nach einer Aussprache mit den Anhörungsteilnehmern führte die Kommission eine Diskussion zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie hat entschieden sich an einer nächsten Sitzung vertieft damit zu befassen.

Obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge: Durchführung von Anhörungen

In der vergangenen Herbstsession hat der Ständerat mit 27 zu 12 Stimmen einer Änderung der Bundesverfassung zugestimmt, wonach völkerrechtliche Verträge, die Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten oder deren Umsetzung die Änderung der Bundesverfassung erfordert, Volk und Ständen neu obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden müssen (20.016 s Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge. Änderung von Artikel 140 der Bundesverfassung). Die SPK des Nationalrates will nun vor der Beratung dieser Vorlage Anhörungen von Expertinnen und Experten des Staatsrechts durchführen, handelt es sich doch immerhin um eine Änderung der Bundesverfassung.

Clavaleyres soll von Bern zu Freiburg zügeln dürfen

Die bernische Gemeinde Clavaleyres möchte mit der Freiburger Gemeinde Murten fusionieren. Die Kommission beantragt ihrem Rat, der dafür notwendigen Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg zuzustimmen.

 Die Kommission hat am 15. und 16. Oktober 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andreas Glarner (V, AG) in Bern getagt.