Mit 16 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die Kommission eine parlamentarische Initiative (22.453) beschlossen, wonach das Bundespersonalrecht so anzupassen ist, dass keine Abgangsentschädigungen für Mitglieder von Geschäftsleitungen und das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal der Bundesverwaltung sowie von Unternehmen und Anstalten des Bundes vorgesehen sind. Ausnahmen sollen in begründeten Fällen zulässig sein. Aufgrund der sicheren Arbeitsverhältnisse und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund sind Abgangsentschädigungen gerade beim gut besoldeten obersten Kader nicht gerechtfertigt.
Etwas anders sieht die Situation bei den Bundesangestellten aus, die nicht dem obersten Kader angehören: Hier können Abgangsentschädigungen z.B. bei der Entlassung aufgrund von Umstrukturierungen anzeigt sein. Die Kommission hat sich deshalb mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen ein Verbot von Abgangsentschädigungen für alle Bundesangestellten ausgesprochen.
Migrationspolitik im Fokus
Die Kommission hat sich zudem mit verschiedenen migrationspolitischen Themen befasst. Sie hat vier Vorlagen des Bundesrates im Bereich des Ausländer- und Integrationsrechts (AIG) zuhanden des Rates verabschiedet:
Die erste Vorlage betrifft
kantonale Ausreisezentren in Grenzregionen (22.044). In diesen Zentren können ausreisepflichtige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung kurzfristig festgehalten werden, um deren Übergabe an einen Nachbarstaat sicherzustellen. Die Kantone sollen dafür vom Bund finanziell unterstützt werden können. Die Kommission stimmt dieser Vorlage einstimmig zu.
Mit der zweiten Vorlage (22.047) wird ermöglicht, dass ausreisepflichtige Personen weiterhin zu einem
COVID-19-Test verpflichtet werden können, wenn ihre Wegweisung ansonsten nicht vollzogen werden kann. Die Kommission heisst die Verlängerung der entsprechenden Bestimmung im AIG bis Ende Juni 2024 mit 17 zu 8 Stimmen gut.
Bei den zwei anderen Vorlagen handelt es sich um Schengen-Weiterentwicklungen:
Eine betrifft die Anpassung des
Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems ETIAS (22.019), um die Kompatibilität mit anderen Schengen-Informationssystemen sicherzustellen. Die Kommission beantragt mit 22 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diese Vorlage anzunehmen.
Die andere Schengen-Weiterentwicklung betrifft die
Reform des Visa-Informationssystems VIS (22.039). Diese EU-Datenbank verbindet die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten. Dieses System wird ausgeweitet, um sicherzustellen, dass die Behörden über die erforderlichen Informationen verfügen. Die Kommission stimmt dieser Vorlage mit 16 zu 5 bei 2 Enthaltungen zu.
Die Kommission hat zudem über die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine in der Schweiz und über den Schutzstatus S diskutiert. Dabei hat sie konkrete Fragen zur Erteilung des Schutzstatus, zur Unterbringung wie auch mögliche Szenarien und Strategien einer allfälligen Weiterführung oder Aufhebung des Schutzstatus S erörtert.
Stimmgeheimnis in den Kommissionen soll beibehalten werden
Die Kommission beantragt mit 18 zu 6 Stimmen, der von Nationalrat Andreas Glarner eingereichten parlamentarischen Initiative 21.444 keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass – wie in den Räten – die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden. In den Augen der Kommission wäre es kontraproduktiv, zu publizieren, wie die einzelnen Kommissionsmitglieder abgestimmt haben. Der Beratungsprozess in den Kommissionen ist für den reibungslosen Parlamentsbetrieb äusserst wichtig, weshalb darauf geachtet werden muss, diesen Prozess nicht zu schwächen. Die Kommissionen müssen auch weiterhin frei arbeiten und nach Kompromissen suchen können, was bisweilen zur Folge haben kann, dass ein Kommissionsmitglied seine Position ändert. Zudem wäre es nicht sehr sinnvoll, nur die Abstimmungsergebnisse zu veröffentlichen, nicht aber die Anträge, über die abgestimmt wurde. Bei einer Publikation der Anträge wäre allerdings die Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen zumindest relativiert. Durch die Bekanntgabe, welche Kommissionsmitglieder die Minderheitsanträge unterstützt haben, ist die Transparenz ausreichend gewährleistet. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Die Kommission tagte am 30. Juni und 1. Juli 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern.