Parlamentarische Vorstösse verursachen Kosten bei der Beantwortung und bei der Umsetzung. Die Kommission sieht aber keinen Mehrwert darin, wenn diese für jeden Vorstoss einzeln ausgewiesen werden und lehnt entsprechende Initiativen mit dieser Forderung ab. Im Weiteren spricht sich die Kommission knapp dagegen aus, dass während Sondersessionen keine Vorstösse mehr eingereicht werden dürfen.

Die Kommission spricht sich mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Fabio Regazzi aus, wonach in der Antwort des Bundesrates zu einem Vorstoss, die Kosten und die Zeit für die Erstellung dieser Antwort ausgewiesen werden (22.435). Die Verwaltung soll nicht Aufwand betreiben für die Erfassung von Kosten, ohne dass daraus eine Verbesserung der Qualität der parlamentarischen Arbeit resultiert. Die Parlamentsmitglieder sollen nicht an den Pranger gestellt werden, nur weil sie ihre Rechte wahrnehmen. Auf Bundesebene entstehen zudem zusätzliche Kosten wegen der Mehrsprachigkeit und dem Zweikammersystem. Zudem braucht es auch immer eine verwaltungsinterne Konsolidierung der Antworten.

Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung ebenfalls keine Mehrheit fand eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Diana Gutjahr, welche sogar die geschätzten Kosten für die Umsetzung des Vorstosses in der Antwort des Bundesrates ausgewiesen werden muss (22.434). Die Einschätzung der Folgekosten eines Vorstosses muss bei dessen Umsetzung im Falle seiner Annahme gemacht werden. Diese Kosten-Nutzen-Analysen sind sehr aufwändig und können nicht für Vorstösse geleistet werden, die dann gar nicht angenommen werden.

Eine Minderheit will diesen Initiativen Folgen geben. Das Parlament sei den Steuerzahlenden Transparenz geschuldet.

Im Weiteren spricht sich die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen gegen die parlamentarische Initiative von Nationalrat Gregor Rutz aus, wonach während Sondersessionen keine Vorstösse mehr eingereicht werden dürfen (22.433). Die Kommission ist nicht davon überzeugt, dass mit dieser Selbstbeschneidung des Parlamentes die Anzahl Vorstösse wirklich gesenkt werden kann. Die Vorstösse würden einfach in der nächsten ordentlichen Session eingereicht. Die Minderheit sieht in dem Vorschlag hingegen eine bescheidene Möglichkeit zur Senkung der Anzahl Vorstösse.

Schliesslich hat die Kommission auch erste Vorentscheide zur Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative gefasst, wonach Vorstösse von mehreren Urheberinnen und Urhebern eingereicht werden können sollen (22.406).

Festhalten an Schaffung einer Verwaltungskommission

Die Vorlage betreffend die Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen (20.437/20.439) ist auf der Zielgeraden. Die Kommission beantragt dem Rat, nur eine – allerdings gewichtige - Differenz aufrechtzuerhalten: Ohne Gegenantrag hält sie an der Schaffung einer Verwaltungskommission anstelle der heutigen Verwaltungsdelegation fest. Das Parlament braucht ein starkes, unabhängiges Führungsorgan. Dies auch vor dem Hintergrund der erhöhten Anforderungen an dieses Gremium, wie z.B. die Digitalisierung der Parlamentsarbeit. Dem Gremium obliegt die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung. Dabei muss gewährleistet sein, dass es eine klare Trennung zwischen Aufsicht und Beaufsichtigten gibt.

Aktuelle asylpolitische Situation

Die Kommission liess sich von Bundesrätin Karin Keller-Sutter erneut über die sich verschärfende Situation im Asylwesen informieren. Es können zur Zeit zunehmende Migrationsbewegungen beobachtet werden. Die Vorsteherin des EJPD informierte die Kommission über erfolgreiche Bemühungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. So konnte mit Österreich ein gemeinsamer Aktionsplan erarbeitet werden. Auch die Situation in der Ukraine ist nach wie vor sehr angespannt, so dass der Schutz-Status S für Personen aus der Ukraine bis 2024 weiter gelten soll, es sei denn, die Lage in der Ukraine ermögliche eine frühere Beendigung. Es wird jedoch darauf hingearbeitet, dass diese Personen zurückkehren können, sobald sich die Situation entspannt. Bezüglich der Situation im Iran liess sich die Kommission insbesondere über die Praxis der humanitären Visa-Erteilung informieren.

Was die Situation russischer Kriegsdienstverweigerer und Deserteure betrifft, so will sich die Kommission an einer späteren Sitzung über die Praxis mit solchen Asylgesuchen informieren lassen.

Festhalten am Verordnungsveto

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung der parlamentarischen Initiative 21.431 von Nationalrat Fabio Regazzi Folge zu geben und somit am Vorschlag zur Einführung eines Verordnungsvetos festzuhalten. Sie hat vom deutlichen Votum ihrer Schwesterkommission des Ständerates gegen dieses Instrument Kenntnis genommen. Doch nach Ansicht der Nationalratskommission braucht es neben dem Motionsrecht ein zusätzliches Instrument, um auf Verordnungen des Bundesrates einwirken zu können. Verordnungen können wichtige Bestimmungen enthalten, die durchaus Gesetzescharakter haben können. Das Parlament muss hier eingreifen können, wenn diese Bestimmungen nicht seinen Vorstellungen entsprechen.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt

Schliesslich hat die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.504 (Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren) in die Vernehmlassung zu schicken. Der Vorentwurf und der dazugehörige erläuternde Bericht werden am 24. November 2022 begleitet von einer Medienmitteilung veröffentlicht.

Die Kommission hat am 17./18. November 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern getagt.