Die Kommission verzichtet darauf, den Geltungsbereich des Gesetzes auf die Kantonsverwaltungen auszuweiten, wenn diese mit dem Vollzug von Bundesrecht betraut sind. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen, sich in diesem Punkt dem Ständerat anzuschliessen. Sie ist sich bewusst, dass die Meinungen sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene auseinandergehen. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Kantone vehement gegen die Ausweitung des Geltungsbereichs wehren, und hat sich empfänglich gezeigt für die Meinung, dass Fortschritte bei der Standardisierung im digitalen Bereich schneller erreicht werden können, wenn die Kantone freiwillig kooperieren, als wenn ihnen unerwünschte Standards aufgezwungen werden. Die Minderheit beantragt, an der Formulierung des Nationalrates festzuhalten.
Die Kommission beantragt zudem, einige Differenzen zum Ständerat beizubehalten, insbesondere was den Abschluss von Vereinbarungen mit Gemeinden betrifft. Sie hat zudem einen Kompromissantrag bezüglich der Veröffentlichung der Quellcodes der von den Bundesbehörden verwendeten Programme angenommen.
Zulassung für Drittstaatsangehörige mit Schweizer Abschluss der Tertiärstufe erleichtern: auch die Tertiärstufe B muss berücksichtigt werden
Die Kommission möchte einen Beitrag zur Lösung des Problems des Fachkräftemangels in der Schweiz leisten und hat mit 18 zu 7 Stimmen eine entsprechende Vorlage (22.067) zur Umsetzung der Motion Dobler «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» (17.3067) zuhanden des Rates verabschiedet. Diese erleichterte Zulassung von Drittstaatangehörigen soll nicht wie vom Bundesrat vorgesehen nur für an Universitäten und ETHS ausgebildete Ausländerinnen und Ausländer gelten, sondern auch für Personen
mit einem Schweizer Abschluss der gesamten Tertiärstufe (auch eidg. Fachausweis, eidg. Diplom oder Diplom Höhere Fachhochschule), z.B. Hotelfachschulen. Zudem sollen Postdoktorandinnen und –doktoranden eigeschlossen werden. Die Kommission ist zudem der Meinung, dass die Beschränkung auf eine Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichem Interesse zu eng gefasst ist und eine qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Bezug zum Hochschulabschluss möglich sein muss.
Eine Minderheit weist auf den Widerspruch mit Art. 121a Bundesverfassung (Steuerung der Zuwanderung) hin und möchte die Ausnahme einschränken.
Behandlung von Vorstössen im Nationalrat
Mit 18 zu 6 Stimmen spricht sich die Kommission gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Jauslin aus (22.480 Guillotine-Klausel bei hängigen Vorstössen verhindern!). Der Initiant verlangt verschiedene Massnahmen zu einer beschleunigten Behandlung von Vorstössen, so dass keine Vorstösse mehr nach zwei Jahren Nichtbehandlung im Rat abgeschrieben werden müssen. Zwar findet die Kommission diese sogenannte «Guillotine-Klausel» auch als störend, sie erachtet die in der Initiative gemachten Vorschläge jedoch nicht als zielführend: Wollte man die Anzahl nichtbehandelter Vorstösse reduzieren, müsste das Recht auf Einreichung von Vorstössen entweder drastisch eingeschränkt werden oder es müsste massiv mehr Zeit für die Behandlung von Vorstössen reserviert werden.
Hingegen ist die Kommission der Ansicht, dass andere Massnahmen zu prüfen sind, welche eine vermehrte Behandlung von Vorstössen ermöglichen. Sie wird deshalb das Thema an einer anderen Sitzung weiterverfolgen.
Keine Regelung betreffend Abgangsentschädigungen für Kader in der Bundesverwaltung
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission des Ständerates keinen Handlungsbedarf bezüglich der Abgangsentschädigungen von Kader der Bundesverwaltung erkennen kann. Sie verzichtet deshalb mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung darauf, ihre Initiative (22.453) dem Nationalrat zu unterbreiten. Danach hätten Kader in der Bundesverwaltung sowie in Unternehmen und Anstalten des Bundes grundsätzlich keine Abgangsentschädigungen erhalten sollen.
Assistenzdienst der Armee im Asylbereich
Die Kommission hat sich zudem über den Inhalt und die praktischen Auswirkungen der Vorlage des Bundesrates über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung des SEM im Asylbereich (23.018) orientieren lassen und hat eine Diskussion zu diesem Thema geführt. Auch wenn dieser Einsatz in den Augen der Kommission einige Fragen aufwirft, verzichtet sie darauf, der Sicherheitspolitischen Kommission, die in erster Linie für dieses Geschäft zuständig ist, Anträge zu unterbreiten. Die Kommission hält es für zentral, dass die Kriterien der Subsidiarität und der Zusammenarbeit mit allen verfügbaren Partnern (Kantone, Private, Zivilgesellschaft usw.) bei der Bewältigung der Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Asylsuchenden künftig stärker berücksichtigt werden.
Die Kommission hat am 16./17. Februar 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern getagt.