Nach Durchführung der Vernehmlassung zu dem von ihr ausgearbeiteten indirekten Gegenentwurf zur Transparenz-Initiative hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beschlossen, diesen dem Rat im Hinblick auf die Behandlung in der Wintersession zu unterbreiten.

​Die Kommission hat vom 7. Mai 2019 bis zum 28. August 2019 eine Vernehmlassung zu den vor ihr ausgearbeiteten Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durchgeführt (19.400 Pa.Iv. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung). Die Vorlage wurde unterschiedlich aufgenommen: 26 Teilnehmer äussern sich grundsätzlich positiv gegenüber der Vorlage, 18 Teilnehmer lehnen die Vorlage ab. Befürwortende Stellungnahmen gingen von 14 Kantonen, 5 Parteien (BDP, EVP, Grüne, GLP und SP) sowie von 7 übrigen Teilnehmern ein. Negativ äusserten sich 10 Kantone, 3 Parteien (CVP, FDP und SVP) sowie 5 weitere Teilnehmer. Zu den einzelnen Punkten der Vorlage finden sich in den Stellungnahmen Vorschläge, welche zu einem grossen Teil in unterschiedliche Richtungen gehen: Während z.B. etwa die eine Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer die Höhe der Schwellenwerte für die Offenlegungspflicht als richtig erachten, beurteilt die andere Hälfte diese als zu hoch.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission auf einzelne Präzisierungen in der Vorlage beschränkt und diese mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Gemäss der Vorlage sollen die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Zuwenderin oder Zuwender und Jahr offenlegen müssen. Des Weiteren müssen auch Beiträge derselben Höhe für Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie für die Sammlung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden offengelegt werden. Wer eine solche Kampagne führt oder Unterschriften sammelt und mehr als 250'000 Franken aufwendet, hat dies zu deklarieren. Eine Minderheit der Kommission spricht sich für tiefere Werte aus, wie dies auch zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer gefordert haben.

In der Vernehmlassung ebenfalls unterschiedlich beurteilt wurde die nachträglichen Offenlegungspflicht für die Mitglieder des Ständerates. Die Kommission hat schliesslich mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, in Abweichung von der Vernehmlassungsvorlage, keine Offenlegungspflichten für Mitglieder des Ständerates vorzusehen. Obwohl das Verbot von Spenden aus dem Ausland in der Vernehmlassung ebenfalls umstritten war, hat die Kommission dieses in der Vorlage belassen, womit sie auch das Anliegen einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Jean-René Fournier (18.423 Pa.Iv. Keine Eingriffe in die Schweizer Politik!) aufgenommen hat.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen die Vorlage aus, welche ihrer Ansicht nach kaum mehr Transparenz, aber grosse Umsetzungsschwierigkeiten bringen wird.
Während die Kommission solche Transparenzvorschriften auf Gesetzesstufe als sinnvoll erachtet, spricht sie sich dagegen aus, die Verfassung mit detaillierten Transparenzregeln zu überladen. Die am 10. Oktober 2017 eingereichte Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» (18.070) wird deshalb mit 8 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie der Bericht und der Erlassentwurf zuhanden des Rates sind ab sofort verfügbar.


Auch Ständeratskommission gegen Begrenzungsinitiative

Nachdem sich der Nationalrat in der vergangenen Herbstsession mit 123 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» (19.026) ausgesprochen hatte, spricht sich auch die Kommission des Ständerates mit 11 zu 2 Stimmen für eine ablehnende Abstimmungsempfehlung aus. Die Kommission ist überzeugt, dass die Personenfreizügigkeit es den Arbeitgebern erlaubt, rasch, flexibel und ohne administrativen Aufwand Fachkräfte im EU/EFTA-Raum zu rekrutieren. Zudem stellt die Kommission fest, dass die Zuwanderung aus der EU in den letzten Jahren rückläufig war. Wichtig für sie ist auch die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenziales, insbesondere von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Indem die Initiative den Wegfall der Bilateralen I in Kauf nimmt, stellt sie den bilateralen Weg mit der EU insgesamt in Frage.
Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig regeln sollte. Auch vor Abschluss des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU sei es den Schweizer Arbeitgebern möglich gewesen, allenfalls benötige Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren.


Schutzbedürftigen-Status soll angepasst werden

Mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete die Kommission ihre Vorlage zur Anpassung des Status der Schutzbedürftigkeit, zu der sie im ersten Halbjahr 2019 eine Vernehmlassung durchgeführt hatte, zuhanden der Bundesversammlung. (16.403 s Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene). Wie Personen mit dem Status einer vorläufigen Aufnahme soll Schutzbedürftigen im Asylgesetz eine Wartefrist von drei Jahren gesetzt werden, bis sie ihre Familienmitglieder nachziehen können. Ausserdem sollen an sie die gleichen Integrations- und Wohnerfordernisse gestellt werden wie an vorläufig Aufgenommene. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll die Voraussetzungen verbessern, Kriegsvertriebenen ohne Aussicht auf eine sofortige Rückkehr vorübergehenden Schutz zu gewähren, ohne dass das schweizerische Asylsystem mit zahlreichen individuellen Asylverfahren belastet wird.
Eine Minderheit der Kommission lehnt den Entwurf ab, weil sie es als unnötig erachtet, einen Status zu regeln, der noch nie zur Anwendung gekommen ist.
Der Gesetzesentwurf der SPK mit erläuterndem Bericht sowie der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung werden voraussichtlich am 29. Oktober 2019 veröffentlicht.


Beginn der Beratungen zum Datenschutzgesetz

Die Kommission hat die Beratungen zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) (17.059) aufgenommen und hat das Eintreten einstimmig beschlossen. Da es ihrer Ansicht nach gilt, möglichst rasch Rechtssicherheit zu schaffen im Hinblick auf die Äquivalenz zu den Regelungen in der EU, behandelt sie das DSG in diesem Quartal prioritär und hat dafür eine zusätzliche Sitzung festgesetzt.

Die Kommission tagte am 24./25. Oktober 2019 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Baden.