Ehemalige Mitglieder der Bundesversammlung sollen nach dem Ausscheiden aus dem Rat wie bisher eine Überbrückungshilfe beantragen dürfen, wenn sie keinen Ersatz für das Einkommen als Parlamentsmitglied erzielen können. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates spricht sich somit gegen eine Vorlage des Nationalrates aus.

​Mit 11 zu 2 Stimmen ist die SPK des Ständerates nicht auf eine Vorlage des Nationalrates eingetreten, wonach inskünftig nur noch abgewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine Überbrückungshilfe beantragen können (16.460 n Pa. Iv. Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder). Mit seinem Beschluss vom 9. Dezember 2019 war der Nationalrat bereits weniger weit gegangen als seine vorberatende Kommission, welche die Überbrückungshilfe ganz abschaffen wollte.

Die zurückhaltende Beanspruchung der bescheidenen Überbrückungshilfe rechtfertigt nach Ansicht der Kommission keine Gesetzesänderung: Die Überbrückungshilfe von maximal 2370 Franken pro Monat wurde zwischen 2004 und 2018 an 22 Personen ausgerichtet. Dabei wurden insgesamt 923 000 Franken ausbezahlt. Nach Beginn dieser Legislaturperiode wurden Überbrückungshilfen für sechs abgewählte Ratsmitglieder bewilligt. Die Kommission hält fest, dass die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Parlamentsmandat es nicht allen Ratsmitgliedern ermöglicht, neben der Ratstätigkeit ein Einkommen zu erzielen, das nach einem plötzlichen Wegfall der Entschädigung für die Ratstätigkeit ein genügendes Auskommen sichert. In diesen seltenen Fällen soll die Überbrückungshilfe es den ehemaligen Ratsmitgliedern ermöglichen, wieder beruflich Fuss zu fassen.

Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass es in der Verantwortung der einzelnen Parlamentsmitglieder liege, rechtzeitig für die Zeit nach der Parlamentstätigkeit vorzusorgen.

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Die SPK des Ständerates beantragt, den geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf die Gewährleistung zu erteilen (19.066). Die Revision der Verfassung des Kantons Uri, die namentlich eine Änderung des Wahlverfahrens für den Landrat umfasst, wurde von der Kommission ausgiebig diskutiert. Die SPK des Ständerates hat sich letztlich aber mit 10 zu 2 Stimmen für die Erteilung der Gewährleistung ausgesprochen.

Beschlüsse zu einer parlamentarischen Initiative und diversen Vorstössen

Im Weiteren hat sich die SPK des Ständerates mit einer parlamentarischen Initiative und mehreren Vorstössen befasst.

Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Thomas Minder (V, SH) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, für die Mitglieder der Bundesversammlung die Pflicht zu einem Wohnsitz in der Schweiz einzuführen (19.490). Da eine solche Regelung nur wenige Fälle betreffen würde, erachtet es die Kommission für sinnvoller, die Verantwortung über die Wahl ihres Wohnsitzes den Ratsmitgliedern zu überlassen. Zudem beantragt die SPK des Ständerates mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Ablehnung der Motion 17.3375 des Nationalrates («Pädophilen soll der Pass entzogen werden»). Die Kommission teilt die in der Motion geäusserten Bedenken, ist jedoch der Ansicht, dass die erforderlichen Instrumente bereits existieren. Ferner hat sich die SPK des Ständerates mit 4 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid des Vizepräsidenten für eine Motion von Ständerat Damian Müller (RL, LU) ausgesprochen, welche Schweizer Flusskreuzfahrtunternehmen die Einstellung ausländischer Arbeitnehmender erleichtern soll (19.3138 s Mo. [Janiak] «Chancengleichheit für die Schweizer Flusskreuzfahrt»). Aus Sicht der Kommission rechtfertigt die besondere Situation dieses Sektors eine Sonderregelung. Im Weiteren beantragt die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Motion 18.4050 des Nationalrates («Die Verwaltung als oberste Gewalt im Staate?»), da sie deren Anliegen als bereits umgesetzt erachtet. Schliesslich spricht sich die SPK des Ständerates einstimmig dafür aus, die Motion 19.3294 des Nationalrates («E-Versand statt E-Voting») abzulehnen, da die Sicherheit des elektronischen Versandes nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Die Kommission hat zudem die Beratung von verschiedenen Initiativen im Bereich E-Voting aufgenommen (19.312 Standesinitiative Genf, 18.468 Pa.Iv. [Zanetti Claudio] Grüter, 18.427 Pa.Iv. Müller Damian). Sie wird ihre Beratungen nach Anhörung einer Vertretung der Staatsschreiberkonferenz an einer späteren Sitzung fortsetzen.

Die Kommission tagte am 30./31. Januar 2020 unter dem Vorsitz ihres Vizepräsidenten Ständerat Mathias Zopfi (G/GL) in Bern.