Nachdem sich vergangene Woche die Staatspolitische Kommission des Nationalrates mit der Corona-Warn-App befasst hatte, war es nun an der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S), über diese App, die am 11. Mai lanciert werden soll, zu beraten. Sie hat eine Motion zu diesem Thema eingereicht mit dem gleichen Wortlaut wie jene, die ihre nationalrätliche Schwesterkommission am 22. April verabschiedet hatte.

Zunächst hat sich die SPK-S vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten sowie von einer Vertretung des Bundesamtes für Gesundheit über die App informieren lassen. Danach hat sie mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung die Einreichung einer Motion (20.3168 Mo. SPK-S. Gesetzliche Grundlagen zur Einführung der Corona-Warn-App [«Corona Proximity Tracing»-App]) beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament die notwendige gesetzliche Grundlage zur Einführung von Corona-Warn-Apps vorzulegen. Mit diesen Apps könnten Nutzerinnen und Nutzer, die in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person standen, gewarnt werden. In der Motion ist zudem präzisiert, dass nur technische Lösungen ohne zentrale Speicherung von personenbezogenen Daten zu verwenden sind, und dass die Anwendung der App freiwillig sein muss. Die Kommission zeigt sich besorgt über die Auswirkungen, die eine solche Anwendung auf die Privatsphäre haben könnte, und erachtet eine solide Rechtsgrundlage für erforderlich.

Notverordnungsrecht im Asyl- und Ausländerbereich

Die Kommission hat sich von Bundesrätin Karin Keller-Sutter über das vom Bundesrat erlassene Notverordnungsrecht im Asylbereich sowie über die geplanten Lockerungen im Grenzbereich informieren lassen. Seit dem 6. April 2020 werden wieder Befragungen von Asylsucheden durchgeführt. Die Beachtung der gebotenen Hygienevorschriften führt zwar zu einer gewissen Beeinträchtigung der Effizienz der Verfahren. Trotzdem können zur Zeit mehr Asylgesuche erledigt werden als neue Gesuche registriert werden.

Die Kommission sieht im Moment in diesen Bereichen keinen Handlungsbedarf und erachtet den Erlass von weiterem Notrecht nicht als notwendig. Die Kommission wurde von der Bundesrätin auch über das grosse Engagement der Schweiz im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation in Griechenland informiert. Die SPK sieht deshalb auch hier keinen dringenden Handlungsbedarf und hat beschlossen, die von der SPK des Nationalrates diesbezüglich eingereichte Motion im ordentlichen Verfahren nach der Behandlung durch den Nationalrat zu behandeln (20.3143 Mo. SPK-NR. Aufnahmen von Flüchtlingen aus Griechenland sowie Reform des Dublin-Abkommens).

Politische Rechte und Rechte des Parlamentes in Krisenzeiten

Die Kommission hat mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass am 27. September 2020 eine Volksabstimmung stattfindet und generell die politischen Rechte wieder genutzt werden können.

Die Kommission hat zudem mit dem Bundeskanzler und einer Vertretung des Bundesamtes für Justiz eine erste Aussprache über die Anwendung von Notrecht des Bundesrates und den Einbezug des Parlamentes geführt. Die Kommission will sich in Koordination mit der nationalrätlichen Kommission vertieft mit den Fragen auseinandersetzen, wie das Parlament in künftigen Krisen handlungsfähiger bleiben kann, ob die Spielregeln für bundesrätliches Notrecht überarbeitet werden sollen und wie das Parlament bei Erlass von bundesrätlichem Notrecht stärker einbezogen werden könnte.

Die Kommission hat am 30. April 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) im Rahmen einer Videokonferenz getagt.