Die SPK-S hat sich eingehend mit der Frage möglicher Lockerungen für gegen Covid-19 geimpfte Personen befasst und dabei insbesondere über die Themen Grundrechte und Datenschutz diskutiert. Sie hat in diesem Zusammenhang Rechtsfachleute, die Präsidentin der nationalen Ethikkommission, Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Justiz sowie den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten angehört. Sie hat sich namentlich damit auseinandergesetzt, ob für geimpfte Personen in Bezug auf die Grundfreiheiten und -rechte zwangsläufig Erleichterungen vorzusehen sind und inwieweit Private im Rahmen der Vertragsfreiheit den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen auf geimpfte Personen beschränken dürfen.
Die Kommission begrüsst die Diskussionen, die der Bundesrat zu diesem Thema geführt hat. Sie hat mit 6 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, folgende Erwartungen an den Bundesrat auszudrücken:
- Ab dem Zeitpunkt, ab dem wissenschaftlich erwiesen ist, dass eine Impfung auch wirksam die Ansteckung Dritter verhindert, sind gegenüber entsprechend geimpften Personen keine schweren individuellen Grundrechtseingriffe (insbesondere keine Quarantäne) mehr anzuordnen und für diesen Zeitpunkt weitere Erleichterungen sorgfältig zu prüfen. Dies soll sinngemäss auch für andere Nachweise der Nichtansteckbarkeit gelten (durch Genesung oder Negativtest).
- Der Bundesrat soll rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für ein sicheres und praktikables Zertifizierungssystem für den Impfnachweis und/oder einen entsprechenden Impfausweis vorbereiten.
Der Medienmitteilung liegen eine
Liste der Fragen und Antworten sowie Positionspapiere der Professoren
Belser und
Stöckli von der Universität Freiburg und des
Bundesamtes für Justiz bei.
Die Kommission tagte am 23. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) in Bern.