Um sich ein umfassendes Bild zu dieser Thematik zu machen, hat die Kommission Anhörungen durchgeführt. Sie hat Vertreterinnen und Vertreter der Eidgenössischen Migrationskommission, der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren, des Gemeinde- und Städteverbandes sowie Vertretungen der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft angehört. Dabei hat sie sich einerseits damit auseinandergesetzt, inwiefern sich die 2017 angenommene Verfassungsbestimmung zur Einbürgerung der dritten Generation bewährt hat, und andererseits hat sie eine mögliche erleichterte Einbürgerung der zweiten Generation geprüft.
Die Kommission hat beschlossen das Thema der Einbürgerung der zweiten Generation zu vertiefen und mehr Klarheit darüber zu erlangen. Mit 7 zu 3 Stimmen hat sie ein Postulat (22.3397) eingereicht, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, einen Bericht vorzulegen, der den tiefen Zahl der Einbürgerungen der zweiten Generation auf den Grund geht.
Die parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission, durch welche die Zugangsbedingungen für die Einbürgerung der dritten Generation weniger restriktiv gestaltet und unnötige administrativen Hürden bei der Einbürgerung der dritten Generation möglichst beseitigt werden sollen (22.404), lehnte sie mit 5 zu 4 Stimmen ab. Die Revision des Bürgerrechtsgesetzes ist erst seit vier Jahren in Kraft. Auch wenn sich aus den Anhörungen ergeben hat, dass sich ein gewisser Handlungsbedarf abzeichnet, so ist der Zeitpunkt noch zu früh, um bereits eine Gesetzrevision anzustossen. Zudem weisst die Kommission darauf hin, dass es wichtig wäre, die Gründe für die Nichteinreichung eines Gesuches zu kennen, zumal nicht alle Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation das Schweizer Bürgerrecht erlangen möchten.
Keine Änderung des Rhythmus der Eidgenössischen Räte
Die Kommission spricht sich mit 8 zu 3 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Ada Marra aus, welche die Anpassung des Sitzungsrhythmus der Eidgenössischen Räte verlangt (20.476). Die SPK des Nationalrates hatte der Initiative knapp Folge gegeben. Nach Ansicht der Kommission des Ständerates lässt sich kaum ein Sitzungsrhythmus finden, welcher den verschiedenen Bedürfnissen der Parlamentsmitglieder gerecht wird. Die Vereinbarkeit des Parlamentsmandates mit beruflichen und familiären Verpflichtungen könnte sogar noch schwieriger werden, wenn häufiger Sessionen stattfinden würden. Die Handlungsfähigkeit des Parlamentes hängt zudem nicht vom Sessionsrhythmus ab, können doch in dringenden Fällen auch ausserordentliche Sessionen einberufen werden.
Transparenz bei der Politikfinanzierung: Empfehlungen zur Umsetzungsverordnung
Die Kommission gibt zuhanden des Bundesrates zwei Empfehlungen ab zum Entwurf für die Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (19.400). Zum einen soll bereits dann von einer «gemeinsamen Kampagnenführung» gesprochen werden, wenn eine Kampagne gemeinsam geplant wird und gemeinsame Auftritte in der Öffentlichkeit stattfinden. Wenn - wie im Entwurf vorgesehen - zusätzlich eine gemeinsame Rechnungsführung vorliegen müsste, wäre Tür und Tor offen für eine Umgehung des Gesetzes. Die Kommission hat dieser Empfehlung mit 7 zu 4 Stimmen zugestimmt. Mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt sie dem Bundesrat zudem, bei der Veröffentlichung der Angaben Hinweise über allfällig durchgeführte Kontrollen anzubringen. Für die Bürgerinnen und Bürger sollte erkennbar sein, ob die publizierten Angaben verifiziert wurden und ob sie sich als richtig erwiesen haben.
Die Kommission tagte am 5. Mai 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, G) in Bern.