Die Kommission hat sich von der Bundeskanzlei über die bisher getroffenen Massnahmen informieren lassen. Dazu gehören die systematischen verstärkten Kontrollen, die konsequente Anzeige von Verdachtsfällen, die Entwicklung eines Meldemonitorings für Verdachtsfälle bei laufenden Unterschriftensammlungen, der Austausch mit der Wissenschaft sowie die Erarbeitung eines Verhaltenskodex, zu welchem aktuell eine Konsultation durchgeführt wird. Die Kommission ist der Ansicht, dass zumindest vorerst mit diesen Massnahmen versucht werden soll, Fälschungen einzudämmen. Die Kommission will sich in einem Jahr über die Wirkung der Massnahmen informieren lassen und dann entscheiden, ob zusätzlich gesetzgeberische Massnahmen notwendig sind. Sie sistiert deshalb die Behandlung der Motion Gapany (24.3940), welche verschiedene Massnahmen verlangt, der Motion Hurni (24.4034), welche das Verbot bezahlter Unterschriften fordert sowie der Motion Sommaruga Carlo (24.3992), welche Offenlegungspflichten für Komitees verlangt.
E-Collecting: zuerst Ergebnisse des Versuchsbetriebs abwarten
Der Bundesrat hat den Räten eine Vorlage für die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte unterbreitet, welche auch eine gesetzliche Grundlage für Versuche zu E-Collecting beinhaltet (25.047). Die Kommission ist der Ansicht, dass zuerst Erfahrungen mit Versuchen gemacht werden sollen und spricht sich deshalb mit 6 zu 5 Stimmen gegen die Motion von Ständerat Mühlemann für die rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung (24.3851) aus, welche vom Ständerat in der letzten Wintersession angenommen und vom Nationalrat abgeändert worden ist.
EU-Migrations- und -Asylpakt: Eintreten beschlossen
Die Kommission hat die Beratung zum europäische Migrations- und Asylpakt (25.037) aufgenommen und ist mit 11 zu 2 Stimmen auf alle vier Entwürfe der Vorlage eingetreten. Für die Kommission ist unbestritten, dass diese Reform des europäischen Migrations- und Asylsystems notwendig ist. Der Migrationspakt stelle auch für die Schweiz einen Mehrwert dar und das Schengen/Dublin-System solle nicht gefährdet werden. Im Rahmen der Eintretensdebatte hat sich die Kommission insbesondere mit dem Solidaritätsmechanismus und dem Verfahren an den Aussengrenzen auseinandergesetzt. Sie wird an der nächsten Sitzung die Detailberatung durchführen.
Ja zur Digitalisierung des Schengen-Visumsverfahrens
Schengen-Visumanträge für kurzfristige Aufenthalte sind künftig digital über eine europäische Plattform einzureichen. Diese Visa werden in digitaler Form ausgestellt und die Visumdokumente in Papierform ablösen. Einige Bestimmungen dieser Schengen-Weiterentwicklung bedürfen einer Umsetzung in schweizerisches Recht, damit sie anwendbar sind. Dies setzt eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) voraus (24.087). Die Kommission ist mit 11 zu 2 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und beantragt, den Notenaustausch und die Änderungen des AIG anzunehmen. Sie begrüsst insbesondere die Effizienzsteigerung und die Vereinfachungen für Personen und Behörden, die sich aus der Digitalisierung des Verfahrens ergeben.
Keine umfassende Änderung des Asylrechts aufgrund der Herausforderungen in einer Asylregion
Die Kommission hat sich intensiv mit den Forderungen der Standesinitiative «Für ein menschlicheres Asylsystem» (24.320) des Kantons Neuenburgs auseinandergesetzt. Die Initiative verlangt verschiedene Anpassungen des Asylsystems, u.a. betreffend die Verteilung der Bundesasylzentren auf die Schweiz und deren Grösse, eine verbesserte soziale und integrative Betreuung der Asylsuchenden, Verbesserungen im Umgang mit Personen, die inner- und ausserhalb der Zentren ein Sicherheitsproblem darstellen, sowie eine bessere, möglichst frühzeitige gesundheitliche Betreuung der Asylsuchenden.
Die Kommission ist sich der besonderen Umstände des Bundesasylzentrums in Boudry im Kanton Neuenburg bewusst – ein grosses Bundesasylzentrum in einer kleinen Gemeinde, was zu gewissen problematischen Konstellationen führt. Sie kann auch die einzelnen Punkte der kantonalen Initiative des Kantons Neuenburgs nachvollziehen, ist aber der Meinung, dass all diese Punkte nicht als Ganzes so unterstützt werden können. Aus diesem Grund beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, der kantonalen Initiative keine Folge zu geben.
Institut für Föderalismus: keine zusätzliche Bundesfinanzierung
Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf den Entwurf für das Bundesgesetz über die Finanzhilfen zugunsten des Instituts für Föderalismus (IFF) (25.034) einzutreten. Sie folgt damit dem Nichteintretensbeschluss des Nationalrates von letzter Woche. Die Kommission anerkennt, dass der Föderalismus ein wichtiges Thema ist, das sowohl den Bund als auch die Kantone betrifft, weist aber darauf hin, dass sich der Bund bereits über die Hochschulfinanzierung an den internen Aktivitäten des IFF beteiligt. Angesichts der aktuellen Sparbemühungen des Bundes ist es nicht angebracht, dem IFF zusätzliche Mittel für seine internationalen Aktivitäten zu gewähren. Eine solche Sonderfinanzierung würde zudem eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Universitätsinstituten schaffen.
Überprüfung der Notwendigkeit von ausserparlamentarischen Kommissionen läuft
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass im Moment Arbeiten zur Überprüfung der Notwendigkeit der verschiedenen ausserparlamentarischen Kommissionen, welche zur Beratung von Bundesrat und Verwaltung eingesetzt werden, stattfinden. Der Bundesrat wird bereits Ende 2025 eine Liste der aufzuhebenden Kommissionen verabschieden. Damit kommt der Bundesrat den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates nach, welche diese in ihrem Bericht vom 15. November 2022 abgegeben hat (BBl 2022 3006). Die Kommission sieht somit keine Notwendigkeit, einer vom Nationalrat in der vergangenen Session angenommenen Motion mit der Forderung zur zahlenmässigen Beschränkung dieser Kommissionen (25.3018) zuzustimmen und lehnt diese mit 7 zu 2 Stimmen ab.
Oberste Leitung der Parlamentsverwaltung: Präzisierung von Rolle und Aufgaben
Einstimmig hat die Kommission die Einreichung einer Kommissionsinitiative beschlossen, wonach die Aufgaben der Verwaltungsdelegation (VD), dem aus den Präsidien beider Räte zusammengesetzten parlamentarischen Organ zur obersten Leitung der Parlamentsverwaltung, präzisiert werden sollen (25.462). Dazu gehört eine klare Trennung zwischen den Entscheidkompetenzen der VD in Fragen der organisatorischen und finanziellen Verwaltung des Parlaments einerseits und ihrer Aufsichtsrolle gegenüber den Parlamentsdiensten andererseits. Die Kommission erachtet diesen Ansatz als zielführender als die von der SPK des Nationalrates mit einer Initiative vorgeschlagene Lösung, wonach insbesondere die Unabhängigkeit der VD gegenüber der Leitung der Parlamentsdienste gestärkt werden sollte (23.471). Die SPK des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Initiative ihrer Schwesterkommission keine Folge zu geben.
Die Kommission hat am 23./24. Juni 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Fässler (M-E/AI) in Bern getagt.