Im Juni 2023 nahm der Ständerat die Motion 23.3082 von Ständerat Werner Salzmann («Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern») an, die den Bundesrat beauftragt, ein Konzept vorzulegen und eine Reihe von Massnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Rückführungen und Ausweisungen in den kommenden Jahren – insbesondere durch Sanktionen für nicht kooperative Herkunftsländer – deutlich zu erhöhen. In der Wintersession 2023 nahm der Nationalrat die Motion in einer geänderten Fassung, ohne Forderung nach Sanktionen, an. Die Kommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen, die Motion in der Fassung des Nationalrates anzunehmen, da sie die Ansicht des Nationalrates und des Bundesrates teilt, dass Sanktionen oft wenig wirksam oder sogar kontraproduktiv sind.
Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, das zweite Anliegen der vom damaligen Ständerat Philippe Bauer eingereichten Motion 23.3838 anzunehmen, wonach neue Migrationspartnerschaften, die einer strategischen Notwendigkeit entsprechen, abzuschliessen sind. Ihrer Meinung nach muss die aktuelle Politik des Bundesrates in dieser Richtung unterstützt werden. Hingegen beantragt sie mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das erste Anliegen dieser Motion abzulehnen, wonach Migrationspartnerschaften ohne nachweisbaren Nutzen für die Schweiz zu beenden sind. Aus Sicht der SPK-S würde die Umsetzung dieser Forderung ein falsches Signal in Bezug auf die Migrationsaussenpolitik geben.
Im Weiteren beantragt die Kommission, die meisten Punkte der von der FDP-Liberalen Fraktion eingereichten Motion 23.3533, welcher der Nationalrat in der Herbstsession 2023 zugestimmt hat, anzunehmen. Die Motion verlangt verschiedene Massnahmen zur Eindämmung der irregulären Sekundärmigration. Mit 5 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt die Kommission jedoch den ersten Punkt der Motion abzulehnen, da es den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzen würde, wenn das Staatssekretariat für Migration (SEM) in begründeten Fällen nicht mehr auf eine Ausnahmeklausel (Selbsteintritt) zurückzugreifen kann.
Weitere Motionen im Migrationsbereich
Mit 11 zu 1 Stimmen beantragt die Kommission aus formalen Gründen die Ablehnung der Motion 22.4105 von Nationalrat Mustafa Atici («Den Fachkräftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der höheren Berufsbildung haben»), die vom Nationalrat in der Herbstsession 2023 angenommen worden ist. Auch wenn die Kommission das Anliegen des Motionärs unterstützt, ist sie der Ansicht, dass der entsprechende Auftrag an den Bundesrat bereits im Rahmen der Vorlage zur Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes erteilt wurde (22.067 «Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss»). Die Räte haben diese Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser hat verfassungskonforme Lösungen für Zulassungserleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer mit entsprechenden Schweizer Bildungsabschlüssen zu suchen.
Ferner beantragt die Kommission ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen die Annahme der von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichten und vom Nationalrat angenommenen Motion 23.3968 («Schutzstatus S. Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern»). Nimmt der Ständerat die Motion an, obliegt es dem Bundesrat, den Arbeitsmarktzugang von Personen mit Schutzstatus S zu erleichtern, indem er die Bewilligungspflicht für deren Arbeitsverhältnis in eine einfache Meldepflicht umwandelt. Die Minderheit erachtet das bestehende Verfahren bereits als ausreichend schnell und einfach. Zudem stellt das Meldeverfahren in ihren Augen einen Rückschritt für die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen dar.
Schengener Evaluierungsmechanismus
Nachdem der Nationalrat den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/922 über den Schengener Evaluierungsmechanismus (23.053) in der Wintersession 2023 mit 124 zu 66 Stimmen angenommen hat, beantragt nun die SPK-S ihrem Rat mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Beschluss ebenfalls anzunehmen. Mit der Verordnung soll der Evaluierungsmechanismus wirksamer, flexibler und effizienter gemacht werden. Die wichtigsten Neuerungen bestehen in der Beschleunigung des Verfahrens sowie in der Flexibilisierung und Stärkung der bestehenden Instrumente.
Die Kommission hat am 22 und 23. Januar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Fässler (M-E, AI) in Bern getagt.