Abgangsentschädigungen für Kaderpersonen in der Bundesverwaltung gaben in den vergangenen Jahren wiederholt zu Diskussionen Anlass. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates will nun mit einer Anpassung des Bundespersonalrechts solche Abgangsentschädigungen untersagen.

In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Ständerates Thomas Minder, welche von Ständerat Jakob Stark aufgenommen worden ist (23.432), wurden Änderungen des Bundespersonalrechts ausgearbeitet. Danach soll die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen an Mitglieder von Geschäftsleitungen in der zentralen Bundesverwaltung neu unzulässig sein. Damit soll die bisherige Praxis unterbunden werden, wonach Kaderpersonen im Rahmen einer vereinfachten Kündigung eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Vom Verbot ausgenommen sind unverschuldete Kündigungen, die zum Beispiel aufgrund einer Reorganisation erfolgen. Im Weiteren dürfen mit Mitgliedern von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Unternehmen und Anstalten des Bundes keine Abgangsentschädigungen mehr vertraglich vereinbart oder solche statutarisch vorgesehen werden. Mit dieser Vorlage, welche die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, wird eine Angleichung der bundespersonalrechtlichen Regelungen an das Obligationenrecht vorgenommen. Der Bundesrat erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme, so dass die Vorlage in der Sommersession behandlungsreif sein sollte.

Die Löhne des Bundespersonals geben zu reden

Die Kommission hat eine intensive Diskussion geführt über das Lohnsystem des Bundes und insbesondere über die geplanten Anpassungen. Gemäss diesen soll die Lohnentwicklung, wie in der Privatwirtschaft üblich, entlang einer vorgegebenen Lohnkurve verlaufen, wobei Funktion und Erfahrung massgebend sein sollen. Auch konnte die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die Lohnmassnahmen des Bundes zu einer im Vergleich mit der Gesamtwirtschaft unterdurchschnittlichen Entwicklung der Löhne führten. Somit sind die Anliegen der vom Nationalrat angenommenen Motion von Jürg Grossen (24.3780 «Marktgerechte Löhne beim Bund. Privatwirtschaft nicht mit ungleichen Spiessen konkurrenzieren») grundsätzlich erfüllt. Im Sinne einer Unterstützung der eingeleiteten Massnahmen zur Anpassung des Lohnsystems beim Bund hat die Kommission der Motion mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Ausländerrechtliche Bewilligung muss Voraussetzung für Anstellungsverhältnis und entsprechende Leistungen der AHV und IV sein

Mit 8 zu 3 bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission die parlamentarische Initiative von Nationalrat Michael Graber 25.423 «Abschaffung des Pull-Effekts für Illegale in der Sozialversicherung» die verlangt, dass ausländische Personen nur für die AHV und IV versichert sein sollen, wenn sie während der Beitragszeit bzw. der Anrechnungszeit sowie zum Zeitpunkt des Gesuchs auf Ausrichtung der Rente im Besitz einer gültigen ausländerrechtlichen Bewilligung sind. Die Kommission erkennt Widersprüche im bestehenden System und sieht Handlungsbedarf bei der Prüfung von ausländerrechtlichen Bewilligungen von Angestellten und entsprechenden Leistungen der AHV und IV und gibt die Zustimmung, damit nun eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet werden kann.

Asylstrategie 2027

Die Kommission hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über die von Bund, Kantonen und Gemeinden verabschiedete «Asylstrategie 2027» informieren lassen und eine erste Aussprache dazu geführt. Die Kommission wird an einer nächsten Sitzung die Diskussion in Anwesenheit von Vertretungen der Kantone und Gemeinden weiterführen. Die Umsetzungsarbeiten der Asylstrategie wird die Kommission eng begleiten.

Die Kommission hat am 17. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.