Lärmbelastung
Die Umweltkommission spricht sich gegen eine Neuordnung des Lärmentschädigungssystems aus, die einen periodischen Ausgleich für lärmbedingten Minderwert von Liegenschaften vorsieht. Sie bevorzugt das aktuelle System einer einmaligen Entschädigungszahlung für Grundeigentümer.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat sich mit dem Entschädigungssystem für Wertverluste an Liegenschaften aufgrund von übermässigem Verkehrslärm beschäftigt. Angestossen wurde die Debatte ursprünglich durch Ratsgeschäfte zum Fluglärm (Pa. Iv. 02.418). Das UVEK hat in Erfüllung der Motion 08.3240 eine grundsätzliche Überprüfung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Lärmentschädigung auf mögliche Alternativen vorgenommen. Im Rahmen einer Vorkonsultation standen das geltende Recht sowie zwei Varianten zur Neuregelung des Lärmentschädigungssystems zur Diskussion. Die erste Variante sieht die Regelung der Kernelemente der durch die Rechtsprechung etablierte Praxis mit einmaliger Entschädigung im Bundesenteignungsgesetz vor, während die zweite Variante die Einführung eines neuen Systems beinhaltet, welches den periodischen Ausgleich des während einer bestimmten Zeitperiode erlittenen lärmbedingten Minderertrags sicherstellen würde.

Die Kommission spricht sich mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen eine Anpassung des Lärmentschädigungssystems aus. Sie ist der Ansicht, dass es nicht lohnenswert ist, eine Gesetzesänderung im Sinne der ihr vorgelegten Varianten weiter zu verfolgen, da die geltende Rechtslage einer Neuordnung vorzuziehen sei. Eine Systemänderung hin zu periodischen Entschädigungszahlungen lehnt sie ab, da diese bürokratisch zu aufwändig wäre und neue rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen könnte. Mit ihrem Entscheid schliesst sich die Kommission ihrer Schwesterkommission an.

 

Keine Abgabe auf Graustrom

Die Kommission hat sich mit 17 zu 8 Stimmen gegen die parlamentarische Initiative von Martin Bäumle 15.465 „Graustromabgabe zum Schutz der Wasserkraft" entschieden. Mit der Initiative soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden für eine differenzierte Abgabe auf Strom aus nichterneuerbaren Energiequellen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, die angestrebte Regelung würde den Standort Schweiz mit höheren Strompreisen belasten, was gegenwärtig vermieden werden müsse. Die Auseinandersetzung mit dem Thema fände zudem bereits in der Diskussion zur Vorlage zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (15.072) statt. Eine Minderheit unterstützt eine konkrete Regelung auf Gesetzesstufe und beantragt, der Initiative Folge zu geben.

 

Hotels und Tourismusbetriebe ausserhalb der Bauzonen

Die Kommission sprach sich mit 16 zu 9 Stimmen für die Motion der UREK-S (15.4087) aus, welche verlangt, dass Hotels ausserhalb der Bauzonen im Rahmen eines Umbaus oder Wiederaufbaus entsprechend den heutigen Gästebedürfnissen erweitert werden können und dass zudem Tourismusbetrieben ermöglicht wird, ausserhalb der Bauzonen in Einzelfällen Zweckänderungen und Erweiterungen vorzunehmen. Die Kommission stellte fest, dass besonders in Bergregionen zahlreiche Hotelbetriebe und Tourismuseinrichtungen vor zunehmenden Schwierigkeiten stehen. Die Bestimmungen des Raumplanungsrechts müssten deshalb so gelockert werden, dass eine massvolle touristische Entwicklung möglich sei. Sie betont, dass diese neuen Regelungen nur für bestehende Gebäude gelten würden.
Die Minderheit ist der Auffassung, dass die Ausnahmen des geltenden Rechts ausreichen und nicht erweitert werden sollten, da sonst der fundamentale Raumplanungsgrundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in Frage gestellt werden könnte.

 

Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag

Schliesslich befasste sich die Kommission mit der Genehmigung und der Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (16.030). Nach einer Diskussion über den Anwendungsbereich des Protokolls und der Zusicherung, dass mit der Vorlage keine zusätzliche Kosten für die Schweiz zu erwarten sind, sprach sie sich mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Vorlage des Bundesrates aus.

 

Die Kommission hat am 22. und 23. August 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) in Bern getagt.