Erdbebenrisiko
Die Umweltkommission spricht sich gegen eine obligatorische Erdbebenversicherung aus. Es sei bereits heute möglich, sich gegen Erdbebenschäden zu versichern. Ausserdem könne bei einem stärkeren Erdbeben die Situation ohnehin nur mit einem ausserordentlichen Engagement des Bundes bewältigt werden.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Standesinitiative 15.310 des Kantons Basel-Stadt vorgeprüft. Diese verlangt, dass eine neue Bundeskompetenz geschaffen wird, um eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung einführen zu können. Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Das Parlament habe sich unlängst im Rahmen der Initiative 14.456 mit diesem Thema und den möglichen Lösungen befasst und es bestehe kein Anlass, auf dessen Beschluss zurückzukommen, hält die Kommission fest. Auch weist sie darauf hin, dass bereits heute kantonale oder private Versicherungen eine Deckung von Erdbebenschäden an Gebäuden anbieten. Darüber hinaus würde ein stärkeres Erdbeben die Kapazitäten eines Versicherungssystems bei weitem übersteigen, sodass die Situation ohnehin nur mit einem ausserordentlichen Engagement des Bundes bewältigt werden könnte.

Die Minderheit ist demgegenüber der Auffassung, dass allfällige Erdbebenschäden mit den bestehenden Regelungen nicht vollumfänglich gedeckt sind. Sie spricht sich für eine Solidarhaftung wie im Falle anderer Naturgefahren aus und erachtet eine gesamtschweizerische Regelung für notwendig, selbst wenn dies eine Verfassungsänderung bedingt.

 

Erstellung und Umbau von elektrischen Anlagen ausserhalb der Bauzonen

Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 16.3038 von Ständerätin Häberli-Koller abzulehnen. Diese verlangt, dass Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen ausserhalb der Bauzone einfacher und rascher erstellt oder umgebaut werden können. Die Kommission ist der Meinung, dass diesem Anliegen mit bereits laufenden Massnahmen Rechnung getragen wird. So haben zum einen das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) und das Amt für Raumentwicklung (ARE) kürzlich ein Abkommen unterzeichnet, das eine Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für den Bau elektrischer Anlagen vorsieht; zum andern überschneiden sich die von der Motion angestrebten Ziele zum Teil mit jenen der Stromnetzstrategie (16.035), die derzeit im Ständerat behandelt wird.

Eine Minderheit ist hingegen der Meinung, dass die heutigen Bestimmungen nicht ausreichen. Ihr zufolge sind der Bau und der Umbau von elektrischen Anlagen ein wichtiger Schritt in Richtung der dezentralen Stromversorgung. Sie beantragt deshalb, die Motion anzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die Energiewende nicht durch einen Engpass bei der Netzkapazität verzögert wird.

 

Gewässerraum

Die Kommission hat sich erneut mit der Gewässerraumfrage befasst. Sie bekräftigt mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ihren Willen, der parlamentarischen Initiative Parmelin (13.455) Folge zu geben, dies entgegen dem Beschluss ihrer ständerätlichen Schwesterkommission. Die Initiative verlangt, das Gewässerschutzgesetz so zu ändern, dass die Kantone für die Festlegung der Gewässerraumbreite zuständig sind, da diese besser in der Lage sind, die lokalen und regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Motion 15.3001 (Schaffung von Handlungsspielraum in der Gewässerschutzverordnung), welche das gleiche Ziel verfolgt, in der Umsetzung ist. Da aber die revidierte Gewässerschutzverordnung erst im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten wird, möchte die Kommission mit ihrer Unterstützung der parlamentarischen Initiative sicherstellen, dass der mit den Kantonen eingeschlagene pragmatische Weg weitergeführt wird.
Die parlamentarische Initiative 14.455, welche verlangt, dass bei der Gewässerrevitalisierung weder landwirtschaftliche Nutzflächen noch Bauzonen beeinträchtigt werden, ist zurückgezogen worden.

Schliesslich hat die Kommission den Bericht des Bundesrates „Agglomerationspolitik des Bundes 2016+“ kritisch unter die Lupe genommen. Dabei stellten sich einige Fragen, insbesondere zur Rolle und Verantwortung der beteiligten Akteure, die die Kommission mit einer Interpellation (16.3907) zur Beantwortung direkt an den Bundesrat richtet.

 

Die Kommission hat am 17. und 18. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) in Bern getagt.