Die Umweltkommission des Nationalrates möchte nicht, dass historische Schiessen und Feldschiessen aus finanziellen Gründen nicht mehr durchgeführt werden können. Sie beantragt, dass der Bund die Sanierung solcher Standorte auch über das Jahr 2020 hinaus finanziell unterstützt, sofern dort höchstens einmal jährlich ein Schiessanlass stattfindet.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates spricht sich klar dafür aus, dass der Bund unbefristet finanzielle Unterstützung gewährt für die Sanierung von Standorten, die für historische Schiessen und Feldschiessen benutzt werden. Das im Umweltschutzgesetz vorgesehene Stichjahr 2020 sollte demnach nicht für diese Standorte gelten, sofern sie nicht mehr als einmal im Jahr benutzt werden. Die Kommission möchte somit vermeiden, dass diese – über fünfzehn – Volksveranstaltungen, die von alters her abgehalten werden und zur Geschichte und zum kulturellen Erbe der Schweiz gehören, aus finanziellen Gründen gefährdet werden. Die Kommission hat deshalb der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Adrian Amstutz (15.486) mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Ein Teil der Kommission lehnt die Initiative ab mit der Begründung, dass die Frist bis 2020 ausreicht, um diese Standorte zu sanieren. Nach dieser Frist sollten Massnahmen zur Verhinderung neuer Bodenbelastungen ergriffen werden.

Die Kommission hat am 7. und 8. November 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) in Bern getagt.