Die Energiekommission des Nationalrates hat einer Vorlage ihrer Schwesterkommission zugestimmt, die den Vorrang für die Nutzung des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes bei Engpässen neu regelt. Die Änderung ist ein Beitrag an die Systemstabilität und erhöht die Versorgungs-sicherheit

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates stimmte der Vorlage 15.430 «Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz» mit 22 zu einer Stimme deutlich zu. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien gestrichen werden. Sie wurden ursprünglich vom Gesetzgeber eingeführt, um die erneuerbaren Energien zu fördern, und damit die Netzbetreiber jederzeit den gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag an inländische Kleinbezüger sicherstellen können. Bei der Gewährung aller Vorränge allerdings bestünde das Risiko, dass die Kapazitäten an der Grenze nicht ausreichen könnten.

Nicht betroffen von der Änderung ist der Vorrang für Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen (Langfristverträge). Mit Verweis auf den Investitions- und Vertrauensschutz wurde dieser Vorrang im ursprünglichen Entwurf von der UREK-S nicht gestrichen. Diese Auffassung unterstützt die UREK-N nicht vorbehaltlos. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, die Langfristverträge hätten bei der Aufnahme der Vorränge in das Stromversorgungsgesetz im Jahr 2007 bereits eine Übergangslösung dargestellt. Mit 12 gegen 11 Stimmen bei einer Enthaltung führte sie denn eine Bestimmung ein, die die Vorränge der Langfristverträge spätestens in zehn Jahren nach Inkrafttreten dieser Vorlage aufheben soll. Die Minderheit folgt den Überlegungen der UREK-S und will den Vorrang für die Langfristverträge aufrechterhalten.

Zweite Etappe der Energiestrategie 2050

Die Beratungen der Vorlage für ein Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich (15.072) hatte die Kommission bereits vor einem Jahr in Angriff genommen. Sie vermisste jedoch konkrete Ausführungen in der Botschaft des Bundesrates insbesondere zur Ausgestaltung eines Modells der differenzierten Stromabgabe. Ein entsprechender Bericht wurde von der Verwaltung innert Jahresfrist zugesichert. Die Kommission hat nun auf der Grundlage des vorliegenden Berichts des BFE die Beratungen wieder aufgenommen und entschieden, verschiedene Möglichkeiten zu einem neuen Marktmodell nach 2020 genauer zu prüfen.

Hobbymässige Kleintierhaltung im Raumplanungsrecht

Die Kommission hat mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen einer abgeänderten Version der von der UREK-S im September 2016 eingereichten Motion über die hobbymässige Kleintierhaltung (16.3622) zugestimmt. Die UREK-N will zwei Punkte präzisieren: Zum einen, dass der Umbau von der Kleintierhaltung dienenden Bauten nicht an allfällige Möglichkeiten zur Erweiterung der Wohnbauten angerechnet werden muss, und zum anderen, dass der Wiederaufbau solcher Bauten zulässig sein soll, wenn diese durch höhere Gewalt, z. B. einen Brand, zerstört wurden.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass diese Motion den Grundsatz der Trennung zwischen Bauzone und Nichtbauzone verletzen würde und es nicht zweckmässig wäre, eine weitere Ausnahme von diesem Grundsatz zu schaffen.

Im Weiteren begann die Kommission die Beratungen zum Klimaübereinkommen von Paris (16.083). Dabei stellten sich ihr verschiedene Fragen, insbesondere zum Zusammenhang des Abkommens mit der geplanten Revision des CO2-Gesetzes. Sie beauftragte die Verwaltung, dazu weitere Informationen zu liefern, damit sie an der nächsten Sitzung beschliessen kann.

Schliesslich ist die Kommission einstimmig auf die Stromnetzstrategie 16.035 eingetreten, die insbesondere eine Optimierung der Abläufe beabsichtigt, die zu einer verkürzten Verfahrensdauer für Leitungsvorhaben führen soll.

Die Kommission hat am 9. und 10. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Bern getagt.