Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will wichtige Anliegen der Gletscher-Initiative ins CO2-Gesetz aufnehmen. Sie beschloss, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK‑N) hat die Beratungen zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» (Gletscher-Initiative, 21.055) aufgenommen und das Initiativkomitee angehört. Die Volksinitiative will die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null senken und verlangt, dass ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Kommission hat sich mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen, damit rasch eine griffige Lösung auf Gesetzesstufe vorliegt. Sie hat dafür die Kommissionsinitiative 21.501 eingereicht. Auf diesem Weg will die Kommission die Kernanliegen der Gletscher-Initiative im CO2-Gesetz konkretisieren. Wie die Initianten verfolgt sie das Ziel Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050, formuliert aber kein Verbot fossiler Energieträger. Vielmehr möchte sie gesetzlich verankern, dass der Verbrauch von fossilen Treib- und Brennstoffen so weit zu vermindern ist, wie dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die Kommissionsinitiative geht nun zur Zustimmung in die ständerätliche Kommission.

Aus Sicht der Kommission ist das Netto-Null-Ziel erst mit der aktiven und dauerhaften Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre erreichbar. Um Forschung und Entwicklung von Negativemissionstechnologien zu fördern, hat die Kommission mit 17 zu 5 Stimmen die Motion 21.4333 beschlossen. Die Schweiz soll eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von Negativemissionstechnologien einnehmen.

Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Die Kommission hat die Vorlage zur Kreislaufwirtschaft, die von ihrer Subkommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 erarbeitet wurde, beraten. Sie hat dem Vorentwurf mit 18 zu 7 Stimmen zugestimmt und wird ihn in den nächsten Wochen in die Vernehmlassung schicken. Mit weitreichenden Änderungen – hauptsächlich im Umweltschutzgesetz – will die Kommission die Rahmenbedingungen für eine moderne, umweltschonende Kreislaufwirtschaft in der Schweiz schaffen, die Versorgungssicherheit stärken und die Leistungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft erhöhen. Die Vorlage erweitert den Handlungsspielraum für den umweltbewussten Umgang mit Ressourcen und Produkten, der den Bedürfnissen der Konsumenten und Produzenten gleichermassen Rechnung trägt. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und hat den gesamten Produktezyklus im Blick. Sie setzt nicht erst bei der Abfallverwertung an, sondern bei den vorgelagerten Prozessen wie Teilen, Wiederverwenden, Reparieren und Wiederaufbereiten. Die Kommission wird bei der Eröffnung der Vernehmlassung im Rahmen einer ausführlichen Medienorientierung genauere Angaben zu ihrer Vorlage bekanntgeben.

Mit 17 zu 7 Stimmen hat die Kommission zudem ein Postulat eingereicht, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, eine Lenkungsabgabe für die Deponierung von Bauabfällen zu prüfen (21.4332). Im Bericht sollen das Potenzial und die Auswirkungen dieses möglichen Instruments ermittelt werden. Aus Sicht der Kommission könnte eine Lenkungsabgabe lohnenswert sein, um das Recycling von Baustoffen voranzubringen. Die Kommission integriert die Idee aber nicht bereits in ihre aktuelle Gesetzesvorlage zur Kreislaufwirtschaft, sondern verlangt zunächst eine vertiefte Untersuchung. Eine Minderheit stellt sich gegen das Postulat, weil sie eine Lenkungsabgabe als zu starken Eingriff bewertet.

Ausländische Übernahmen von Energie-Infrastrukturen verhindern

Die Kommission hat einen Vorentwurf zur Änderung der Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) mit 15 zu 9 Stimmen verabschiedet. Die Vorlage ist im Rahmen der parlamentarischen Initiative 16.498 ausgearbeitet worden. Sie unterstellt die strategischen Energie-Infrastrukturen der Lex Koller, um sie vor einer Kontrolle durch ausländische Investoren zu schützen. Da energiewirtschaftliche Infrastrukturen für die Versorgungssicherheit der Schweiz zentral sind, sollen sie nur noch unter eng definierten Bedingungen ins Ausland verkauft werden dürfen. Eine Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten, weil sie diese nicht für zielführend hält. Die Vorlage der UREK-N wird bald in die Vernehmlassung geschickt.

Verjährung für widerrechtlich erstellte Bauten ausserhalb der Bauzone

Die Kommission will im Raumplanungsgesetz (RPG) eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für widerrechtlich erstellte Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone verankern. Sie hat mit 13 zu 11 Stimmen die Motion 21.4334 beschlossen, wonach nach Ablauf dieser Frist keine Pflicht zur Wiederherstellung des früheren Zustands mehr bestehen soll. Die Kommission will so die Verjährungsfrist von 30 Jahren, die für widerrechtlich erstelle Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone gilt, auf derartige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ausdehnen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass seit Langem bestehende Situationen den Gemeinden einen hohen administrativen Aufwand verursachen. Ausserdem soll durch die Einführung derselben Verjährungsfrist wie innerhalb der Bauzone eine Gleichbehandlung hergestellt werden. Die Minderheit spricht sich gegen diese Änderung aus. In ihren Augen würden dadurch widerrechtliche Handlungen legitimiert und würde der Grundsatz der Trennung zwischen Bau- und Nichtbauzone geschwächt.

Schliesslich lehnt die Kommission mit 15 gegen 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen die parlamentarische Initiative 21.459 ab. Diese fordert, dass altrechtliche unrentable Hotels in Zweitwohnungsgemeinden neu vollständig zu Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen. Aus Sicht der Kommission lässt das geltende Recht, wonach bei unrentablen Hotels die Hälfte der Fläche in Zweitwohnungen umgebaut werden kann, genügend Spielraum zu. Zudem möchte die Kommission den 2015 gefundenen Kompromiss nicht infrage stellen. Eine Minderheit sieht Handlungsbedarf und weist darauf hin, dass die Option einer vollständigen Umnutzung dazu beitragen würde, die Berggebiete zu beleben.

Die Kommission hat am 11./12. Oktober 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.