Die Umweltkommission des Nationalrates stimmt der parlamentarischen Initiative der Schwesterkommission zu für die Ausarbeitung einer neuen Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes. Ein breit abgestützter Kompromiss verschiedener Interessenvertreter macht den Weg frei für eine erneute Gesetzesänderung mit dem Schwerpunkt der Bestandesregulierung beim Wolf.

Die Kommission hat eine Anhörung mit den Kantonen und verschiedenen Schutz- und Nutzungsorganisationen durchgeführt. Die Organisationen haben sich im Laufe des vergangenen Jahres auf einen Kompromiss für eine Änderung des Jagdgesetzes geeinigt, bei der eine Flexibilisierung im Umgang mit dem Wolf im Zentrum steht. Durch eine proaktive Regulierung sollen die Wolfbestände regional auf einem für die Tierhaltung tolerablen Niveau gehalten werden können, ohne die Bestände zu gefährden. Die Herdenschutzmassnahmen sollen weiterhin aufrechterhalten und möglichst vollumfänglich abgegolten werden. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantone bleibt bestehen. Die Kommission hat die zielgerichtete Zusammenarbeit begrüsst und den konsolidierten Kompromiss gewürdigt. Sie stimmt vor diesem Hintergrund der Kommissionsinitiative 21.502 der UREK-S mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, damit sie rasch einen entsprechenden Vorentwurf ausarbeiten kann. Sie hat auch – um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen – die parlamentarische Initiative 21.481 mit 13 zu 8 Stimmen und 3 Enthaltungen unterstützt. Der Initiative 21.499 «Wolfsmanagement durch die Kantone», die die Kompetenz zum Abschuss den Kantonen zuteilen will, hat die Kommission mit 17 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben. Schliesslich hat sie mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, zuhanden der Finanzkommission einen Antrag für einen Nachtrag zum Voranschlag 2022 zu stellen. Damit sollen kurzfristig zusätzliche Mittel in der Höhe von 5.7 Millionen Franken für Not-Schutzmassnahmen bereitgestellt werden.

Erneuerbare Treibstoffe

Die Kommission möchte ein neues Modell für die Förderung biogener und erneuerbarer synthetischer Treibstoffe ausarbeiten. Konkret soll ab 2025 eine Beimischpflicht gelten, kombiniert mit befristeten Steuererleichterungen und der Möglichkeit, den Einsatz biogener und erneuerbarer synthetischer Treibstoffe an die CO2-Flottenemissionsregelung anzurechnen. Zu diesem Zweck hat die Kommission ohne Gegenstimme die Kommissionsinitiative 22.402 eingereicht. Die parlamentarische Initiative 21.466 ist vom Urheber zugunsten der neuen Kommissionsinitiative zurückgezogen worden.

Weitere Themen

Die Kommission beantragt zudem mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die parlamentarischen Initiativen 17.525 und 17.526 abzuschreiben. Mit diesen Initiativen sollten die Konflikte zwischen der Verdichtung der Siedlungsfläche und dem Schutz von Ortsbildern von nationaler Bedeutung (ISOS) gelöst werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass seit der Einreichung der beiden parlamentarischen Initiativen Massnahmen getroffen wurden, um Problemsituationen zu lösen. So seien namentlich mit dem Bericht «Schweizer Ortsbilder erhalten: Empfehlungen zum Umgang mit schützenswerten Ortsbildern bei der Siedlungsentwicklung nach innen» vom 1. September 2021, von welchen die Kommission Kenntnis nahm, Vorschläge unterbreitet worden. Die Minderheit hält eine Gesetzesrevision allerdings für notwendig und spricht sich deshalb gegen die Abschreibung aus.

Im Weiteren beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative 20.492 keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Sachpläne des Bundes zwingend dem Parlament vorgelegt werden müssen. Die Kommission ist der Ansicht, dass das geltende Recht genügend Konsultationsmöglichkeiten vorsieht. Demgegenüber sieht eine Minderheit Handlungsbedarf und beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Schliesslich hat die Kommission die Arbeiten an ihrem indirekten Gegenentwurf zur Gletscherinitiative aufgenommen (21.501). Sie wird diese Arbeiten an den nächsten Sitzungen fortsetzen, damit der indirekte Gegenentwurf während der Sommersession 2022 im Nationalrat behandelt werden kann.

Die Kommission hat am 17./18. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) in Bern getagt.