Die Umweltkommission des Nationalrates hat den Verpflichtungskrediten im Umweltbereich für die Jahre 2025-2028 in der Höhe von 2,207 Milliarden Franken zugestimmt. Sie spricht sich jedoch dagegen aus, jährlich 25 Millionen Franken zusätzlich für Umweltschutzmassnahmen im Wald auszugeben und verweist dabei auf die angespannte Lage der Bundesfinanzen.

Mit 24 Stimmen ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite im Umweltbereich (23.081) angenommen. Damit soll der Bund auch in der Periode 2025-2028 verschiedene Massnahmen der Kantone zugunsten der Umwelt mit insgesamt 2,207 Milliarden Franken unterstützen. Verwendet werden die Mittel in den Bereichen Hochwasserschutz, Abwasserreinigung, Wald, Natur und Landschaft, Schutz vor Naturgefahren, Revitalisierung von Gewässern, Lärmschutz, Wildtiere und Jagd sowie Restwassersanierung. Dabei beantragt die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, für den Verpflichtungskredit «Wald» 451 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen, wie auch vom Bundesrat vorgeschlagen. Der Ständerat hatte beschlossen, den Kredit um 100 Millionen Franken zu erhöhen, um in Umsetzung der Motion 23.4155 zusätzliche Massnahmen zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu finanzieren. Eine Minderheit unterstützt diesen Beschluss. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit weisen die Bundesfinanzen momentan jedoch keinen Spielraum für solche Mehrausgaben auf. Dem Bundesrat ist mit seinem Vorschlag ein angemessener Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gelungen, und die Kommission spricht sich dagegen aus, einen einzelnen Bereich von den Sparbemühungen auszunehmen. Verschiedene Minderheiten fordern die Erhöhung der Kredite für Revitalisierung, Natur und Landschaft sowie Lärmschutz, um in diesen Bereichen zusätzliche Massnahmen der Kantone zu unterstützen.

Hochwasserschutz am Alpenrhein

Die Kommission hat der Vorlage für den Hochwasserschutz am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (24.044) ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Hochwasserschutz am Alpenrhein («Gemeinsames Werk» zusammen mit dem Staat Österreich) ist ein Generationenprojekt, das in den nächsten knapp 30 Jahren realisiert werden soll. Die Abflusskapazität wird erhöht und die umliegenden Gebiete gegen ein 300-jährliches Hochwasser geschützt. Zudem wird die Rheinlandschaft als Erholungsgebiet aufgewertet. Der Finanzbedarf für die Schweiz beläuft sich auf rund 1 Milliarde Franken. Davon übernimmt der Kanton St. Gallen rund 200 Millionen Franken. Nach einer Prüfung der Vorlage, insbesondere zum Umfang der geplanten Hochwasserschutz-Massnahmen und zum Erhalt der landwirtschaftlichen Produktionsfähigkeit im betroffenen Gebiet, zeigte sich die Kommission überzeugt vom Projekt und stimmte den drei Entwürfen weitestgehend zu.

Wassermanagement soll in kantonaler Hoheit bleiben

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative 23.447 keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Verfassungsänderung, damit der Bund neu die Kompetenz hätte, Massnahmen bezüglich Wasserknappheit zu treffen. Die Kommission stellt fest, dass der Bundesrat bereits Arbeiten in die Wege geleitet hat, um die Datengrundlage für kantonale Ressourcenplanungen zu verbessern. Zudem hat das Parlament den Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung 2023-2027 beauftragt, eine nationale Strategie zum Wassermanagement auszuarbeiten. Die Kommission betont, dass die Wasserversorgungssicherheit eine wichtige Angelegenheit sei. Angesichts der laufenden Arbeiten ist es aus ihrer Sicht aber nicht angezeigt, zum jetzigen Zeitpunkt über eine neue Bundeskompetenz und eine Verfassungsänderung zu diskutieren. Die Bekämpfung von Wasserknappheit soll weiterhin in kantonaler Hoheit bleiben.

Die Minderheit der Kommission unterstützt die parlamentarische Initiative. Es gebe auf Bundesebene klar Handlungsbedarf, da bezüglich Wassermangel eine nationale Koordination nötig sei. Die parlamentarische Initiative sei der geeignete Weg, um schweizweit längerfristige Strategien und Instrumente im Umgang mit Trockenheit zu etablieren.

Richtpreise für Schweizer Holz

Mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission der Vorlage der Schwesterkommission zugestimmt (21.463). Die Änderungen des Waldgesetzes schaffen die rechtlichen Grundlagen, damit die Branche Richtpreise für den Rohholzmarkt veröffentlichen kann. Die Richtpreise bieten Anhaltspunkte für Preisverhandlungen der Marktteilnehmer und dienen für die Planung einer bedarfsgerechten Holzernte.

Weitere Themen

Die Kommission hat die Verordnungsentwürfe zur Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes diskutiert. Sie empfiehlt dem Bundesrat insbesondere, die Netto-Null-Fahrpläne und Förderprogramme möglichst zugänglich zu gestalten und den administrativen Aufwand zu minimieren.

Zudem hat sich die Kommission mit den gesetzlichen Grundlagen für eine Stromreserve (Änderung des Stromversorgungsgesetzes, 24.033) befasst. Sie analysiert verschiedene Möglichkeiten für die Bereitstellung einer solchen Reserve und wird diese Arbeiten im nächsten Quartal fortsetzen.

Schliesslich hat die Kommission im Rahmen der Konsultation zur Revision der Jagdverordnung (JSV) den Verordnungsentwurf beraten und beauftragt die Verwaltung in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zu prüfen, bei Wolfsangriffen Verteidigungsabschüsse zuzulassen.

Die Kommission hat am 12. und 13. August 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.