Künftig sollen Zementimporteure eine Abgabe auf den bei der Herstellung verursachten CO₂-Ausstoss bezahlen, sofern im Produktionsland keine oder eine tiefere CO₂-Bepreisung besteht. Damit will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates verhindern, dass steigende CO₂-Preise in der Schweiz zu Produktionsverlagerungen ins Ausland führen. Den Vorentwurf für das entsprechende Gesetz schickt sie nun in die Vernehmlassung.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) will eine CO2-Grenzausgleichsabgabe auf Zementimporte einführen, die sich nach den Emissionen richtet, die bei der Herstellung ausgestossen werden. Zu diesem Zweck hat sie im Rahmen der parlamentarischen Initiative 21.432 einen Vorentwurf für ein neues Gesetz erarbeitet und diesen mit 15 zu 7 Stimmen angenommen. Ziel der Vorlage ist es, das Risiko zu mindern, dass die Zementproduktion – und die damit verbundenen CO2-Emissionen – in Länder mit weniger ambitionierteren Klimaschutzvorgaben verlagert werden. Eine solche Verlagerung, sei es in Form einer Abwanderung von Produktionsstätten oder einer Verdrängung durch Importkonkurrenz, würde zu einem Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen führen und stünde im Widerspruch zur Klimapolitik der Schweiz.

Die UREK-N erachtet einen CO2-Grenzausgleich im Zementsektor als notwendig, da es für Schweizer Produzenten in den kommenden Jahren teurer wird, CO2 auszustossen – bedingt durch die Weiterentwicklung des Schweizer Emissionshandelssystems (EHS) im Gleichschritt mit jenem der Europäischen Union. Die EU hat zur Abfederung bereits einen CO2-Grenzausgleich für mehrere Industriesektoren eingeführt. Die UREK-N ist zum Schluss gekommen, dass das Verlagerungsrisiko bei der Zementproduktion besonders hoch ist, und hat deshalb spezifisch für diesen Sektor ein flankierendes Instrument entwickelt. Dieses ist einfach und kosteneffizient umsetzbar. Die ​Regulierun​gsfolgenabschätzung zeigt, dass der geplante CO2-Grenzausgleich einen beachtlichen Beitrag zur Reduktion der globalen Emissionen leisten kann, insbesondere wenn parallel dazu Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung in Schweizer Zementwerken umgesetzt werden.

Gleich lange Spiesse bezü​​glich CO2-Bepreisung schaffen

Die CO2-Grenzausgleichsabgabe soll sicherstellen, dass für sämtlichen in der Schweiz verwendeten Zement derselbe CO2-Preis gilt, unabhängig davon, ob er im Inland produziert oder importiert wurde. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Waren mit Ursprung in der EU und der EFTA, da dort gleichwertige Vorgaben gelten. Betroffen wären somit Importe aus aussereuropäischen Staaten. Der vorgeschlagene Grenzausgleich soll sicherstellen, dass die schweizerische Zementindustrie durch die inländische CO2-Bepreisung keine Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Produzenten erleidet. Dadurch werden faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen und die Planungs- sowie Investitionssicherheit für diese Branche gestärkt.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage ab. Sie warnt vor handelspolitischen Risiken bei unklarem Nutzen. Ein CO2-Grenzausgleich ist nach Ansicht der Minderheit eine Handelsbarriere und könnte deshalb ein negatives Signal an Handelspartner aussenden und die aussenwirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz belasten.

Vernehmlassungsunter​lagen

Die Kommission gibt den Vorentwurf mit erläuterndem Bericht bis zum 20. Februar 2026 in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internetseite der Kommission (www.parlament.ch > Organe > Sachbereichskommissionen > UREK > Berichte und Vernehmlassungen > 21.432: Vernehmlassungsunterlagen) sowie auf der Internetseite der Bundeskanzlei (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen > Parl.) verfügbar.