Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N), den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» (25.068) anzunehmen. Dieser sieht vor, das Kernenergiegesetz so zu ändern, dass neue Kernkraftwerke in der Schweiz wieder bewilligt werden können. Mit ihrem Entscheid setzt die Kommission auf Technologieoffenheit. Da die Schweiz zwingend auf eine zuverlässige, CO2-arme und kostenbewusste Energieversorgung angewiesen ist, soll sie sich alle Optionen offenhalten und keine Technologien ausschliessen.
Die Kommission betont, dass die erneuerbaren Energien weiterhin ein zentraler Pfeiler bleiben, aber ein diversifizierter Strommix für sie wichtig ist. Sollten die Ausbauziele der erneuerbaren Energien nicht erreicht werden, könnten neue Kernkraftwerke ab 2050 zur Versorgungssicherheit beitragen.
Die Minderheit der Kommission beantragt, die Vorlage als Ganzes abzulehnen, weil diese ihrer Ansicht nach zu Planungsunsicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen würde und beträchtliche finanzielle Risiken hätte. Zudem erinnert sie an den Volksentscheid von 2017 zur Umsetzung der Energiestrategie 2050, den es zu respektieren gelte. Neue Kernkraftwerke wären aus Sicht der Minderheit mit hohen Sicherheitsrisiken verbunden und würden die Problematik der dauerhaften Entsorgung radioaktiver Abfälle verschärfen.
Finanzierung nicht Gegenstand der Vorlage
Die Kommission unterstützt den Zusatz des Ständerates, wonach eine Rahmenbewilligung für ein neues Kernkraftwerk nur erteilt werden darf, wenn die Finanzierung des Baus und des Betriebs gesichert ist. Projektspezifische Finanzierungsfragen sollen dagegen nicht Gegenstand dieser Vorlage sein, die sich auf eine Aufhebung des Neubauverbots beschränkt. Entsprechend lehnt es die Kommission auch mit 13 zu 10 Stimmen ab, jegliche staatliche Förderung für neue Kernkraftwerke auszuschliessen, wie dies eine Minderheit möchte.
Eine mit 12 zu 13 Stimmen unterlegene Minderheit beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser Klarheit über die finanziellen Auswirkungen möglicher neuer Kernkraftwerke schafft, insbesondere für die Finanzen von Bund und Kantonen. Drei weitere Minderheiten stellen ebenfalls die Rückweisung der Vorlage zur Debatte. Sie verbinden damit Aufträge an den Bundesrat, ein Entsorgungskonzept, eine Priorisierung der erneuerbaren Energien oder eine überarbeitete Stromversorgungsstrategie in die Vorlage aufzunehmen.
Keine einschränkenden Bestimmungen
Im Sinne der Technologieoffenheit lehnt es die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen ab, nur Kernkraftwerke der Generation 4 zuzulassen, wie dies eine Minderheit fordert. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis spricht sich die Kommission dagegen aus, dass neue Kernkraftwerke einen vollständigen Schutz vor Angriffen nachweisen müssen, wie es eine Minderheit beantragt. Die Kommission spricht sich zudem mit 13 zu 11 Stimmen gegen weitergehende Bestimmungen bezüglich Haftung aus, wie dies eine mit 11 zu 13 unterlegene Minderheit fordert, sowie bezüglich der Proliferation von Atomwaffen, wie es eine mit 9 zu 16 unterlegene Minderheit beantragt. Zudem ist die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen dagegen, dass Baubewilligungen für neue Kernkraftwerke die Zustimmung aller umliegenden Gemeinden erfordern. Eine Minderheit beantragt, diese Vorgabe ins Gesetz aufzunehmen. Im Weiteren lehnt es die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen ab, dass neue Kernkraftwerke ausschliesslich Kernbrennstoff verwenden dürfen, der ökologischen und menschenrechtlichen Standards entspricht, wie es eine Minderheit verlangt. Mit demselben Stimmverhältnis lehnt sie eine Bestimmung ab, wonach neue Kernkraftwerke Technologien verwenden müssen, die nuklearen Abfall massiv reduzieren. Eine Minderheit beantragt eine solche Vorgabe.
Die Kommission hält fest, dass im Standortgebiet Nördlich Lägern aus technischer Sicht genügend Kapazitäten für die Abfälle neuer Kernkraftwerke vorhanden sind. Eine mit 9 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterlegene Minderheit fordert, einen Kapazitätsnachweis als Bedingung für eine Rahmenbewilligung festzulegen.
Schliesslich lehnt es die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen ab, dass Rahmenbewilligungen erst ab 2036 erteilt werden dürfen, sofern ein 2034 der Bundesversammlung unterbreiteter Grundlagenbericht aufzeigt, dass die Erstellung von Kernkraftwerken unabdingbar ist für die Versorgungssicherheit. Eine Minderheit beantragt diese Bestimmung.
Ablehnung der Volksinitiative
Die Kommission empfiehlt mit 15 zu 9 Stimmen, die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» abzulehnen. Diese will unter anderem in der Verfassung festschreiben, dass alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sind. Aus Sicht der Kommission ist der indirekte Gegenvorschlag der bessere Weg, um das Verbot neuer Kernkraftwerke aufzuheben. Eine Minderheit beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.
Die Kommission hat am 20. und 21. April 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nicolò Paganini (M-E, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.