Umgang mit Grossraubtieren
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie spricht sich für eine Änderung des Jagdgesetzes aus, damit der Wolf gejagt werden kann. Diese Massnahme geht deutlich weiter als die massvolle Bestandesregulierung, welche das Parlament noch im vergangenen Jahr beschlossen hatte.

​Mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Mo. Imoberdorf (Rieder) 14.3570 „Den Wolf als jagdbare Tierart einzustufen“ zuzustimmen. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, das Jagdgesetz dahingehend zu ändern, dass der Wolf ganzjährig gejagt werden kann. Die Kommission hat einmal mehr betont, die Bedenken der betroffenen Bergkantone in der Sache Wolf müssten ernst genommen werden. So ist sie grundsätzlich der Auffassung, dass die Kantone für den Einzelabschuss von Wölfen mehr Kompetenzen bekommen sollten, als dies gegenwärtig im Gesetz vorgesehen ist. Die Kommissionmehrheit will aber noch einen Schritt weiter gehen und mit der Annahme der Motion ein Zeichen setzen. Sie ist der Auffassung, das bisherige Konzept von Massnahmen zur Schadensverhütung (Herdenschutz) und einzelnen Abschüssen von schadenstiftenden Wölfen und bei regional hohen Beständen sei nicht ausreichend. Die Zunahme der Wölfe müsse mit wirkungsvollen Bestandeseingriffen gebremst werden, das würden die Erfahrungen in verschiedenen Ländern Europas zeigen. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass die Forderung nach der Jagd auf den Wolf deutlich über den Rahmen hinausgeht, welcher mit der im letzten Jahr angenommenen Motion Engler 14.3151 gesteckt wurde. Ebenso wenig ist die Jagd vereinbar mit dem Verbleib in der Berner Konvention, welche den Wolf als streng geschützte Tierart führt. So lehnt denn auch die Minderheit der Kommission die Motion ab und verweist auf die ausgewogene Lösung, welche die Räte mit der Überweisung der Motion Engler gefunden hätten. Diese versuche, den Anliegen der Bergbevölkerung und dem Schutz des Wolfes Rechnung zu tragen. Sowohl die Verfassung wie auch die Berner Konvention gewährleisteten den Schutz des Wolfes in der Schweiz, stellt die Minderheit fest, schon nur deshalb stünde die Jagd ausser Frage.
Im Zusammenhang beantragt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, der Standesinitiative 14.320 des Kantons Wallis „Wolf. Fertig lustig!“ keine Folge zu geben. Die Initiative fordert das Parlament zu einer Gesetzesänderung auf, die mit dem Anliegen der Motion übereinstimmt. Vor dem Hintergrund der Zustimmung zur Motion müsse das Parlament nicht selber gesetzgeberisch tätig werden, stellt die Kommission fest.

 

Entschädigung von Biberschäden an Infrastrukturen

Die Kommission beantragt mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative des Kantons Thurgau keine Folge zu geben (15.300). Diese verlangt, dass die Behebung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen wie zum Beispiel Strassen oder Entwässerungsanlagen anrichten, finanziert wird. Die Kommission findet es nicht angebracht, dass der Bund für diese Kosten aufkommt. In ihren Augen sollten vielmehr die Massnahmen zur Verhinderung solcher Schäden vorangetrieben werden.

Des Weiteren stimmt die Kommission einstimmig einem Vorschlag des Bundesrates zu, das Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente aus Kernanlagen zur Wiederaufbereitung zu verlängern (15.079). Das Moratorium läuft am 30. Juni 2016 aus. Das Parlament hat in der Vorlage zur Energiestrategie 2050 bereits einem Verbot der Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen zugestimmt.

Schliesslich schlägt die Kommission vor, eine modifizierte Version der Motion Aebi (13.3324 Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung) anzunehmen.

 

Die Kommission hat am 4. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD/BE) in Bern getagt.

 

 

Bern, 5. Februar 2016 Parlamentsdienste