Differenzbereinigung zur Energiestrategie 2050
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Beratungen zur Differenzbereinigung der Energiestrategie 2050 fast zu Ende geführt. Sie bleibt weitgehend auf der Linie des Ständerates, stimmt aber dem Nationalrat bei der Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft zu.

​Die Kommission hält grösstenteils an den Beschlüssen des Ständerates aus der ersten Beratung fest und lässt damit viele Differenzen mit dem Nationalrat stehen (13.074). Sie schwenkt aber in einem zentralen Punkt einstimmig auf den Nationalrat ein und übernimmt grundsätzlich das Modell der Marktprämie für die Unterstützung der Grosswasserkraft (Art. 33a), verzichtet allerdings auf die Zweckbindung. Ausserdem beauftragt sie mit einem entsprechenden Zusatz in der Vorlage den Bundesrat, rechtzeitig einen Erlassentwurf vorzulegen für die Einführung eines marktnahen Modells, welches das Einspeisevergütungssystem ablösen soll. Auch bei der Direktvermarktung folgt die Kommission einstimmig dem Nationalrat und überlässt dem Bundesrat die Kompetenz, für einzelne Anlagentypen Ausnahmen zu erlassen (Art. 21). Hingegen bleibt sie bei der Interessenabwägung für den Bau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebieten, die unter Natur- oder Heimatschutz stehen (Art. 14 Abs. 3), bei der Position des Ständerates. Eine Minderheit will hier zurück zum Entwurf des Bundesrates. Auch belässt die Kommission die Untergrenze für die Teilnahme von Wasserkraft-Anlagen am Einspeisevergütungssystem bei 300 kW (Art. 19). Hier bevorzugt eine Minderheit die Untergrenze von 1 MW, die der Nationalrat beschlossen hatte. Im Weiteren hält die Kommission an der Möglichkeit für die Auktion von Vergütungssätzen fest (Art. 25).
Noch ausstehend sind die Beschlüsse zu den Steuerabzügen für Massnahmen im Gebäudebereich (Ziff. 2a und 2b im Anhang). Dazu verlangt die Kommission von der Verwaltung weitere Informationen zu steuerlichen Auswirkungen.

 

Für Status quo bei Restwassermengen

Die Kommission befasste sich mit dem Produktionsausfall aufgrund von Restwassersanierungen, eine Problematik, die in der nationalrätlichen Motion 12.4155 aufgegriffen wird. Die UREK-S hält fest, dass die meisten Kantone einen Grossteil der in Artikel 80ff. des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) vorgesehenen Sanierungen bereits abgeschlossen haben, weshalb es in ihren Augen ungerecht wäre, diese Regelung nun zu ändern. Aus diesem Grund beantragt sie mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.

 

Ja zu einer proaktiven und sachgerechten Regulierung der Höckerschwanbestände in der Schweiz

Die Kommission prüfte die von der UREK-N im Februar dieses Jahres abgeänderte Motion, mit welcher die Verfahren zur Regulierung der Höckerschwanbestände vereinfacht werden sollen. Mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sie sich dafür aus, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass die Bestände proaktiv und sachgerecht reguliert werden können. Die vom BAFU vorgeschlagenen Regulierungsmassnahmen, beispielswiese ein Fütterungsverbot oder Eingriffe ins Gelege, hätten weiterhin Vorrang. Es müsste allerdings kein Schadensnachweis mehr erbracht werden, um die Bestände regulieren zu dürfen.

 

Die Kommission hat am 18. und 19. April 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD/BE) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

 

Bern, 19. April 2016 Parlamentsdienste