Die Energiekommission des Ständerates hat die Differenzbereinigung zur Stromnetzstrategie begonnen. Sie stimmt bei zahlreichen Bestimmungen dem Nationalrat zu und bringt in der Vorlage Präzisierungen an.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Differenzbereinigung zur Vorlage zum Um- und Ausbau der Stromnetze (16.035) in Angriff genommen. Dabei stimmt die Kommission bei vielen offenen Fragen dem Nationalrat zu.
So verzichtet sie in Art. 16 EleG darauf, Vorhaben auf tieferen Netzebenen von der Plangenehmigung auszunehmen, und weicht damit vom Beschluss des Ständerates ab. Damit ist insbesondere gewährleistet, dass die Projekte der Verfahrensbeschleunigung und der Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht, wie sie in der Vorlage zur Energiestrategie 2050 beschlossen wurde, unterstellt sind. Auch in Art. 9b StromVG stimmt die Kommission dem Nationalrat zu, ermächtig aber den Bundesrat, in Ausnahmefällen die Netzbetreiber zu verpflichten, ihre Grundsätze bei der Netzplanung zu veröffentlichen. Bei der Frage der Anrechenbarkeit von Betriebs- und Kapitalkosten ist die Kommission der Überzeugung, dass eine Regelung auf Gesetzesebene nötig ist und hält am Beschluss des Ständerates bei Art. 15 Abs. 3bis StromVG fest. Was die Installation von Mess- und Steuersystemen betrifft, lehnt die Kommission den Entscheid des Nationalrates ab, der diese nicht nur den Netzbetreibern vorbehalten wollte (Art. 17a Abs. 4 StromVG). Die Kommission weist darauf hin, dass die ElCom Minimalanforderungen an die Grundsätze bei der Netzplanung festlegen kann. Damit ist die Aufsicht gewährleistet und allfälliger Missbrauch durch Netzbetreiber kann unterbunden werden. Schliesslich übernimmt sie auch in Art. 17b StromVG weitgehend den Beschluss des Nationalrates, bleibt allerdings in Abs. 3 dabei, dass beim Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen keine aktive Zustimmung der Betroffenen nötig ist, sondern das Widerspruchsrecht ausreicht. Die Kommission wird an der nächsten Sitzung zur Frage der Durchschnittspreismethode in Art. 6 StromVG beschliessen.

VOC-Lenkungsabgabe auf dem Prüfstand

Die Kommission hat sich mit einer Motion des Nationalrates befasst, die eine Streichung der Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC) verlangt (15.3733). Diese seit 2000 erhobene Abgabe verliere mit der Zeit an Wirksamkeit und verursache einen erheblichen administrativen Aufwand, sowohl für die Bundes- und Kantonsbehörden als auch für die Unternehmen. Die Kommission möchte, dass das vom aktuellen System gewährleistete Schutzniveau erhalten bleibt, sollen doch die Emissionen dieser für Mensch und Umwelt schädlichen Verbindungen weiterhin reduziert werden. Sie hat deshalb die Verwaltung beauftragt, bis Mitte 2018 eine Evaluation der bestehenden Instrumente vorzunehmen, um zu ermitteln, ob ein Systemwechsel zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis führen könnte.

Verwendung von Biomasse

Die Kommission hat die Motion Semadeni «Sachgerechte Verwendung von Biomasse» (16.3710) angenommen. Die Motion steht in Zusammenhang mit der vom Parlament am 27. November 2014 überwiesenen Motion Lustenberger (11.4020). Während Letztere verlangt, dass Hofdünger oder Biomasse-Reststoffe verbrannt werden dürfen, fordert die Motion Semadeni, dass die Verbrennung nur dann erlaubt wird, wenn die Verwertung und Vergärung nicht möglich bzw. sachgerecht ist. Die Kommission ist mit 5 zu 4 Stimmen der Argumentation des Bundesrates gefolgt. Dieser möchte beiden Motionen entsprechen, indem er die Verbrennung von Biomasse in gewissen Fällen erlaubt, grundsätzlich aber die Erhaltung des stofflichen Kreislaufs in den Vordergrund stellt.

CO2-Emissionen bei Personenwagen

Die Motion Regazzi 15.4204 verlangt, dass allfällige Unterschreitungen der CO2-Flottenemissionen auf die Folgeperioden übertragen werden können. Die Mehrheit der Kommission zweifelt daran, dass diese Massnahme zur Reduktion des CO2-Ausstosses beitragen kann und lehnt die Motion ab (7 zu 6 Stimmen). Sie hebt insbesondere hervor, die Schweiz sollte auf einen Alleingang im Vergleich mit der EU verzichten. Die Kommissionsmehrheit lehnt auch eine zweite Motion Regazzi 15.4205 mit dem gleichen Stimmverhältnis ab. Diese fordert eine Wiedereinführung der sogenannten «Supercredits», welche als Übergangsregelung bei der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften von 2012 bis 2015 zur Anwendung kamen. Diese werden bei der Einführung der tieferen Werte ab 2020 wieder zum Tragen kommen, allerdings mit geringerer Wirkung, als vom Motionär gefordert. Die Mehrheit unterstützt dieses Vorgehen, wie es der Bundesrat vorsieht. Die strengen Vorschriften zeigten Wirkung, stellt die Kommissionsmehrheit fest, weitere Erleichterungen würden ein falsches Signal aussenden. Eine Minderheit beantragt, die beiden Motionen anzunehmen. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien zielführend zur Reduktion des CO2-Ausstosses bei Personenwagen.

Elektromobilität

Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion Buttet 16.3063 abzulehnen. Die Motion fordert den Bund auf, bei der Elektromobilität eine Vorbildrolle einzunehmen. Sie möchte alle Organe des Bundes verpflichten, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, bei der Beschaffung von Fahrzeugen die Elektromobilität zu bevorzugen. Die Kommissionsmehrheit unterstreicht die Auffassung des Bundesrates, wonach die Möglichkeiten zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen aufgrund des beschränkten Fahrzeugangebots gering seien. Bereits heute würden die geltenden rechtlichen Bestimmungen die Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen nach ökologischen Kriterien – unabhängig von der Technologie – sicherstellen. Eine Minderheit möchte die Motion annehmen und verweist auf die Signalwirkung, sollte der Bund beim Einsatz von Elektrofahrzeugen vorbildlich vorangehen.

Schliesslich schliesst sich die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen dem Entscheid der UREK-N an, der Pa. Iv. Rösti 16.452 Folge zu geben. Die Parlamentarische Initiative möchte sicherstellen, dass bei anstehenden Neukonzessionierungen von Wasserkraftwerken die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vom Ist-Zustand und nicht vom ursprünglichen Zustand vor Bestehen des Kraftwerks ausgeht.

Die Kommission hat am 17. und 18. August 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD/BE) in Bern getagt.