Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) beurteilt die bisherige Tätigkeit des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) sehr positiv. Sie hat deshalb beschlossen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit dem Ziel, diesen Fonds weitere zehn Jahre (2021–2031) zu finanzieren und ihn mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken auszustatten.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) beurteilt die bisherige Tätigkeit des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) sehr positiv. Sie hat deshalb beschlossen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit dem Ziel, diesen Fonds weitere zehn Jahre (2021–2031) zu finanzieren und ihn mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken auszustatten.

Die Kommission hat beschlossen, eine Initiative auszuarbeiten, die darauf abzielt, den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) weitere zehn Jahre, das heisst im Zeitraum 2021–2031, mit 50 Millionen Franken zu finanzieren. Der FLS wurde 1991 anlässlich des 700-jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft auf eine parlamentarische Initiative der Büros beider Räte hin geschaffen. Dieser Fonds, der als von der Bundesverwaltung unabhängiges Instrument konzipiert wurde, leistet finanzielle Unterstützung für Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften in der ganzen Schweiz. Nachdem er zunächst auf zehn Jahre angelegt war, wurde er zweimal fortgeführt, bis 2011 bzw. bis 2021. Da die UREK-S erneut eine sehr positive Bilanz über die Tätigkeit des Fonds zieht, möchte sie den Fonds per Kommissionsinitiative ein weiteres Mal verlängern.

Investitionen auf lange Frist im Strommarkt sichern

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, eine Kommissionsmotion für den langfristigen Erhalt von Schweizer Stromproduktionsanlagen einzureichen (18.3000). Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes beauftragt die Kommission den Bundesrat, Vorschläge zu unterbreiten, damit Anreize für die Investition und Reinvestition in die einheimische Stromproduktion geschaffen werden können. Ausgenommen davon ist die Produktion aus Kernenergie. Darüber hinaus soll die Ausgestaltung technologieneutral und auf Basis von Marktmechanismen erfolgen.

Im Weiteren führte die Kommission Anhörungen zur Revision des Jagdgesetzes (17.052) durch. Sie liess sich dabei von einer Vielzahl von Akteuren zu den verschiedenen Aspekten der Vorlage, insbesondere auch zur gezielten Regulation der Wolfspopulation, ausführlich ins Bild setzen. Über Eintreten wird die Kommission an der nächsten Sitzung beschliessen.

Die Kommission hat am 11. und 12. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.