Die Umweltkommission des Ständerates hat eine erste Runde der Differenzbereinigung in der Vorlage zum Jagdgesetz durchgeführt. Sie ist dabei dem Nationalrat in vielen Punkten gefolgt.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat in der Beratung einen grossen Teil der Differenzen im Entwurf zur Teilrevision des Jagdgesetzes (17.052) ausgeräumt. So schliesst sie sich bei den Bestimmungen zu den kantonalen Jagdprüfungen (Art. 4) mit 6 zu 5 Stimmen dem Nationalrat und damit dem Entwurf des Bundesrates an. Er legt Grundsätze zur Jagdprüfung fest und regelt die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen durch die Kantone. Eine Minderheit beantragt, am Entscheid des Ständerates festzuhalten, den Artikel zu streichen und beim geltenden Recht zu bleiben. In Artikel 7a hält die Kommission am Beschluss des Ständerates und damit an der siebenmonatigen Regulationszeit für den Wolf fest (Abs. 1 Bst. b). Hingegen will sie weitere Tiere von der Bestandsregulierung ausnehmen. Beim Luchs (Bst. bbis) schliesst sie sich mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung dem Nationalrat an und beantragt, ihn aus der Vorlage zu streichen, beim Biber will sie auf den Entscheid zurückkommen (Bst. bter). Dazu hat sie mit 10 zu 2 Stimmen ein Rückkommen auf die Bestimmung beschlossen und mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, den Biber zu streichen. Dieser Beschluss gilt mit Vorbehalt und benötigt zuerst die Zustimmung der UREK-N zum Rückkommen, da beide Räte zu dieser Regelung bereits übereinstimmend beschlossen hatten.

Einigkeit herrscht bei der Einschränkung des Beschwerderechts: die Kommission will Art. 5 Abs. 7 streichen und stimmt in Art. 12 Abs. 2 mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung dem Nationalrat zu. In den weiteren Differenzen schliesst sich die Kommission im Wesentlichen dem Nationalrat an.

Die Kommission hat am 23. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.