Die Kommission befasste sich mit der parlamentarischen Initiative «CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe» (22.402) ihrer Schwesterkommission, die ein neues Modell zur Förderung von erneuerbaren Treibstoffen vorschlägt. Dieses umfasst eine Kombination verschiedener Massnahmen, namentlich eine Beimischpflicht für erneuerbare Treibstoffe im Strassenverkehr, eine befristete Steuererleichterung für diese Treibstoffe und die Möglichkeit, deren Einsatz an die CO2-Grenzwerte für Fahrzeugimporte anzurechnen. Die Kommission sieht in diesem Bereich Handlungsbedarf und unterstützt den vorgeschlagenen differenzierten Ansatz. Entsprechend hat sie der parlamentarischen Initiative einstimmig zugestimmt. Das Geschäft geht nun zurück an die UREK-N zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.
Förderung der Entwicklung von CO2-neutralem Wasserstoff
Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen eine Kommissionsmotion beschlossen (22.3376), die den Bundesrat beauftragt, konkrete Massnahmen vorzuschlagen, um die Entwicklung von CO2-neutralem Wasserstoff zu fördern und die Versorgung der Schweiz mit diesem Wasserstoff sicherzustellen. Die Kommission geht damit weiter als die Motion «Grüne Wasserstoffstrategie für die Schweiz» (20.4406), die sich auf Wasserstoff beschränkt, bei dessen Herstellung nur Strom aus vollständig erneuerbaren Energieträgern verwendet wird. Sie will so den Weg für alle Arten von CO2-neutralem Wasserstoff ebnen. Ergänzend hat sie die Motion 20.4406 einstimmig angenommen, da auch diese die Unterstützung der Wasserstoffentwicklung zum Ziel hat.
Im Weiteren hat die Kommission die Motion «Luftschadstoffemissionen stationärer Anlagen, welche die Tagesmittel-Grenzwerte überschreiten. Pflicht zur Veröffentlichung» (20.3507) mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Motion verlangt, die Messwerte für Luftschadstoffe bei Überschreitung regelmässig zu veröffentlichen. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.
Zudem hat die Kommission mit ihrer Beratung der Volksinitiative für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative) (21.055) und des direkten Gegenentwurfes begonnen. Die Initiative verlangt, dass die Schweiz bis im Jahr 2050 ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert. Die Kommission hat einstimmig entschieden, dem Ständerat eine Verlängerung der Behandlungsfrist der Volksinitiative zu beantragen. Inhaltlich wird sich die Kommission im 3. Quartal 2022 mit der Initiative und dem direkten Gegenvorschlag befassen, nachdem der Nationalrat über einen indirekten Gegenvorschlag beschlossen hat.
Schliesslich hat sich die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen für die Motion «Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich» (19.4202) ausgesprochen. Sie hebt hervor, dass bei der Umsetzung dieser Motion eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen erforderlich ist.
Die Kommission hat am 31. März und 1. April 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (S, JU) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.