Die Restwasserbestimmungen sollen weiter uneingeschränkt gelten, beantragt die Energiekommission des Ständerates. Im Gegenzug spricht sie sich für Gebiete aus, in denen die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang gegenüber anderen Interessen hat. Sie lehnt neuen Pflichten zu Solaranlagen auf Gebäuden ab, Parkplätze sollen jedoch mit Solarelementen überdacht werden.

In intensiven Diskussionen hat sich die Energiekommission des Ständerates mit den Differenzen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) befasst. Zu zahlreichen Punkten bringt sie neue Vorschläge ein, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu finden und so eine breit abgestützte Vorlage zu schaffen. Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission die Streichung des Artikels zur Sistierung der Restwasservorschriften für bestehende Wasserkraftwerke, wie vom Nationalrat beschlossen. Sie betont, dass die vorgeschlagene Bestimmung verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Ausserdem bleibe genügend Zeit, um für die Problematik der drohenden Produktionsverluste bei den bestehenden Wasserkraftwerken eine ausgewogene Lösung zu finden. Eine Minderheit möchte dem Nationalrat folgen, da ohne einen vollumfänglichen Erhalt der bestehenden Stromproduktion aus Wasserkraft der angestrebte Ausbau der erneuerbaren Energien nicht erreicht werden könne.

Die Kommission spricht sich zudem dafür aus, dass für die Nutzung der Solar- und Windenergie geeignete Gebiete in den kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden sollen. Bei dieser Planung sollen auch Schutzinteressen berücksichtigt werden. In den definierten Gebieten soll gelten, dass der Bedarf an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgewiesen ist und die Anlagen standortgebunden sind. Ausserdem sollen sie in einer Interessenabwägung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Bedingung dafür ist, dass die Anlagen nicht in Inventarobjekten gemäss Art. 5 NHG realisiert werden. Zudem soll das Vorhaben «Chlus» von den gleichen Erleichterungen profitieren wie die 15 ausgewählten Projekte der Speicherwasserkraft. Eine Minderheit lehnt diesen Zusatz ab. 

Nationales Interesse an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Weiter hat sich die Kommission mit den Rahmenbedingungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im nationalen Interesse befasst. Wie auch vom Nationalrat beschlossen, sollen diese in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen sein, in neu entstehenden Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen jedoch grundsätzlich infrage kommen. Nicht gelten soll dieser Ausschluss für Wasserkraftanlagen, die der ökologischen Sanierung dienen. Neu soll es beim Bau von Wasserkraftwerken zudem grundsätzlich möglich sein, dass die Restwasserstrecke durch diese Schutzgebiete verläuft, eine Minderheit will hier am Beschluss des Nationalrates festhalten. Mit 9 zu 3 Stimmen möchte die Kommission daran festhalten, dass auch Elektrolyseuren und Methanisierungsanlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung ein nationales Interesse im Sinne des Natur- und Heimatschutzes (NHG) zukommen soll.

Verpflichtende Nutzung der Solarenergie

Die Kommission lehnt die vom Nationalrat beschlossene Solarpflicht für sämtliche Neubauten sowie erhebliche Umbau- und Erneuerungsvorhaben als zu starken Eingriff in das Privateigentum und die Hoheit der Kantone ab. Stattdessen beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die verpflichtende Nutzung der Solarenergie auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 m2, wie mit dem «Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» (21.501, Entwurf 4) beschlossen, unbefristet ins geltende Recht zu überführen. Eine Minderheit fordert eine Solarpflicht gemäss Nationalrat, diese soll jedoch nur bei Neubauten und Dachsanierungen greifen. Zudem unterstützt die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen eine Pflicht, Fahrzeugabstellflächen ab einer bestimmten Grösse mit Solarelementen zu überdachen. Für neue Parkplätze ab einer Grösse von 250 m2 soll diese Pflicht ab sofort gelten, für bestehende Parkplätze ab einer Grösse von 500 m2 mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren. Eine Minderheit möchte diese Plicht komplett streichen, gemäss einer anderen Minderheit soll sie für neue Parkplätze erst ab 500 m2 Fläche und für bestehende Parkplätze ab 1000 m2 Fläche gelten. 

Im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien beantragt die Kommission, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, für Anlagen bis 150 kW Mindestvergütungen für die Rücklieferung an den Netzbetreiber festzulegen. So soll auch für kleinere und damit teurere Anlagen Investitionssicherheit geschaffen werden. Im Gegenzug sollen die vom Nationalrat beschlossenen Übergangsbestimmungen mit fixen Vergütungen gestrichen werden, da diese die Netzbetreiber und die gebundenen Stromkonsumentinnen und -konsumenten zu stark belasten. Ausserdem möchte die UREK-S daran festhalten, im Rahmen der gleitenden Marktprämie einen besonderen Anreiz zur Winterstromproduktion zu schaffen. Übersteigt der Referenz-Marktpreis für Elektrizität in den Wintermonaten die zugesicherte Vergütung, soll der Anlagenbetreiber einen vom Bundesrat festzulegenden Anteil zwischen 10 und 40 % des Überschusses erhalten.

Schaffung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen

Die Kommission unterstützt mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung das vom Nationalrat beschlossene Programm zur Schaffung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen. Dieses Programm sieht vor, dass die Energieversorgungsunternehmen (EVU) jährlich nachweisen müssen, dass sie in einem bestimmten Umfang Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz bei Endverbraucherinnen erbracht haben oder diese Massnahmen bei Dritten, sogenannten Effizienzdienstleistern, in Auftrag gegeben haben. Ob die Zielvorgabe erfüllt ist oder nicht, bemisst sich dabei nicht am Stromabsatz des Energieversorgungsunternehmens: Die Effizienzdienstleistungen stellen ein neues, unabhängiges Geschäftsfeld dar. Die Massnahmen sind auch nicht auf das Netzgebiet des jeweiligen EVU beschränkt. So können gesamtschweizerisch die günstigsten Massnahmen zuerst getroffen werden. Eine Minderheit lehnt dieses Effizienzprogramm ab und verweist dabei auf den Vollzugsaufwand, Zielkonflikte der EVU sowie die bestehenden Massnahmen zur Effizienzsteigerung.

Bei der Frage der Energiereserve gemäss Art. 8a StromVG folgt die Kommission grundsätzlich der Entscheidung des Nationalrates. So sollen Betreiber von Speicherwasserkraftwerken dazu verpflichtet werden können, eine Reserve zu bilden. Gewisse Rahmenbedingungen sollen aber geändert werden, so soll die Verpflichtung nur für Betreiber von Werken ab einer Kapazität von 10 GWh möglich sein. Die Abgeltung für das vorgehaltene Wasser soll zudem auch die aktuelle Marktsituation berücksichtigen.

Rahmenbedingungen für Stromnetze der Zukunft

Mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich die Kommission dafür aus, sämtliche zur Einspeisung von erneuerbarer Energie notwendigen Netzverstärkungen solidarisch auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten in der ganzen Schweiz umzulegen. Für Ausbauten auf der untersten Netzebene soll dem Netzbetreiber ein pauschaler Betrag ausbezahlt werden, ohne dass eine Genehmigung der Elcom erforderlich ist. Wie der Nationalrat beantragt die Kommission, auch die Kosten für die Verstärkung von bestimmten Anschlussleitungen für auf nationaler Ebene zu verteilen. Von dieser Unterstützung profitieren sollen Leitungen zwischen der Grenze des Grundstücks, auf dem sich eine Anlage zur Produktion von erneuerbarer Energie befindet, und dem Netzanschlusspunkt.

Im Bereich der Grundversorgung mit Elektrizität (Art. 6 StromVG) beantragt die Kommission, am geltenden Recht und damit an der Durchschnittspreismethode festzuhalten. Die vom Nationalrat beschlossene Änderung konnte nicht überzeugen. Die Kommission unterstützt jedoch die Einführung eines Standardstromproduktes, welches insbesondere auf erneuerbarer inländischer Energie beruhen soll.

Die Kommission beantragt, auf eine Marktöffnung im Bereich Messwesen zu verzichten und hält damit am Beschluss des Ständerates fest. Die von den Netzbetreibern erhobenen Daten sollen jedoch besser verfügbar sein. Weiter folgt sie der Entscheidung des Nationalrates, wonach auch Speicher mit Endverbrauch vom Netznutzungsentgelt entlastet werden sollen: Für den zurückgespeisten Strom soll das Netzentgelt zurückerstattet werden können. Eine Minderheit beantragt, an den Beschlüssen des Ständerates festzuhalten. Weiter soll die Nutzung von Flexibilität beim Stromverbrauch nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von deren Inhaber möglich sein.

Angesichts der komplexen Differenzbereinigung zum Mantelerlass (21.047) konnte die Kommission die Detailberatung zum CO2-Gesetz (22.061) nicht rechtzeitig für eine Behandlung in der Sommersession abschliessen. Sie wird diese Vorlage in die Herbstsession bringen.

Die Kommission hat am 11./12. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz (G, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.