Mit einer Revision des Umweltschutzgesetzes sollen günstige Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft geschaffen werden. Abfälle sollen wiederverwendet und stofflich verwertet werden, wo dies einen echten Mehrwert bringt, während das Siedlungsabfallmonopol nur in kleinen Schritten gelockert werden soll.

Die Umweltkommission des Ständerates hat die Vorlage «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» (20.433) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Sie unterstreicht damit ihre Unterstützung einer gesetzlichen Verankerung und Förderung der Kreislaufwirtschaft. In weiten Teilen folgt die Kommission den Beschlüssen des Nationalrates. Sie hält jedoch grundsätzlich am Monopol der Kantone für die Entsorgung der Siedlungsabfälle fest. Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallfraktionen genehmigt, wie die Kommission einstimmig beantragt. Aus Sicht der Kommission muss sichergestellt werden, dass private Sammlungen nicht eingestellt werden, wenn dies zum Beispiel wegen schwankender Wertstoffpreise nicht mehr rentabel ist, und dann die öffentliche Hand die Lücke schliessen muss. So erhalten innovative Geschäftsmodelle in der Abfallwirtschaft eine Chance, ohne dass die Planung und Finanzierung der Entsorgung durch die Kantone und Gemeinden erschwert wird.

Wiederverwendung und stoffliche Ver​​wertung von Abfällen

Die Kommission beantragt weiter, mit 9 zu 2 Stimmen, die Wiederverwendung als Form der Verwertung von Abfällen zu stärken: In Art. 30d Abs. 1 USG soll die Wiederverwendung der stofflichen Verwertung gleichgestellt werden. Eine Minderheit möchte noch weiter gehen: Die Wiederverwendung soll gegenüber der stofflichen Verwertung Priorität erhalten und mit weiteren Massnahmen gefördert werden. Bei der stofflichen Verwertung von Abfällen soll klargestellt werden, dass die konkreten Verpflichtungen zur stofflichen Verwertung nach Art. 30d Abs. 2 nur gelten sollen, soweit die Bedingungen nach Abs. 1 (wirtschaftliche Tragbarkeit, technische Machbarkeit, ökologischer Mehrwert) erfüllt sind. Zudem soll nur so viel Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen werden, wie zur Deckung des inländischen Bedarfs nötig ist.

Im Gegensatz zum Nationalrat spricht sich die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen gegen eine Pflicht zur Entpackung von unverkauften biogenen Produkten aus. Aus ihrer Sicht bewirkt diese Massnahme nur einen verhältnismässig geringen ökologischen Nutzen bei hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Die Minderheit möchte an dieser Massnahme festhalten. Weiter betont die Kommission die Bedeutung einer gesamtheitlichen, lebenszyklus-orientierten Betrachtung der Umweltbelastung von Produkten und Gebäuden. Dies betrifft einerseits die Anforderungen zum ressourcenschonenden Bauen, andererseits die Vorschläge für Ressourcenziele, die der Bundesrat nach Art. 10h Abs. 3 USG machen soll. Eine Minderheit beantragt, auf diesen Auftrag an den Bundesrat zu verzichten.

Im Zusammenhang mit den Beratungen zur Kreislaufwirtschaft hat die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen und dem Stichentscheid der Präsidentin der Motion 21.3077 zugestimmt. Sie beauftragt den Bundesrat mit einer nationalen Sensibilisierungs- und Präventionskampagne gegen das Littering.

Änderung des Umweltschutzgesetzes: Altl​astensanierung

Die Kommission hat die Beratungen zur Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (22.085) zu Ende geführt und die Vorlage einstimmig zuhanden des Ständerates verabschiedet. Nachdem sie an der letzten Sitzung die Neuregelung beim Lärm behandelt hatte, stand nun die Sanierung von Altlasten im Mittelpunkt. Sie ist bei ihren Beschlüssen nur teilweise den Anträgen des Bundesrates gefolgt. So streicht sie mit 5 zu 3 Stimmen die Grundlage für die Kantone zur Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und Hausgärten (Art. 32c Abs. 1bis) und auch die Möglichkeit des Bundes, dafür Abgeltungen zu leisten. Dadurch will sie den Handlungsspielraum der Kantone aufrechterhalten, die die Kleinkinder unter anderem auch durch eine Nutzungseinschränkung der betroffenen Standorte schützen könnten. In der Folge entlässt sie auch die Standortinhaber aus der Pflicht, die Kosten für die Sanierung von Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten zu tragen (Art. 32d Abs. 6; 5 zu 3 Stimmen). Eine Minderheit spricht sich für das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen für die Sanierung aus. Eine weitere Minderheit will zudem auch die Sanierung von öffentlichen Kinderspielplätzen und Grünflächen nicht unterstützen (2 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung). Sie schätzt die Gefährdung der Kleinkinder als gering ein und hält eine entsprechende Sanierungspflicht als nicht angemessen.

Hingegen erweitert die Kommission die Abgeltungen des Bundes für Altlasten-Standorte um zwei weitere Tatbestände: künftig sollen die Aufwände für die Sanierung von Standorten, die belastet sind mit PFAS-haltigen Löschschäumen, z. B. Übungsgelände von Feuerwehren, vom Bund mit bis zu 40% der anrechenbaren Kosten mitgetragen werden (5 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Einstimmig spricht sich die Kommission dafür aus, dass die Sanierungen von Standorten, die durch eine Kehrichtverbrennungsanlage verunreinigt wurden, vom Bund mit bis zu 40% der anrechenbaren Kosten abgegolten werden können. Beim Rest der Vorlage folgt die Kommission dem Bundesrat.

Schliesslich verlangen verschiedene Minderheiten weitere Massnahmen für die Bekämpfung des Lärms an der Quelle. Die Einführung von lärmabhängigen Start- und Landegebühren für die Landesflughäfen Genf und Zürich auf Gesetzesstufe soll es möglich machen, die Erträge für Massnahmen zur Verminderung der Belastung von Fluglärm einzusetzen. Ausserdem sollen lärmoptimierte Flugverfahren und ‑routen periodisch geprüft und optimiert werden, um einen besseren Schutz vor Fluglärm zu gewährleisten (3 zu 4 Stimmen). Eine Änderung im Strassenverkehrsgesetz zielt darauf ab, den Gemeinden mehr Handlungsbefugnisse zuzuweisen, um die Höchstgeschwindigkeit auf dem Ortsgebiet auf 30 km/h zu beschränken (3 zu 4 Stimmen).

Im Weiteren hat die Kommission zu zwei Standesinitiativen Entscheide gefällt. Mit 3 zu 3 Stimmen und dem Stichentscheid der Präsidentin hat sie beschlossen, der Initiative des Kantons St. Gallen «Massvolle Entwicklung in Weilerzonen» keine Folge zu geben (22.319). Die Standesinitiative fordert eine Bestimmung im Raumplanungsgesetz, um Neubauten in Weilerzonen ausserhalb der Bauzone zuzulassen. Die Kommission anerkennt die Rechtsunsicherheit bei der Entwicklung von Weilerzonen, möchte aber vorerst subsidiäre Lösungen prüfen, die nicht auf Gesetzesstufe ansetzen.

Einstimmig hat die Kommission schliesslich entschieden, der Standesinitiative der Kantons Schwyz «Schutz vor Grossraubtieren» keine Folge zu geben (22.323). Das Anliegen der Initiative sei mit der Teilrevision des Jagdgesetzes (21.502) vollständig erfüllt.

Die Kommission hat am 16. November 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz (G, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.