Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates spricht sich einstimmig dafür aus, das Gas-Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien zu genehmigen. Mit dem Abkommen kann die Schweiz Gas aus diesen Ländern beziehen, wenn Privathaushalte, Gesundheitseinrichtungen und Sicherheitsdienste nicht mehr anders versorgt werden können.

Die Schweiz verfügt im Inland über keine nennenswerten Kapazitäten zur Produktion oder Speicherung von Gas. Für ihre Versorgung ist sie von ihren Nachbarländern abhängig. Die Kommission begrüsst das Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien daher ausdrücklich (24.075). Sie betont, dass es für die Schweiz von besonderem Wert ist, die Solidarität dieser Länder mit einem Staatsvertrag abzusichern, und beantragt einstimmig, das Abkommen zu genehmigen. Auch wenn es nur in besonders schweren Mangellagen zur Anwendung kommen wird, sieht die Kommission darin einen wertvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Das Solidaritätsabkommen ermöglicht es der Schweiz, Deutschland und Italien, bei den jeweils anderen Vertragsparteien um die Lieferung von Gas zu ersuchen, wenn die geschützten Kundinnen und Kunden nicht mehr anders versorgt werden können. Dabei handelt es sich um Privathaushalte und grundlegende Dienste wie Spitäler und Blaulichtorganisationen. Auf diese Solidarität kann sich ein Land aber erst berufen, wenn sämtliche Massnahmen im Inland ausgeschöpft wurden, wie etwa die Kontingentierung und Abschaltung von nicht geschützten Kundinnen und Kunden, also insbesondere die Industrie. In diesem Zusammenhang beantragt die Kommission zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Bundesrat, um Massnahmen zur kurzfristigen Energieversorgung anordnen zu können, sowie die Klärung der Zuständigkeiten bei Uneinigkeiten betreffend den Zugang beim Gasnetz.

Die Vorlage enthält zudem zwei Verpflichtungskredite für die von Kosten und Staatsgarantien, die im Rahmen solcher Lieferungen anfallen. Sämtliche Kosten werden an die geschützten Gaskundinnen und -kunden weitergegeben, so dass dem Bund kein finanzieller Aufwand entsteht. Die Kommission beantragt auch diese Verpflichtungskredite einstimmig zur Annahme.

Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission einem neuen Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (23.083) zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht die Überwachung der Energiemärkte und verbietet missbräuchliche Praktiken wie Insiderhandel und Marktmanipulation. Aus Sicht der Kommission leisten stabile und integre Energiemärkte einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Die Kommission hält jedoch fest, dass der schweizerische Gasmarkt nur bedingt mit dem Elektrizitätsmarkt vergleichbar ist. Vor diesem Hintergrund beantragt sie mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, innerschweizerische Gaslieferungen, die für den Endverbrauch bestimmt sind und die Grosshandelspreise nicht beeinflussen können, nicht der Meldepflicht zu unterstellen. Die lokalen Energieversorgungsunternehmen importieren ihr Gas in der Regel nicht selbst, sondern haben die Beschaffung an Regionalgesellschaften ausgelagert. Die Ausnahmebestimmung soll dafür sorgen, dass die Energieversorgungsunternehmen beim Bezug von Gas über diese Regionalgesellschaften nicht mit unnötigem Administrationsaufwand belastet werden. Zudem beantragt die Kommission mit einstimmig, den Tatbestand der Marktmanipulation so zu definieren, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte.

Weitere Geschäfte

Die Kommission lehnt die Motion Vara 22.4414 («Bekämpfung der Abholzung: Umsetzung der EU-Bestimmungen im Schweizer Recht») mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Noch seien viele Fragen offen, was die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung angeht, stellt die Kommission fest. Sie unterstützt den Bundesrat in seinem Vorgehen, vorerst die Entwicklung abzuwarten und insbesondere eine gegenseitige Anerkennung der Regelungen mit der EU anzustreben. Eine Minderheit drängt darauf, rasch die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, und stimmt der Motion zu.

Im Weiteren beantragt die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion Vara 22.4596 abzulehnen. Mit der Motion wird verlangt, künftige Subventionen mit den Zielen des Klima- und Biodiversitätsschutz in Einklang zu bringen. Dafür soll eine systematische Prüfung eingeführt werden. Die Kommission stellt fest, dass die Verwaltung bereits heute bei der Schaffung neuer Subventionen verpflichtet ist, deren Auswirkungen auf die Umwelt darzulegen. Zudem steht eine Gesamtevaluation der Wirkung der Bundessubventionen auf die Biodiversität kurz vor dem Abschluss. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen. So könne dafür gesorgt werden, dass in Zukunft keine neuen biodiversitätsschädigenden Anreize geschaffen würden.

Ausserdem stimmt die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer Motion der UREK-N zu (24.3475), die den Bundesrat beauftragt, mit einer Verordnungsänderung Rechtssicherheit zu schaffen für den Umgang von Filterasche im Rahmen des Siedlungsabfallmonopols mit dem Ziel, die Rückgewinnung von Zink in der Schweiz voranzutreiben.

Die Kommission hat am 7. November 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.