In Hinblick auf die zukünftige Bewältigung von Naturkatastrophen will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates die finanzielle Unterstützung des Bundes bei grossen Schadensfällen nach Naturereignissen klarer regeln. Der Bund soll in Zukunft mehr Möglichkeiten haben, direkt finanzielle Hilfe für Sofortmassnahmen zu leisten, und dabei auf den allgemeinen Bundeshaushalt zurückgreifen können.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) fordert eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes bei Naturkatastrophen zu verbessern. Mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat sie die Kommissionsmotion 25.4416 eingereicht, die vom Bundesrat verlangt, dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. In Rückblick auf den Gletscher- und Bergsturz in Blatten stellt die Kommission fest, dass der Prozessablauf für Finanzhilfen des Bundes hürdenreich ist. Heute kann der Bund zwar gewisse Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungen von Schutzbauten gemäss der Wald- und Wasserbaugesetzgebung mitfinanzieren. Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen genügen aber nicht, um die betroffenen Gemeinwesen einfach und angemessen bei der Bewältigung der unmittelbaren Folgen unterstützen zu können. Aus Sicht der Kommission braucht es daher umfassendere gesetzliche Regelungen für finanzielle Unterstützungsleistungen des Bundes im Fall von Naturkatastrophen. Damit können in Zukunft dringliche Sondergesetze oder der Rückgriff auf Notrecht vermieden werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Gemeinden, die Kantone und der Bund verheerende Naturkatastrophen nur gemeinsam bewältigen können. Zukünftige Ereignisse sind zwar nicht vorhersehbar, aber es muss damit gerechnet werden, dass Naturkatastrophen mit der fortschreitenden Klimaerwärmung in Zukunft häufiger und zerstörerischer werden. Im Sinne einer vorausschauenden Politik sollen die finanziellen Handlungsmöglichkeiten auf Bundesebene gesetzlich festgelegt werden. So wird der Bund in Zukunft nach klar definierten Regeln schnell und effektiv handeln können, um die betroffenen Gemeinwesen unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips unterstützen zu können.

Die parlamentarische Initiative 24.446 wurde vom Urheber zugunsten der neuen Kommissionsmotion zurückgezogen. 

CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge

Mit 5 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmt die Kommission der Ausarbeitung einer Gesetzesänderungen im Rahmen der parlamentarischen Initiative 25.481 zu. In Anlehnung an die EU soll bei den CO2-Grenzwerten für neue Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper eine Dreijahresmittelung über die Periode 2025 bis 2027 ermöglicht werden. Dies würde kurzfristig unverhältnismässig hohe Sanktionszahlungen für das Jahr 2025 verhindern und mittelfristig die Einhaltung der Emissionsvorschriften erleichtern, indem schlechte Resultate mit späteren positiven Resultaten verrechnet werden könnten.

Innovationsförderung im Bereich Klimaschutz und Energie

Mit 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen reicht die Kommission ein Postulat (25.4417) mit dem Titel «Innovationsumfeld verbessern ohne Subventionen zu erhöhen» ein. Vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Sparmassnahmen bei der Innovationsförderung im Bereich Klima und Energie soll der Bundesrat prüfen, ob der Bund in Zukunft verstärkt auf Instrumente zur Absicherung von Risiken, wie etwa Bürgschaften, setzen könnte. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese den Bundeshaushalt weniger stark belasten als direkte Finanzhilfen und damit trotz Sparbemühungen eine wirksame Förderung ermöglichen.

Im Weiteren hat die Kommission umfangreiche Anhörungen zur Volksinitiative «Blackout stoppen» und zum indirekten Gegenentwurf des Bundesrates (25.068) durchgeführt.

Die Kommission hat am 20. November 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) in Bern getagt.