Die Verwaltungsdelegation hat sich an ihrer Sitzung vom 4. Mai mit verschiedenen Fragen zur Organisation und Führung der Parlamentsdienste befasst. Sie hat Stellung zu den personalrechtlichen Zuständigkeiten genommen. Zudem liess sie sich vom Generalsekretär über die laufende Überprüfung der Stellenbeschriebe und Einreihungen der Mitarbeitenden informieren und stimmte dem Antrag der Parlamentsdienste zum Budget 2019 zu. Die Verwaltungsdelegation zeigte sich befriedigt von den erhaltenen Antworten und sieht keinen Anlass für Kritik am Funktionieren der Parlamentsdienste.

​Gemäss Art. 38 Abs. 2 Parlamentsgesetz nimmt die Verwaltungsdelegation die oberste Leitung der Parlamentsdienste wahr. Wie 1999 im Bericht zur Anpassung des damaligen Geschäftsverkehrsgesetzes festgehalten, beinhaltet der Ausdruck «oberste Leitung» eine Überwachungsfunktion bei den operativen Geschäften, deren Führung der Geschäftsleitung der Parlamentsdienste obliegt.

Bei der Wahrnehmung dieser obersten Leitungsfunktion lässt sich die Verwaltungsdelegation regelmässig über grundsätzliche Organisations- und Führungsfragen informieren: Im Februar 2017 wurde die Strategie 2017-2020 der Parlamentsdienste durch die Verwaltungsdelegation verabschiedet, im November 2015 wurden die von der Geschäftsleitung erarbeiteten Führungsgrundsätze diskutiert. An ihrer heutigen Sitzung hat die Verwaltungsdelegation eine Reihe aktueller Fragen rund um die Führung der Parlamentsdienste diskutiert.

Die Verwaltungsdelegation ist sich bewusst, dass die Leitung der Parlamentsdienste spezielle Herausforderungen mit sich bringt, da immer die Möglichkeit besteht, dass Führungsentscheide politisch und medial genutzt werden. Vor diesem Hintergrund begrüsst sie die Arbeiten zur Weiterentwicklung der Parlamentsdienste. Diese sind notwendig, um das gute Dienstleistungsniveau in Zukunft weiterzuführen, auch wenn die Veränderungsprozesse temporär Unruhe auslösen können und für die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste zweifellos eine grosse Herausforderung darstellen.

Die Verwaltungsdelegation wurde ebenfalls über die Ergebnisse der Parlamentsdienste bei der Personalumfrage 2017 orientiert. Teilweise sind die Ergebnisse schlechter als bei der letzten Umfrage 2014. Die Verwaltungsdelegation nimmt diese Befindlichkeiten ernst, situiert sie jedoch auch im Kontext der laufenden Reformen und der damit verbundenen Verunsicherung einzelner Mitarbeitenden. Es ist für die Leitung der Parlamentsdienste eine grosse Aufgabe, die Veränderungsprozesse eng zu begleiten und einen guten Austausch mit den Mitarbeitenden sicherzustellen.

Die Verwaltungsdelegation hat an der heutigen Sitzung ihre Antwort zur Interpellation (Pfister) «Aufsicht über die Parlamentsdienste» (18.3301) verabschiedet. Die Verwaltungsdelegation liess sich dabei über die laufende Überprüfung der Stellenbeschriebe der Mitarbeitenden informieren. Mit dieser Massnahme soll sichergestellt werden, dass die Bundesversammlung auch künftig eine optimale, den sich verändernden Bedürfnissen von Organen und Ratsmitgliedern angepasste Unterstützung erhält. Die Verwaltungsdelegation unterstützt diese Bemühungen. Sie begrüsst die Bestrebungen, die Stellenbeschriebe und die Lohnklassen in Übereinstimmung zu bringen und damit ein transparentes und faires Lohnsystem innerhalb der Parlamentsdienste zu schaffen.

Aufgrund einer Anfrage diskutierte die Verwaltungsdelegation die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Generalsekretärs der Parlamentsdienste und der Kommissionspräsidien bei der personellen Führung der Kommissionssekretariate. Die Verwaltungsdelegation hält fest, dass diese Zuständigkeit rechtlich klar geregelt ist. Aufgrund von Art. 28 Abs. 1 Bst. b der Parlamentsverwaltungsverordnung trifft der Generalsekretär alle Personalentscheide, soweit die Verordnung nichts Anderes vorsieht. Hingegen nimmt der Generalsekretär nach Art. 65 Abs. 3 Parlamentsgesetz mit seinen Weisungen nicht Einfluss auf die inhaltliche Arbeit der Kommissionen. Damit liegen die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens von Mitarbeitenden, auch bei einer Tätigkeit für parlamentarische Organe, in der Kompetenz des Generalsekretärs. Er ist zuständig für alle personalrechtlichen Massnahmen. Die Verwaltungsdelegation erachtet diese Lösung als sinnvoll, da eine partielle personalrechtliche Verantwortung der parlamentarischen Kommissionen Unsicherheiten für die Mitarbeitenden schaffen würde und die Kommissionen sich auf die politische Arbeit konzentrieren können sollen. Die Verwaltungsdelegation stellt befriedigt fest, dass diese Zuständigkeitsordnung bisher nie zu Problemen geführt hat und dass sowohl die Organe wie auch die Leitung der Parlamentsdienste die gegenseitige Weisungsbefugnis in der Praxis immer respektiert haben.

Zu Handen der Finanzkommissionen hat die Verwaltungsdelegation auch das Budget 2019 der Bundesversammlung verabschiedet. Das für 2019 vorgesehene Gesamtbudget beläuft sich auf 114,2 Millionen Franken.