Die Verwaltungsdelegation hat heute den Entscheid über den Durchführungsort der Sommersession gefällt. Das Parlamentsgesetz gibt in Artikel 32 vor, dass die Bundesversammlung in Bern tagt; ausnahmsweise ist es auch möglich an einem anderen Ort zu tagen. Dazu müsste das Parlament jedoch einen einfachen Bundesbeschluss verabschieden.
Die Verwaltungsdelegation hat heute entschieden, darauf zu verzichten, das Vorgehen für einen Bundesbeschluss für eine Session ausserhalb von Bern auszulösen. Grundlage für diesen Entscheid war eine Offerte von Bernexpo sowie eine Offerte der Messe Luzern. Die Berechnungen zeigen, dass sich die Gesamtkosten für eine Sommersession in Bern auf ca. 3.84 Millionen, in Luzern auf ca. 3,94 Millionen Franken belaufen. Neben den Mietkosten (Bern 1,88 Mio., Luzern 1,57 Mio.), fallen insbesondere Personalkosten, Aufwendungen für die Sicherheit und Logistik sowie für technische Installationen ins Gewicht. Bei einer Session ausserhalb von Bern sind vor allem die Kosten für Unterbringung und Verpflegung des Personals, sowie für Verlagerung und Neuaufbau der technischen Infrastruktur höher.
Für eine Durchführung der Sommersession in Bern spricht auch die Tatsache, dass die Infrastruktur und Abläufe an der ausserordentlichen Session getestet und anschliessend weitergeführt werden können.
Die Büros der beiden Räte wurden über diesen Entscheid informiert.
Ein Vergleich der Kosten für die Standorte Bern und Luzern ist unter folgendem Link zu finden:
Vergleich der Kosten (PDF)