Vor dem Hintergrund der angespannten epidemiologischen Lage und der neuen, ansteckenderen Variante von Sars-CoV-2 hat die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung entschieden, die Maskentragepflicht im Parlamentsgebäude auszuweiten. Weitere Massnahmen werden geprüft.

Seit dem 23. Oktober 2020 gilt in den Räumlichkeiten des Parlamentsgebäudes für alle Personen eine Maskentragpflicht. Gemäss bisheriger Regelung konnte die Maske während des Sitzens an von Plexiglas geschützten Plätzen abgelegt werden.

Ab Montag, dem 18. Januar, müssen neu alle Personen – inkl. Ratsmitglieder, Magistratspersonen und andere Sitzungsteilnehmende – die Gesichtsmaske auch dort tragen, wo Plexiglas-Trennwänden angebracht sind. Die Maske ist auch beim Sprechen zu tragen.

Die Verwaltungsdelegation hat die bisherigen Massnahmen des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auch im Parlamentsbetrieb jeweils sinngemäss angewendet. Die VD wird in den nächsten Tagen gemeinsam mit dem BAG eine Auslegeordnung vornehmen, um weitere Massnahmen zu diskutieren.