Die WAK-S hat die Vorlage zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (21.019) zu Ende beraten und ihr in der Gesamtabstimmung einstimmig zugestimmt. Insgesamt will sie 12 Differenzen zum Nationalrat schaffen.

Die Kommission hatte die Detailberatung im Juni 2022 begonnen (Medienmitteilung der WAK-S vom 28. Juni 2022) aber damals unter anderem die Diskussion zur Plattformbesteuerung sistiert, um eine Erweiterung auf elektronische Dienstleistungen näher zu prüfen. Basierend auf diesen Abklärungen beantragt die Kommission, keine solche Erweiterung in der vorliegenden Vorlage vorzunehmen. Allerdings hat sie einstimmig beschlossen, eine Kommissionsmotion (23.3012) einzureichen, mit dem Ziel, das Anliegen in einer separaten Vorlage später wiederaufzunehmen.

Betreffend die Besteuerung von Leistungen von ausländischen Reisebüros ist die Kommission auf ihren Entscheid vom Juni zurückgekommen. Neu beantragt sie, dass sämtliche Leistungen von ausländischen und inländischen Reisbüros von der Steuer ausgenommen werden sollen (8 zu 4 Stimmen). Somit werde eine Ungleichbehandlung, die gemäss Variante Bundesrat entstehen würde, ausgeräumt.

Weiter will die Kommission jegliche Leistungen von gemeinnützigen und gewinnorientierten Spitex-Organisationen mehrwertsteuerrechtlich gleichstellen und die Steuerausnahme im Bereich der Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen demensprechend ausdehnen (4 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten; Art. 21 Abs. 2 Ziff. 8). Eine Minderheit bevorzugt den Status quo, bei dem nur gemeinnützige Spitex von der Steuerausnahme auf den genannten Leistungen profitieren. Eine neue Steuerausnahme soll auch für Leistungen zwischen Gemeinwesen und Stiftungen oder Anstalten gelten, wenn diese von Gemeinwesen getragen werden (9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen; Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 Bst. c). Bis anhin galt eine solche Steuerausnahme nur, wenn die Stiftung oder Anstalt von Gemeinwesen gegründet wurde.

Bei Leistungen, die via Streaming erbracht werden, beantragt die Kommission, den Ort der Dienstleistung als denjenigen Ort festzulegen, an dem die charakteristische Leistung tatsächlich stattfindet (11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung; Art. 8 Abs. 2 Bst. c).

Weiter spricht sich die Kommission einstimmig gegen eine vom Nationalrat vorgenommene Änderung aus, die das Verlagerungsverfahren für alle steuerpflichtigen Importeurinnen und Importeure ermöglichen wollte (Art. 63 Abs. 1 Bst. a). Ebenfalls einstimmig beziehungsweise mit einer Enthaltung lehnt sie eine Änderung des Nationalrats betreffend die Steuerausnahme bei der Zurverfügungstellung von Personal (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 12) sowie betreffend Steuervertretungen für ausländische Unternehmen ab (Art. 37a und Art. 67 Abs. 1bis und 1ter).

Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, die Motion 17.4126, mit der eine halbjährliche Mehrwertsteuerabrechnung für die effektive Abrechnungsmethode eingeführt werden soll, abzulehnen. Der Bundesrat ermögliche in seiner Vorlage neu bereits eine fakultative, jährliche Abrechnung für KMU (bis ca. 5 Millionen Umsatz). Die Forderungen der Motion seien somit grösstenteils erfüllt.

Auf E-Zigaretten soll wieder Tabaksteuer erhoben werden

Mit 5 zu 2 Stimmen (bei 1 Enthaltung) beantragt die WAK-S, dem Entwurf des Bundesrats zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (22.069) unverändert zuzustimmen. E-Zigaretten sollen zukünftig der Tabaksteuer unterliegen, dabei aber aufgrund ihres niedrigeren Schädlichkeitspotenzials tiefer besteuert werden als herkömmliche Zigaretten. Damit erhöhe man den Jugendschutz im Rahmen der Suchtprävention, da E-Zigaretten bisher einen günstigen Einstieg in den Nikotinkonsum geboten haben. Gleichzeitig biete die differenzierte Besteuerung aufhörwilligen Raucherinnen und Rauchern immer noch Anreiz genug, um auf die weniger schädlichen E-Zigaretten umzusteigen. Die WAK-S hat mehrere Anträge abgelehnt, die andere Besteuerungstarife, eine alternative Bemessungsgrundlage und die Ausweitung des Geltungsbereichs verlangten.

Viele offene Fragen bei der Tonnagebesteuerung von Hochseeschiffen

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Einführung einer Tonnagesteuer auf Hochseeschiffen (22.035) aufgenommen. Sie hat zunächst Vertretungen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren, der Swiss Shipowners Association, von economiesuisse sowie von Alliance Sud angehört. Weil auch nach der Anhörung noch zahlreiche Fragen offenblieben, hat die Kommission der Verwaltung umfassende Zusatzaufträge erteilt. Sie verlangt insbesondere weitere Auskünfte zum Flaggenerfordernis, zur Frage der Verfassungsmässigkeit, zu den fiskalischen Folgen oder auch zur Abgrenzung zwischen Schifffahrt und Rohstoffhandel. Die WAK-S wird die Beratung voraussichtlich an ihrer Sitzung von Ende Juni fortsetzen.

Die Kommission hat am 13. Februar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.