Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2016 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 15.410 de Buman. „Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen" einen Vorentwurf zur unbefristeten Weiterführung des MWST-Sondersatzes ausgearbeitet.
Die Kommissionsmehrheit erkennt die Schwierigkeiten der Beherbergungsbranche, welche durch den schnellen Strukturwandel und Wechselkursschwankungen entstanden sind. Sie möchte nach fünf Verlängerungen des Sondersatzes diesen nun unbefristet im Gesetz verankern. Sie möchte der Beherbergungsbranche die Sicherheit geben, dass in absehbarer Zeit der Sondersatz nicht abgeschafft wird.
Die Minderheit der Kommission möchte ebenfalls in der aktuellen Situation der Branche keine zusätzlichen steuerlichen Lasten auferlegen und beantragt deswegen eine befristete Weiterführung des Sondersatzes bis Ende 2020. Hingegen lehnt sie die unbefristete Verankerung des Sondersatzes ab, da damit dauerhaft Strukturpolitik betrieben würde.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Februar 2017. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:
Parlament
Portal der Schweizer Regierung
Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) an folgende Email-Adresse zu senden:
vernehmlassungen@estv.admin.ch.