Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats unterstützt weiterhin den von ihr ausgearbeiteten direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre», der das Bankkundengeheimnis auf Verfassungsstufe heben möchte. Auch bezüglich der Abstimmungsempfehlung beantragt sie Festhalten an der Position des Nationalrats.

​Nachdem der Ständerat in der Sommersession 2017 nicht auf den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» (15.057) eingetreten ist, hat sich die WAK-N in der Differenzbereinigung mit 16 zu 7 Stimmen erneut für den direkten Gegenentwurf ausgesprochen. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf den Gegenentwurf. Die Mehrheit hat ausserdem eine Empfehlung zur Terrorismusbekämpfung aus der Stellungnahme des Bundesrats berücksichtigt und den Gegenentwurf entsprechend angepasst. Bezüglich Abstimmungsempfehlung beantragt die WAK-N mit 10 zu 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen, die Initiative und den Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen. Die Minderheit möchte die Initiative zur Ablehnung und den Gegenentwurf zur Annahme empfehlen.

Das Geschäft wird in der Herbstsession im Nationalrat behandelt. Das Differenzbereinigungsverfahren kann so lange weitergehen, wie eine Differenz zwischen den beiden Räten besteht. Selbst das zweite Nichteintreten des Ständerats könnte das Verfahren nicht vorzeitig beenden.

2. FIDLEG/FINIG-Beratung kurz vor dem Abschluss

Die WAK-N hat die Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) ganz und diejenige des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) weitestgehend abgeschlossen (15.073). Sie folgt beim FINIG – wie zuvor beim FIDLEG – ebenfalls vorwiegend dem Ständerat, verschiedene Fragen sind in der Kommission allerdings umstritten. Dazu liegen jeweils Minderheitsanträge vor.

Auch die WAK-N will die unabhängigen Vermögensverwalter (uVV) nicht direkt der FINMA unterstellen; einen entsprechenden Antrag hat sie abgelehnt (18 zu 5 Stimmen, 1 Enthaltung). Die uVV sollen vielmehr, wie vom Ständerat beschlossen, einer von der FINMA bewilligten und beaufsichtigten Aufsichtsorganisation unterstehen.

Die Kommission hat sich weiter dagegen ausgesprochen, die Bussenandrohung in Artikel 66 für Vermögensverwalter und Trustees von 500 000 auf 250 000 bzw. auf 100 000 Franken (differenziert nach Vergehen) zu senken (13 zu 8 Stimmen, 3 Enthaltungen).

Ausserdem ist ein Antrag, die Fintech-Bestimmungen separat zu behandeln statt sie in diese Vorlage aufzunehmen, gescheitert (19 zu 5 Stimmen). Zur Fintech-Thematik verlangt die Kommission jedoch noch weitere Abklärungen, nachdem der Bundesrat aufgrund seiner Vernehmlassung neu auch das Konsumkreditgesetz anpassen möchte. Die Ergebnisse werden an der Augustsitzung vorliegen.

Schliesslich sollte nach dem Willen des Bundesrates im Anhang zum FINIG das Bankengesetz in verschiedenen Punkten angepasst werden. Die Kommission beantragt ihrem Rat jedoch – wie der Ständerat –, auf die vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen zu verzichten und die Artikel zum Bankeninsolvenzrecht auszugliedern. Zusätzlich will sie auch die Artikel betreffend die Genossenschaftsbanken in eine separate Vorlage ausgliedern und an den Bundesrat zurückweisen, der dazu eine Vernehmlassung durchführen soll (21 zu 0 Stimmen, 2 Enthaltungen).

Die Gesamtabstimmungen zu den beiden Gesetzen wird die Kommission an ihrer Sitzung vom 14./15. August vornehmen, anschliessend wird auch die Fahne publiziert werden. Das Geschäft soll in der Herbstsession 2017 im Nationalrat behandelt werden.

3. Automatischer Informationsaustausch

Seit dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsgrundlagen am 1. Januar 2017 hat die Bundesversammlung der Einführung des Automatischen Informationsaustausches (AIA) mit 38 Staaten, darunter die Staaten der EU, zugestimmt. Am 15. Juni 2017 hat der Bundesrat eine Botschaft zur Einführung des AIA mit 41 weiteren Staaten verabschiedet (17.040). Der Bundesrat schlägt dazu ein zweistufiges Verfahren vor. Vor dem ersten Datenaustausch soll geprüft werden, ob mit den 41 Staaten eine standardkonforme Umsetzung gewährleistet ist. Dazu unterbreitet der Bundesrat den Entwurf eines separaten Bundesbeschlusses (Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019).

Die Kommission hat erste Fragen im Zusammenhang mit der Botschaft und dem Prüfmechanismus formuliert und der Verwaltung Aufträge im Hinblick auf deren materielle Beratung erteilt. Die Beratung selbst ist für die Sitzung vom 14./15. August vorgesehen, so dass das Geschäft in der Herbstsession vom Nationalrat und in der Wintersession vom Ständerat behandelt werden kann. Stimmen beide Räte zu, kann der AIA am 1. Januar 2018 aktiviert werden und das Sammeln von Daten beginnen.

Ausserhalb der Botschaft 17.040 möchte der Bundesrat den AIA mit Singapur und Hong Kong einführen. Mit beiden Staaten wurden bereits entsprechende bilaterale Abkommen unterzeichnet, jenes mit Hong Kong erst von wenigen Tagen am 16. Juni 2017. Bis die Botschaften zur Genehmigung der Abkommen vorliegen, dauert es aus verfahrensrechtlichen Gründen bis Frühjahr 2018. Der Bundesrat möchte die Abkommen jedoch ab 1. Januar 2018 vorläufig anwenden, damit der gleiche Zeitplan wie für die 41 weiteren Staaten eingehalten werden kann. Nach Artikel152 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat für eine vorläufige Anwendung die zuständigen Kommissionen konsultieren. Die WAK-N stimmt dieser zu, für Singapur mit 17 zu 8 Stimmen, für Hong Kong mit 14 zu 6 Stimmen und 2 Enthaltungen. Wichtig ist für die Kommission dabei, dass Singapur und Hong Kong die OECD-Standards bezüglich Vertraulichkeit und Datensicherheit im Steuerbereich erfüllen.

4. Die WAK-N sucht nach einem Mittel gegen zu hohe Zeitschriftenpreise in der Schweiz

Nach einer ersten Beratung der parlamentarischen Initiative de Buman (16.420) am 20. Februar 2017 hat die WAK-N die Wettbewerbskommission (WEKO) und den Preisüberwacher zum Thema Zeitschriftenpreise angehört. Auch aufgrund der Anhörung sieht die Kommission grundsätzlich Handlungsbedarf gegeben. Preisunterschiede von bis zu 150% zwischen In- und Ausland sind aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigt. Die Mehrheit der Kommission erachtet jedoch den Weg der parlamentarischen Initiative als nicht geeignet und gibt ihr mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge. Sie beurteilt eine Regelung im Kartellgesetz zur Senkung der Zeitschriftenpreise als formell nicht korrekt, wenig effektiv und letztlich für die WEKO kaum durchsetzbar, da die Preise der importierten Zeitschriften von den ausländischen Verlagen festgelegt werden. Aus diesen Gründen hat sie mit 20 zu 4 Stimmen beschlossen, an einer ihrer nächsten Sitzungen eine Kommissionsmotion zu diskutieren, welche das Problem der zu hohen Zeitschriftenpreise auf anderem Weg lösen soll.

5. Steuervorlage 17

Damit genügend Zeit für eine seriöse Abklärung bleibt, hat die Kommission der Verwaltung bereits jetzt einen ersten Auftrag im Zusammenhang mit der Steuervorlage 17 (SV 17) erteilt. Zusammen mit der Botschaft soll ein Bericht erstellt werden, der die dynamischen Auswirkungen der SV 17 auf die Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone von natürlichen und juristischen Personen aufzeigt. Dazu sollen alle 26 Kantone nach ihren Umsetzungsvorhaben zur SV 17 befragt werden und es sollen verschiedene Szenarien aufgezeigt werden. Ziel ist es, das die Bundesversammlung und allenfalls später die Bevölkerung in Kenntnis der möglichen finanziellen Auswirkungen über die neue SV 17 entscheiden können.

6. Weitere Anhörungen zum öffentlichen Beschaffungswesen

Die Kommission hat die Anhörungen zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019/17.020) weitergeführt. Sie hat Vertretungen des Bundesamts für Beschaffungswesen (BBL), der armasuisse, der WEKO, des SECO, der SBB, der Swisscom, der ASIP, der Viktor Meili AG, der Carrosserie Hess AG sowie den eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und den Präsidenten des ETH-Rats angehört. Die Kommission wird ihre Beratungen zum öffentlichen Beschaffungswesen an den Sitzungen vom 14./15. August oder 23./24. Oktober aufnehmen.

7. Weitere Geschäfte

Die Geschäfte betreffend die Wohneigentumsbesteuerung (16.455, 17.400, 16.2014) wurden aus zeitlichen Gründen von der Traktandenliste gestrichen und werden an der Augustsitzung behandelt.

Die Kommission hat am 19. und 20. Juni 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte und Ueli Maurer und Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.