Die WAK-N kommt auf frühere Entscheide zurück und will nun - wie der Bundesrat – von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellen. Der Status quo soll somit beibehalten werden. Auch bei ihren weiteren Beschlüssen folgt die Kommission weitgehend dem Entwurf des Bundesrats, nimmt jedoch einige Präzisierungen und Ergänzungen vor.

​Bei der Fortsetzung der Beratung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, 17.019) hat die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beziehungsweise mit 19 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen Rückkommen auf die Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 7 beschlossen. Bei Artikel 4 schliesst sich die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung dem Bundesrat an, um die von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen. Auch bei Artikel 7 schliesst sie sich mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Bundesrat an und ermöglicht ihm damit, wie im aktuellen Gesetz, Sektorenmärkte mit wirksamem Wettbewerb vom BöB zu befreien. Nach Konsultation einer in Auftrag gegebenen Auflistung aller vom Bund beherrschten Unternehmen und deren Stellung im Markt, spricht sich die Mehrheit doch für das geltende Recht aus, um diesen Unternehmen nicht die Wettbewerbsfähigkeit zu nehmen.
Bei Artikel 4 Absatz 1 hat sie einen Antrag mit 13 zu 12 Stimmen gutgeheissen, der Empfängerinnen und Empfänger von Finanzhilfen des Bundes, sofern sie Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen beschaffen, die zu mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten mit öffentlichen Geldern finanziert werden, dem Gesetz unterstellen will. Die Mehrheit möchte diese Bestimmung aus der Vernehmlassung aufnehmen und sich damit den Kantonen anschliessen, die diese Bestimmung in der interkantonalen Vereinbarung (INöB, Artikel 8) bereits haben.
Was die Zuschlagskriterien in Artikel 29 betrifft, so beantragt die Kommission mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass neben dem Preis und der Qualität einer Leistung die im Entwurf des Bundesrats aufgelisteten Kriterien und zusätzlich die Plausibilität des Angebots sowie die Verlässlichkeit des Preises verpflichtend berücksichtigt werden müssen. Der Kommission ist es ein Anliegen, dass die Angebote realistische und faire Angaben beinhalten.
In Artikel 38 beantragt die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Bestimmung gegen Preisdumping, indem ungewöhnlich niedrige Angebote mit dem von der Auftraggeberin geschätzten Auftragswert und dem Durchschnitt der eingereichten Offerten verglichen werden müssen. Einstimmig befürwortet sie auch die Einführung der sogenannten Zwei-Couvert-Methode. Ebenfalls einstimmig beantragt die WAK-N in Artikel 3 zu definieren, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot jenes mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ist.
Die Detailberatung wird im 2. Quartal fortgesetzt.

2. Kommission möchte flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen

Die WAK-N hat der parlamentarischen Initiative Burkart (16.484), die das Arbeitsgesetz so anpassen will, dass die Arbeit im Homeoffice einfacher möglich ist, mit 19 zu 6 Stimmen Folge gegeben. Sie ist der Meinung, das Arbeitsumfeld habe sich seit Einführung des Arbeitsgesetzes stark gewandelt, es brauche gerade angesichts der Digitalisierung Lösungen, die den heutigen Möglichkeiten und Bedürfnissen angepasst seien und die den Arbeitnehmenden bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten mehr Freiheit liessen. Es gehe darum, unter anderem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der wachsenden Mobilität besser Rechnung zu tragen.

3. Kommission verzichtet auf Gegenentwurf

Nachdem in der Wintersession 2017 in beiden Räten gleichlautende Motionen (17.3665 und 17.3706) angenommen wurden und der Bundesrat die sistierte Steuerstrafrechtsrevision ad acta gelegt hat, haben die Initianten die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» (15.057) zurückgezogen. Nun beantragt die Kommission oppositionslos Nichteintreten auf den Gegenentwurf des Nationalrats und folgt damit dem Ständerat. Die Kommission ist der Meinung, dass mit dem Rückzug der Steuerstrafrechtsrevision das Ziel erreicht und der Gegenentwurf somit obsolet geworden ist. Sollte der Nationalrat in der Frühlingssession 2018 dem Antrag der WAK-N folgen, wäre das Geschäft ohne Volksabstimmung erledigt.

4. Keine Leistungsverbesserung für ältere Arbeitssuchende

Die WAK-N hat den beiden parlamentarischen Initiativen 16.502 und 16.503, die eine Verbesserung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitssuchende anstreben, mit 18 zu 6 bzw. mit 19 zu 6 Stimmen keine Folge gegeben. Die Arbeitslosenquote wie auch die Aussteuerungsquote der über 55-jährigen sei tiefer als in gewissen anderen Altersgruppen. Laut der Kommissionsmehrheit zeige dies, dass bereits vorhandene Massnahmen für ältere Arbeitssuchende, wie etwa ein verlängerter Anspruch auf Arbeitslosentaggelder oder Einarbeitungszuschüsse, Wirkung zeigten. Der Fokus solle ausserdem auf die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt liegen. Hier sei letztlich auch die Wirtschaft gefragt. Eine Minderheit hält dagegen fest, dass gerade ältere Arbeitssuchende überdurchschnittlich lange auf Stellensuche seien und der Ausbau der Leistungen einer Aussteuerung effektiv vorbeugen könnte.

5. Weitere Punkte

Die WAK-N hat zur Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission den von ihr eingebrachten Vorschlag für einen indirekten Gegenentwurf (18.400) zur Hornkuh-Initiative (17.024) nicht unterstützt (vgl. Medienmitteilung WAK-S vom 25. Januar 2018). Die WAK-N verfolgt diesen Gegenentwurf somit nicht mehr weiter. Sie wird sich im 2. Quartal mit der Abstimmungsempfehlung zur Hornkuh-Initiative befassen, so dass diese in der Sommersession 2018 im Nationalrat behandelt werden kann.

Die Kommission hat sich von Bundesrat Ueli Maurer über die steuerpolitische Agenda des Bundesrates informieren lassen. Wenig überraschend wird die Dringlichkeit verschiedener steuerpolitischer Massnahmen in der Kommission kontrovers beurteilt. Einigkeit besteht jedoch darüber, dass die Steuervorlage 17 derzeit grösste Priorität geniesst und vom Parlament zügig beraten werden soll.

Schliesslich diskutierte die Kommission mit Staatssekretär Jörg Gasser über aktuelle Dossiers des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, wobei Fragen rund um die US-Steuerreform und die von der EU befristet anerkannten Börsenäquivalenz im Zentrum standen.

Die Kommission hat am 29./30. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.