Die WAK-N hat die Detailberatung mit der Diskussion über die Zusatzfinanzierung der AHV begonnen. Letztlich obsiegte die Lösung des Ständerats, da keine der folgenden Anträge eine Mehrheit gefunden hat: Ein Antrag, der auch von der SGK-N gestellt wurde, wollte statt der Erhöhung der Lohnbeiträge das Rentenalter der Frauen auf 65 anheben. Die Kommission lehnte dies mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Frage des Rentenaltes in der kommenden AHV-Reform geregelt werden soll. Ein weiterer Antrag wollte den Bundesbeitrag an die AHV auf 20,4% erhöhen, um dafür die Lohnbeiträge nur um 0,1% anzuheben. Er fand ebenfalls keine Mehrheit. Die FK-N beantragte, statt einer Erhöhung der Lohnbeiträge eine entsprechende Erhöhung der Mehrwertsteuer vorzusehen. Dieser Antrag war in der WAK chancenlos und wurde mit 21 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, da er eine Verfassungsänderung erfordert und somit die Steuerreform verzögert hätte. Mehrere Anträge wollten die Vorlage in einen Teil betreffend die AHV-Finanzierung und einen Steuerteil auftrennen, wobei die beiden Vorlagen juristisch miteinander verknüpft bleiben sollten. Die Kommission lehnte diese jedoch mit 15 zu 10 Stimmen ab, da eine Vorlage bedeutend transparenter sei als zwei, die nicht zwingend zusammen vors Volk kommen müssten. Das Volk sei in der Lage, diese Reform als Ganzes zu beurteilen. Für die Mehrheit der Kommission ist klar, dass es eine soziale Kompensation braucht, damit die Reform auch vor dem Volk bestehen kann. Sie lehnte daher zwei Anträge mit 15 zu 10 Stimmen ab, die gar keine soziale Kompensation vorsehen wollten.
Die Teilbesteuerung der Dividenden wurde auch in der WAK-N kontrovers diskutiert. Letztlich wurden aber Anträge zur Erhöhung der Besteuerung auf mindestens 80% beziehungsweise 90% sowohl auf Bundesebene als auch auf Kantonsebene mit 19 zu 5 respektive 19 zu 6 abgelehnt. Auch die Anträge zur Beibehaltung des Status quo wurden klar mit 16 zu 8 bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag mit 15 zu 8 bei 2 Enthaltungen abgelehnt, der den Kantonen eine rechtsformneutrale Besteuerung vorgeschrieben hätte.
Was den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer betrifft, so lehnte die Kommission einen Antrag mit 13 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab, der diesen in einer Übergangszeit von 5 Jahren zusätzlich auf 22,3 % anheben wollte. Ein Antrag zur Verschärfung des Gemeindeartikels (Art. 196 Abs. 1bis DBG) wurde knapp mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Das Kapitaleinlageprinzip (KEP) wird erst an der nächsten Sitzung diskutiert. Dazu liegen Vorschläge der Verwaltung vor, die die Kommission
bereits heute publiziert. Auch der Abzug für Eigenkapital, die Patentbox, F&E-Abzüge, sowie die Anpassung des Finanzausgleichs werden erst das nächste Mal behandelt.
Die Detailberatung wird an der Sitzung vom 3. September abgeschlossen. Danach wird auch die Fahne mit den Anträgen der Kommission publiziert. Das Geschäft wird am 12 September im Nationalrat behandelt.
Die Kommission hat am 13. August 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer und Bundespräsident Alain Berset in Bern getagt.