Zum zweiten Mal befasste sich die WAK-N mit der der steuerlichen Behandlung finanzieller Sanktionen (16.076). Sie beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, dass im Ausland verhängte Bussen und Geldstrafen unter gewissen Bedingungen steuerlich abzugsfähig sein sollen.

​Konkret beantragt die Kommissionsmehrheit die steuerliche Abzugsfähigkeit von ausländischen Bussen, wenn sie gegen den schweizerischen Ordre public verstossen, wenn sie eine Handlung sanktionieren, die in der Schweiz nicht sanktionierbar wäre, und wenn sie das Höchstmass übersteigen, welches das schweizerische Recht für den betreffenden Rechtverstoss vorsieht. Die Kommissionsmehrheit will damit dem Umstand Rechnung tragen, dass im Ausland gesprochene Bussen auch willkürliche und politisch motivierte Komponenten enthalten können. Mit dem neuen Vorschlag könne das Risiko für Schweizer Unternehmen im Ausland in einem überschaubaren Mass gehalten werden. Eine starke Minderheit will dem Ständerat folgen: Bussen und Sanktionen mit Strafzweck sollen unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland verhängt wurden, steuerlich nicht abzugsfähig sein. Die betroffenen Unternehmen müssten bereit sein, für im Ausland eingegangene Risiken auch die Verantwortung zu übernehmen statt sie der Allgemeinheit anzulasten. Der Mehrheitsantrag biete zudem in der praktischen Umsetzung verschiedene Schwierigkeiten und die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Bussen widerspreche dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung. In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlage mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

2. «Mehr bezahlbare Wohnungen»: Initiativkomitee angehört

Die WAK-N hat das Initiativkomitee der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» (18.035) angehört. Die Initianten verlangen, dass das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen von der öffentlichen Hand gefördert wird. Gleichzeitig legt der Bundesrat dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Aufstockung des Fonds de Roulement vor (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 21. März 2018).

Bevor sich die Kommission zu den beiden Vorlagen äussert, möchte sie sich ein fundiertes Bild über die aktuell eingesetzten Förderungsmassnahmen für den Wohnungsbau, für den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie für die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus nach Artikel 108 Absatz 1 der Bundesverfassung machen. Hierfür hat sie mit jeweils 17 zu 8 Stimmen zwei Abklärungsaufträge an die Verwaltung verabschiedet. Die Beratungen werden im 4. Quartal wiederaufgenommen.

3. Standesinitiativen zur Milchkontingentierung abgelehnt

Bei drei Standesinitiativen, die die Wiedereinführung der Milchkontingentierung verlangen, schliesst sich die WAK-N dem Ständerat an, der diesen keine Folge gegeben hatte (vgl. ausserdem Medienmitteilung der WAK-S vom 13. April 2018): Sie empfiehlt ihrem Rat, den Initiativen der Kantone Jura (16.309; 11 zu 7 Stimmen, 6 Enthaltungen), Freiburg (17.301; 11 zu 8 Stimmen, 4 Enthaltungen) und Genf (17.310; 10 zu 7 Stimmen, 7 Enthaltungen) ebenfalls keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission anerkennt zwar die teilweise schwierige Situation der Milchwirtschaft, hält die vorgeschlagene Volumenkontingentierung aber nicht für das richtige Instrument, um den komplexen strukturellen Defiziten entgegenzuwirken. Eine Minderheit hält hingegen fest, dass mit einer Mengenregulierung höhere Milchpreise erzielt werden könnten.

Gleichzeitig hat die WAK-N eine Kommissionsmotion zur Stärkung der Wertschöpfung beim Käse (18.3711) verabschiedet.

4. Weitere Beschlüsse

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die «Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik» (18.044) hatte die Kommission im Frühjahr einen Zusatzbericht zum nachhaltigen Handel angefordert. Sie hat vom mittlerweile erstellten Bericht Kenntnis genommen.

Weiter hat die Kommission entschieden, dem Büro für die weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bourgeois betreffend die Zuckerwirtschaft (15.479) die Bildung einer Subkommission zu beantragen.

Die Kommission hat am 14. August 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.