Die WAK-N ist auf das Geschäft zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum eingetreten und hat die Detailberatung abgeschlossen. Die Kommissionsmehrheit will die geltenden Bestimmungen für bestehende Inhaberaktien beibehalten, jedoch keine neuen Gesellschaften mit Inhaberaktien mehr zulassen.

​Nach einer Anhörung in der vorhergehenden Sitzung ist die WAK-N mit 16 zu 8 Stimmen auf das Geschäft 18.082 eingetreten. Für die Mehrheit ist es wichtig, dass die Schweiz standardkonform bleibt um internationalen Sanktionen vorzubeugen. Alle vergleichbaren Länder hielten sich ebenfalls an die Empfehlungen des Global Forum. Eine Minderheit betont, die Schweiz müsse sich nichts vorschreiben lassen und beklagt die Häufigkeit der Gesetzesanpassungen aufgrund internationaler Vorgaben. In der Detailberatung hat die Mehrheit der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen ein sogenanntes «Grandfathering» für Inhaberaktien beschlossen. Ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung sollen also keine neuen Aktiengesellschaften, deren Aktien auf den Inhaber lauten, mehr gegründet werden dürfen. Für bestehende Inhaberaktien gelten die heutigen Bestimmungen weiterhin. Eine erneute Anpassung der kürzlich verschärften Gesetzeslage würde bei den betroffenen Gesellschaften übermässigen Aufwand verursachen. Für die Kommissionsmehrheit ist dieses «Grandfathering» zusammen mit den vorgeschlagenen strafrechtlichen Bestimmungen betreffend der Meldepflicht und Führung von Verzeichnissen für wirtschaftliche berechtigte Personen eine stimmige Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum. Eine Minderheit befürchtet, dass die internationalen Standards mit dieser Änderung nicht erfüllt würden. Weiter lehnte die Kommission Anträge, die die Veröffentlichung des Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen foderten, mit 17 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Der Vorschlag des Bundesrates, die Voraussetzungen für Steueramtshilfe bei Gesuchen, die auf gestohlenen Daten basieren, anzupassen, wurde mit 19 zu 6 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts erfülle die Schweiz die Vorgaben des Global Forum. In der Gesamtabstimmung hat die WAK-N den bereinigten Gesetzesentwurf mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Das Geschäft kommt im Frühling in den Nationalrat.

2. Experten-Hearing zum Entwurf des Institutionellen Abkommens mit der EU

Im Rahmen der vom Bundesrat beschlossenen Konsultation zum Entwurf des Institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU hat die Kommission ein Experten-Hearing mit folgenden Vertretern der Wissenschaft durchgeführt: Prof. Dr. Carl Baudenbacher (ehemaliger Präsident des EFTA-Gerichtshofes), Prof. Dr. Philipp E. Zurkinden (Universität Basel), Prof. Dr. Reiner Eichenberger (Universität Freiburg), Prof. Dr. Astrid Epiney (Rektorin Universität Freiburg), Prof. Dr. Yves Flückiger (Rektor Universität Genf), Prof. Dr. Rolf Weder (Universität Basel). Die Kommission hat ebenfalls von den Gutachten, mit deren Erstellung sie die Professoren Baudenbacher und Zurkinden beauftragt hat, Kenntnis genommen (siehe Pressemitteilung vom 30. Januar 2019). Ausserdem hat sie die Veröffentlichung der Gutachten beschlossen (Rechtsgutachten Prof. Baudenbacher, Rechtsgutachten Prof. Zurkinden – 1. Teil, Rechtsgutachten Prof. Zurkinden - 2. Teil).
Die Kommission wird die materielle Diskussion mit dem Bundesrat am 16. April führen.

3. Keine Erweiterung von Art. 2 im Entsendegesetz

Die Kommission beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Abate (18.3473) abzulehnen. Die Mehrheit der Kommission teilt die Ansicht des Bundesrats, dass es nicht im Kompetenzbereich des Bundes liege, den Geltungsbereich von sozialpolitisch begründeten Mindestlohngesetzen in den Kantonen auf Bundesebene zu erweitern. Eine Minderheit beantragt die Motion anzunehmen. Kantonale Mindestlöhne seien keineswegs nur sozialpolitisch begründet und sollen als wirkungsvolle Massnahme gegen das Lohndumping auch auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert werden.

4. Weitere Beschlüsse

Die WAK-N hat der parlamentarischen Initiative Schilliger «Wettbewerb mit gleich langen Spiessen» (17.518) mit 15 zu 10 Stimmen Folge gegeben. Für die Mehrheit der Kommission besteht Handlungsbedarf, der Lösungsansatz der Initiative sei allerdings nicht ideal und müsse in der weiteren Behandlung noch verbessert werden.

Die Kommission hat auch der parlamentarischen Initiative Dobler (16.442) mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung erneut Folge gegeben. Gemäss dieser Initiative sollen Arbeitnehmende in Startups, die eine Mitarbeiterbeteiligung haben, die Vertrauensarbeitszeit vereinbaren können.

Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt die WAK-N, der Standesinitiative des Kantons Aargau «Abschaffung der Heiratsstrafe» (16.318) Folge zu geben. Hauptargument dafür war, dass der Druck zur längst überfälligen Abschaffung der Heiratsstrafe aufrechterhalten bleiben solle. Hauptargument dagegen, dass dazu bereits ein Entwurf des Bundesrats vorliege (18.034), der in der WAK-S hängig ist.

Weiter beantragt die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen, die Motion Noser 18.3505 «International konkurrenzfähige kollektive Kapitalanlagen ermöglichen anzunehmen.

Hingegen beantragt die Kommission die Motion Müller Philipp «Griffige und wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht» (18.3407) mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abzulehnen. Der Bundesrat ist bereits daran das Anliegen der Motion umzusetzen. Er wird voraussichtlich im März eine Botschaft dazu verabschieden.

Schliesslich beantragt die Kommission ohne Gegenantrag, die vom Ständerat abgeänderten Motion der FDP-Liberalen Fraktion «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» (12.3814) anzunehmen.

Die Kommission hat am 25./26. Fabruar 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Ueli Maurer sowie der Bundesräte Ignazio Cassis und Guy Parmelin in Bern getagt.