Die Kommission beantragt mit grosser Mehrheit, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten, mit der die rechtlichen Voraussetzungen zur Digitalisierung der Verfahren im Steuerbereich geschaffen werden sollen. Die WAK-N zeigt sich allerdings wegen des Datenschutzes besorgt.

Mit 16 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, auf die Vorlage 20.051 des Bundesrates einzutreten. Ziel dieser Vorlage, die Änderungen von neun Gesetzen vorsieht, ist es, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die kantonalen Behörden sämtliche von ihnen verarbeitete Daten über das Internet versenden und empfangen können. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass dieser Fortschritt im Bereich der Digitalisierung unerlässlich ist und damit die Effizienz erheblich gesteigert werden kann. In Bezug auf den Datenschutz und die Authentifizierung der Unterschrift zeigt sich die Kommission allerdings sehr besorgt. Ausserdem hält sie fest, dass die Möglichkeit, ein elektronisches Verfahren – z. B. bei der Mehrwertsteuer – verpflichtend einzuführen, noch eingehend geprüft und im Rahmen der Detailberatung diskutiert werden muss. Eine Minderheit will wegen des potenziellen Risikos von Missbrauch und Cyberangriffen nicht auf die Vorlage eintreten.
Die Detailberatung ist für die Sitzung vom 17. und 18. August anberaumt.

2. Entsendegesetz: Vorgehen gegen Lohndumping

Mit 14 zu 11 Stimmen schliesst sich die WAK-N ihrer Schwesterkommission an und gibt einer Standesinitiative des Kantons Tessin (18.326) Folge. Unternehmen sollen somit neu gesetzlich dazu verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmenden über Lohndumping zu informieren, das bei den Kontrollen der einem Normalarbeitsvertrag unterstellten Branchen mit Mindestlöhnen festgestellt wurde. Mit Blick auf den anhaltend hohen Druck auf den Tessiner Arbeitsmarkt ist aus Sicht der Kommission in dieser Frage Handlungsbedarf ausgewiesen. Es sei wichtig, den Kanton Tessin, dessen Regierung das Anliegen ebenfalls mitträgt, diesbezüglich zu unterstützen. Die WAK-S hat nun zwei Jahre Zeit, einen entsprechenden Erlassentwurf auszuarbeiten.

3. Keine Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

Die parlamentarische Initiative 17.454 von alt Nationalrätin Roberta Pantani möchte die Finma verpflichten, bei sämtlichen Entscheiden in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu berücksichtigen und verlangt eine fixe Frist für die Beantwortung von Gesuchen. 2018 hatte die Kommission der Initiative Folge gegeben, die Schwesterkommission des Ständerates hat sich diesem Entscheid jedoch nicht angeschlossen. Aus diesem Grund hat sich die WAK-N nun erneut mit der Initiative befasst. Nachdem der Bundesrat in der Zwischenzeit eine Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz verabschiedet und per 1. Februar 2020 in Kraft gesetzt hat, erachtet die Mehrheit die Forderung der Initiative als obsolet. Die Kommission hat deshalb mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.

4. Besteuerung von Internetriesen

Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 19.424 keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt die Einführung einer Abgabe auf dem in der Schweiz erzielten Umsatz von Unternehmen, die ihre Gewinne nicht in der Schweiz versteuern. Abgezielt wird insbesondere auf grosse Technologieunternehmen. Die Kommissionsmehrheit begründet ihre Ablehnung der Initiative damit, dass die Bundesverfassung eine Gewinn- und keine Umsatzbesteuerung vorsieht. Zudem weist sie darauf hin, dass derzeit internationale Diskussionen über die Besteuerung von Internetriesen laufen und ein einseitiger Beschluss die Steuerattraktivität der Schweiz gefährden würde. In den Augen der Kommissionsminderheit stellt es hingegen eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung zulasten der lokalen Wirtschaft dar, dass diese Grossunternehmen keine Steuern bezahlen.

5. Verrechnungssteuer: Meldeverfahren

Die Kommission beantragt mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative 19.428 keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, den Anwendungsbereich des Meldeverfahrens, das an die Stelle der Entrichtung der Verrechnungssteuer tritt, auszuweiten und das System der freiwilligen Meldung auf sämtliche Erträge des beweglichen Kapitalvermögens auszudehnen. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass derzeit eine Revision des Verrechnungssteuergesetzes läuft, in deren Rahmen ein Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip vorgesehen ist. Sie ist der Ansicht, dass die Initiativanliegen bei Beratung der Vorlage geprüft werden können, welche der Bundesrat nach Abschluss der Vernehmlassung unterbreiten wird.

6. Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat mit jeweils 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, einer Standesinitiative Basel-Stadt (18.301) bzw. einer Standesinitiative Genf (18.302), die beide einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung verlangen, keine Folge zu geben. Zwar befürwortet ein grosser Teil der Kommission die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Die Mehrheit ist jedoch der Ansicht, es liege bereits eine Vorlage der WAK-S (17.400) vor, die sich der Frage annehme; angesichts dessen habe es keinen Sinn, parallel erneut Arbeiten an die Hand zu nehmen. Die Minderheit will demgegenüber deutlich machen, wie wichtig ihr das Anliegen ist, und beantragt deshalb, den beiden Standesinitiativen Folge zu geben.


Mit Besorgnis nahm die Mehrheit der WAK-N zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Erwerbsersatz für Selbständige und weitere Massnahmen zur Vermeidung von Arbeits-losigkeit und Firmenkonkursen vorzeitig ausser Kraft gesetzt hat oder ausser Kraft setzen will. Sie beschloss deshalb, den Bundesrat in einem Brief zu bitten, die entsprechenden Massnahmen der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall (Anspruchsberechtigung der direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbenden) und der COVID-19 Verordnung Arbeitslosenversicherung (Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung von Personen in arbeitgeber¬ähnlicher Stellung sowie mitarbeitenden Ehegatten oder eingetragenen Partnern und Partnerinnen, Lernenden, befristet Beschäftigten und Beschäftigten auf Abruf) weiterzuführen, solange Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens aufgrund der vom Bundesrat verordneten Schutzmassnahmen bestehen.


Die WAK-N hat sich ein erstes Mal mit der von ihrer Schwesterkommission eingereichten Kommissionsinitiative 20.436 «Einsetzung einer ständigen parlamentarischen OECD-Delegation» befasst. Sie hat entschieden, die Aussenpolitische Kommission ihres Rates zu einer Stellungnahme einzuladen, bevor sie darüber befindet, ob sie der Kommissionsinitiative zustimmt oder nicht.
Beide Räte haben eine Motion der WAK-S angenommen (19.3415), welche die Verankerung der Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts auf Verordnungsebene verlangt. Der Bundesrat setzt dieses Anliegen im Rahmen der Agrarpolitik 22+ um. Vor diesem Hintergrund hat Nationalrat Olivier Feller seine parlamentarische Initiative «Erwähnung der Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts im Gesetz» (17.461) nun zurückgezogen.

Die Kommission hat am 22./23. Juni 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.