Angesichts der gesunkenen Preise für Zucker aus der EU ist der Preis für Schweizer Zucker unter Druck. Um die Produktion von Schweizer Zucker zu sichern, plant die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) deshalb in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 15.479 von Nationalrat Jacques Bourgeois einerseits einen Mindestgrenzschutz für Zucker und andererseits eine höhere Stützung für eine ökologischere Zuckerrübenproduktion.

​Nachdem die EU 2017 die Produktionsmengen freigegeben und die Exportbeschränkung aufgehoben hatte, sanken die Zuckerpreise in der EU deutlich. Dies wirkte sich auch auf den Zuckerpreis in der Schweiz aus, wo die Frankenstärke Zuckerimporte zusätzlich verbilligte. 2018 ergriff der Bundesrat deshalb temporäre Massnahmen, um der Branche die Möglichkeit zu geben, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern; diese Massnahmen laufen 2021 aus. Die Kommission ist allerdings der Ansicht, es brauche eine Stützung, damit die Schweizer Zuckerwirtschaft fortbestehen könne. Nach ihrer Einschätzung würde sonst nicht nur die Zuckerrübenproduktion weiter zurückgehen, sondern in der Folge könnten auch die beiden Zuckerfabriken in Aarberg und in Frauenfeld nicht mehr ausgelastet werden. Aus diesem Grund will sie den heute auf Verordnungsstufe geregelten temporären Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker im Landwirtschaftsgesetz verankern. Zugleich will sie ökologisch angebaute Zuckerrüben stärker fördern als bisher: Eine knappe Mehrheit will den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr kürzen und dafür für biologisch angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 700 Franken und für ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben einen solchen von 500 Franken pro Hektare und Jahr ausrichten. Auch die Minderheit will den Anbau von Biozuckerrüben fördern; sie möchte jedoch den aktuellen Beitrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr beibehalten und für nach den Richtlinien des Biolandbaus oder der integrierten Produktion erzeugte Zuckerrüben 200 Franken zusätzlich bezahlen.

Die Kommission hat den Gesetzesvorentwurf in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Sie ist der Ansicht, mit ihrer Vorlage die Zuckerproduktion in der Schweiz stärken und angemessen schützen zu können. Mit dem nach Anbaumethode differenzierten Einzelkulturbeitrag fördert sie zudem eine ökologische Anbauweise und trägt dem verbreiteten Anliegen nach reduziertem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Rechnung.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf folgenden Seiten verfügbar:

Die Stellungnahmen sind bis am 11. Dezember 2020 als PDF- und als Word-Version an folgende E-Mail-Adresse zu senden: gever@blw.admin.ch