Die Kommission beantragt mit knappen Mehrheiten gewichtige Änderungen am Entwurf, namentlich die Verlängerung der Amortisationsfrist auf acht Jahre und den Beibehalt des bei der Kreditvergabe vereinbarten Zinssatzes während acht Jahren.

Nach der Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren, des Schweizerischen Gewerbeverbands, des Schweizerischen Treuhänderverbands und Swissmem ist die Kommission ohne Gegenstimme auf den Entwurf (20.075) eingetreten.

Im Rahmen der Detailberatung beantragt die Kommission beim Thema Dividenden mit 14 zu 11 Stimmen, weiterzugehen als der Bundesrat und es sogar zu untersagen, die Auszahlung von Dividenden zu beschliessen (und nicht nur die Ausbezahlung selbst), namentlich um eine Erhöhung des Insolvenzrisikos zu verhindern. Die Minderheit spricht sich für eine Lösung aus (Verbot der Auszahlung von Dividendenguthaben), die sehr nahe an jener des Bundesrates liegt. Der Antrag, die Auszahlung von Boni an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat des Unternehmens zu verbieten, wurde hingegen mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die Kommission beantragt ferner mit 13 zu 12 Stimmen, die Amortisationsfrist auf acht Jahre zu verlängern (plus eine Verlängerung um zwei Jahre in Härtefällen), um die Unternehmen zu entlasten, die Schwierigkeiten haben, den Kredit innert fünf Jahren zurückzuzahlen. Eine erste Minderheit beantragt hier, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen (Frist von fünf Jahren mit möglicher Verlängerung um fünf Jahre), um die Rückzahlung der Kredite dort, wo keine Notwendigkeit besteht, nicht zu verlangsamen. Eine zweite Minderheit möchte eine Frist von fünf Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung um lediglich zweieinhalb Jahre.

Was den Zinssatz angeht, beantragt die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen einen Zinssatz von 0 Prozent während acht Jahren für Kredite bis 500 000 Franken und einen Zinssatz von 0,5 Prozent für Kredite bis 20 Millionen Franken. So soll Stabilität für die Unternehmen geschaffen und diesen der Zugang zu anderen Krediten erleichtert werden. Die Minderheit möchte am Vorschlag des Bundesrates festhalten, wonach der Bundesrat ab dem zweiten Jahr gegebenenfalls die Zinssätze der Marktentwicklung anpasst. Sie ist der Ansicht, dass in den kommenden Jahren ohnehin kaum Änderungen bei den Zinssätzen zu erwarten sind, und fürchtet, dass die Banken ohne Anpassung der Zinssätze im Falle einer Marktentwicklung den Druck auf die Unternehmen erhöhen, die Kredite schneller zurückzuzahlen. Mit 15 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt wurde hingegen der Antrag, einen Mechanismus für die Bestimmung des Zinssatzes festzulegen. Die Kommission vertraut darauf, dass der Bundesrat die geeigneten Massnahmen ergreifen wird.

Darüber hinaus beantragt die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen, die Aufgaben der Revisionsstellen zu präzisieren (Art. 23). Der Antrag, wonach das SECO Statistiken über die von den Banken bei der SNB über die Laufzeit der Kredite bezogenen Negativzinsen veröffentlichen soll, wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, da die Kommission es als schwierig erachtet, die allfälligen Gewinne der Banken zu schätzen. Mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag, den Zugriff auf Informationen zur Identität und zu den Bankverbindungen der Kreditnehmenden sowie zu den genehmigten und abgelehnten Beträgen zu erlauben. Diese Daten gehören nach Ansicht der Kommissionsmehrheit zur wirtschaftlichen Privatsphäre der Unternehmen. Zu guter Letzt hat sich die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung dagegen ausgesprochen, Kredite bis 20 Millionen Franken nicht als Fremdkapital zu berücksichtigen. Anders als bei den Krediten bis 500 000 Franken wurde bei den betroffenen Unternehmen vor der Kreditvergabe das Überschuldungsrisiko überprüft.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf einstimmig angenommen. Angesichts der Dringlichkeit dieses Geschäfts wird der Gesetzentwurf vom Nationalrat in dessen Sondersession vom 29. und 30. Oktober 2020 beraten. Die Behandlung im Ständerat und die Differenzbereinigung sind für die Wintersession 2020 vorgesehen.

2. Reduktion der Risiken beim Pestizideinsatz: WAK-N folgt weitgehend dem Ständerat

Die Kommission hat den Gesetzesentwurf ihrer ständerätlichen Schwesterkommission zur Reduktion der Risiken beim Pestizideinsatz (19.475) beraten. Sie ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten und hat sich in der Detailberatung weitgehend den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die angepasste Vorlage mit 14 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen gutgeheissen.

Ein Grossteil der Diskussion drehte sich um die Frage, ob im Interesse eines griffigen Instruments zur Bekämpfung der beiden Volksinitiativen zum Trinkwasser (18.096 und 19.025) auch Teile aus dem «Massnahmenpaket Trinkwasser» der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) in die Vorlage aufgenommen werden sollten. Die Kommission ergänzte jedoch letztlich einzig Artikel 6a des Landwirtschaftsgesetzes in der Fassung des Ständerates um ein Ziel, wonach importierte Kunstdünger möglichst durch einheimische Hofdünger zu ersetzen seien, und lehnte alle weitergehenden Anträge ab. Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, bereits die vorgesehenen Gesetzesanpassungen würden viel bringen, man solle jetzt nicht die Umsetzung der Agrarpolitik ab 2022 vorziehen, zumal es bei der parlamentarischen Initiative ursprünglich nur um die Reduktion des durch Pestizide verursachten Risikos gegangen sei. Der administrative Aufwand für weitergehende Massnahmen wäre sehr gross, deshalb brauche es eine bessere Übersicht über deren Folgen, bevor man solche beschliesse. Mehrere Kommissionsmitglieder sind allerdings der Ansicht, zwar verbessere die Vorlage die heutige Situation insofern, als der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundesrates durch die Verankerung auf Gesetzesstufe verbindlicher werde; zudem werde das Gewässerschutzgesetz im Vergleich zu heute verschärft und seien die Nährstoffe zumindest eingebaut worden. Die Vorlage sei jedoch insgesamt zahnlos und als Instrument gegen die beiden Volksinitiativen zum Trinkwasser ungenügend.

Im Einzelnen hat die Kommission wie folgt entschieden: Bei Artikel 6a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) lehnt sie es mit 15 zu 10 Stimmen ab, für die Nährstoffverluste bezifferte Ziele in die Vorlage aufzunehmen. Weiter will sie für die Branchen- und Produzentenorganisationen keine Pflicht, sondern nur die Möglichkeit zur Ergreifung von Massnahmen und zur Berichterstattung, und sie verzichtet auch darauf, den Bundesrat zur Ergreifung von Massnahmen zu verpflichten (je 15 zu 10 Stimmen). Ebenso lehnt sie es ab, auf Mineraldünger und Futtermittelimporten die Einführung von Lenkungsabgaben zu ermöglichen (17 zu 7 Stimmen). Schliesslich hat sie auch einen Antrag auf vollständige Streichung dieses Artikels aus dieser Vorlage verworfen (18 zu 7 Stimmen). Weiter scheiterten die beantragte Anpassung des ökologischen Leistungsnachweises (Art. 70a LwG) mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung sowie die Verankerung einer Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen (Art. 164a LwG) mit 15 zu 9 Stimmen. Im Gewässerschutzgesetz (Art. 9 Abs. 3 Bst. a und Art. 27 Abs. 1bis GSchG) soll der Grenzwert nur für relevante Abbauprodukte und nicht generell eingehalten werden müssen (14 zu 10 Stimmen). Zu guter Letzt wurden auch ein Antrag auf Bezeichnung der Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen im öffentlichen Interesse sowie eine damit zusammenhängende Finanzierungsregelung mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Zu all diesen Entscheiden liegen Minderheitsanträge vor. Der Nationalrat wird das Geschäft in der Wintersession beraten.

Im Anschluss an die Beratung des Entwurfs hat die Kommission zwei Kommissionsmotionen beschlossen, die Massnahmen bei den Abwasserreinigungsanlagen zum Ziel haben (20.4261 und 20.4262).

Die Standesinitiativen 18.319 und 18.308 werden an der Sitzung vom 2./3. November beraten.

3. Aufnahme der Beratung des Bankengesetzes

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes (20.059) aufgenommen. Sie hat dazu als erstes Vertretungen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie von Inlandbanken angehört. Eintretensdebatte und Detailberatung der Vorlage wird die Kommission an ihrer Sitzung im November durchführen.

4. Weitere Geschäfte

Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, einer Petition (19.2021) keine Folge zu geben, die verlangt, für Fleischwerbung keine öffentlichen Gelder mehr zur Verfügung zu stellen. Die Kommissionsmehrheit betont, es gehe bei der staatlichen Absatzförderung keineswegs darum, den Fleischkonsum anzukurbeln. Das Ziel sei vielmehr, den Mehrwert des Schweizer Fleisches gegenüber importiertem Fleisch aufzuzeigen. Eine Minderheit beantragt, der Petition Folge zu geben.

Schliesslich hat die Kommission im Rahmen ihrer Sitzung eine Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft, dem Gewerbeverband und dem Gewerkschaftsbund zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie durchgeführt.

Die Kommission hat am 12./13. Oktober 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.