Die Kommission hat die Beratung des Gesetzesentwurfs zur Einführung einer Tonnagesteuer auf Seeschiffen (22.035) aufgenommen und plädiert für Eintreten.

Mit der Überweisung dieser Vorlage an das Parlament erfüllt der Bundesrat einen Auftrag, den ihm das Parlament 2016 im Rahmen der Beratungen der Unternehmenssteuerreform III erteilt hatte. Ziel der Vorlage ist es, für Hochseeschiffe die Möglichkeit einer Besteuerung nach der Ladekapazität anstelle einer Besteuerung basierend auf dem tatsächlich erwirtschafteten Gewinn oder Verlust zu schaffen. Über 20 Länder der EU kennen diese Möglichkeit bereits. Es geht deshalb nun darum, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz sicherzustellen.
Die Kommission hat zunächst Vertreter der interessierten Kreise angehört; eingeladen waren die Swiss Shipowners Association, Economiesuisse, Alliance Sud, Public Eye und der Schweizerische Gewerkschaftsbund.
Nach eingehender Diskussion ist die Kommission sodann mit 15 zu 9 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Die Mehrheit ist der Ansicht, das Vorhaben liege im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz insgesamt, aber ganz besonders derjenigen Kantone, in denen Schifffahrtsunternehmen ansässig sind. Sie hält es für entscheidend, ein Signal für Wirtschaftsfreundlichkeit zu senden. Zudem rechnet sie aufgrund der Einführung einer Tonnagesteuer mit höheren Steuereinnahmen und mit der Schaffung neuer Stellen. Die Minderheit hegt Zweifel am Vorhaben, einerseits grundsätzlicher Natur, andererseits aber auch bezogen auf die Verfassungsmässigkeit. Die Vorlage bringe eine Vorzugslösung für eine Branche, der es ohnehin gut gehe, ausserdem würden Steuerschlupflöcher geschaffen und es fehle an griffigen ökologischen Kriterien.
Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom August führen.

2. Mitbericht zur Revision des Postorganisationsgesetzes

Im Rahmen eines Mitberichts an die zuständige KVF-N hat sich die Kommission ausserdem mit dem Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG) (21.048) befasst. Nachdem der Ständerat in der Sommersession einstimmig nicht auf die Vorlage eingetreten war, spricht sich auch die WAK-N oppositionslos für Nichteintreten aus. Die WAK geht mit dem Ständerat darin einig, dass die Zukunft des ganzen Postkonzerns gesamtheitlich betrachtet und zuerst eine grundlegende Diskussion über die Ausgestaltung und Finanzierung der Grundversorgung der Post geführt werden muss. Ausserdem erachtet sie es als ordnungspolitisch falsch, der PostFinance die Vergabe von Krediten und Hypotheken zu erlauben, solange sie indirekt im Besitz des Bundes bleibt. Für den Fall, dass die KVF-N auf die Vorlage eintreten sollte, beantragt die WAK-N mit 16 zu 7 Stimmen, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Privatisierung der PostFinance im Rahmen eines Börsengangs durch die Emission von Volksaktien oder durch den Verkauf an eine inländische Bank vorzusehen und den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr neu zu definieren.

Ausserdem hat Kommission mit 18 zu 5 Stimmen entschieden, den Bundesrat per Brief aufzufordern, seine Eignerstrategie dahingehend zu modifizieren, dass zukünftige Akquisitionen der Schweizerischen Post oder der PostFinance ab einem bestimmten Schwellenwert mit einem Genehmigungsvorbehalt durch den Bundesrat zu versehen sind.

3. Ausweitung des AIA auf neue Partnerstaaten ab 2023/24

Das Parlament hat bis anhin die Einführung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten (AIA) mit 108 Partnerstaaten genehmigt. Der Bundesrat beantragt mit seiner Botschaft 22.048, dieses Netzwerk um 12 zusätzliche Partnerstaaten, darunter die Ukraine und Moldawien, auszuweiten. Die Kommission unterstützt das Vorhaben mit 15 zu 7 Stimmen. Sie findet es wichtig, dass die Schweiz ihren Beitrag zur weltweiten Erhöhung der Steuertransparenz und im Kampf gegen Steuerflucht leistet. Im Einklang mit der bisherigen Praxis wird die Schweiz den AIA mit den 12 neuen Partnerstaaten erst umsetzen, wenn das Global Forum überprüft und bestätigt hat, dass sie die rechtlichen und operativen Anforderungen erfüllen. Eine Minderheit lehnt die Ausweitung des AIA-Netzwerks ab, weil dies für einen grossen Teil der 12 neuen Partnerstaaten heute noch nicht der Fall ist.

Den Doppelbesteuerungsabkommen mit Äthiopien (22.028) und Armenien (22.033) stimmt die Kommission mit je 15 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

4. Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an Privatanwender nur noch bei Ausbildungsnachweis

Die Kommission hat die vom Ständerat in der Sommersession angenommene Motion 20.4579 vorberaten, die verlangt, Pflanzenschutzmittel, die für Menschen, Insekten oder Gewässerlebewesen toxisch sind, seien für nichtberufliche Anwender nicht mehr zuzulassen. Sie hat den Text nach eingehender Diskussion dahingehend abgeändert, dass der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender an eine «angemessene Ausbildung» gebunden werden soll. Damit will die Kommission für die nichtberufliche Anwendung die gleichen Voraussetzungen schaffen, wie sie für die berufliche Anwendung, etwa für die Landwirtschaft, gelten. Sie hat der so geänderten Motion mit 10 zu 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen zugestimmt. Die Mehrheit möchte darauf verzichten, Verbote auszusprechen, und stattdessen darauf hinwirken, dass diejenigen Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über die nötigen Kenntnisse bezüglich der Risiken für sie selber wie auch für die Umwelt verfügen. Eine Minderheit der Kommission möchte am ursprünglichen Motionstext festhalten. Sie ist der Meinung, es gebe längstens genügend Alternativen zu den hochtoxischen Pflanzenschutzmitteln, es sei deshalb unverantwortlich, diese für die Privatanwendung weiterhin zuzulassen. Eine weitere Minderheit beantragt die Ablehnung auch der geänderten Motion mit der Begründung, es sei unnötig und unliberal, weitere Verbote und Vorschriften vorzusehen.

5. Anreize für eine Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters

Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die WAK-N eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Steuerliche Anreize zur Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters» (22.3865) beschlossen. Die Kommissionsmehrheit argumentiert, Menschen, die bereit seien über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten, würden mangels Anreizen geradezu gedrängt ihre Berufstätigkeit aufzugeben. Ausserdem könne eine erhöhte Erwerbstätigkeit im Rentenalter einen wichtigen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels leisten. Eine Minderheit unterstützt zwar die Ziele der Motion, lehnt den Weg über steuerliche Anreize aber ab.

6. Kein Steuerabzug für Unterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder in Ausbildung

Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die WAK-N ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative 21.424 von Nationalrat Jean-Pierre Grin bzw. der Standesinitiative 20.321 des Kantons Genf keine Folge zu geben. Sie schliesst sich damit den letzten Entscheiden ihrer Schwesterkommission bzw. des Ständerats an, die beiden Initiativen ebenfalls keine Folge gegeben hatten. Mit den Initiativen wird verlangt, dass geschiedene oder getrennt lebende Eltern nicht nur wie bis anhin die Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder, sondern neu auch jene für volljährige Kinder in Ausbildung von ihren steuerbaren Einkünften abziehen können. Dadurch würde aus Sicht der Kommissionsmehrheit jedoch die Ungleichbehandlung zwischen getrennt lebenden und verheirateten Paaren verstärkt, weil letztere auf keine andere Steuererleichterung Anspruch haben als auf den allgemeinen Kinderabzug.

Weiter hat die Kommission die Beratung einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Céline Amaudruz «Der Verkehrswert von nichtkotierten Wertpapieren soll dem Buchwert des Unternehmens entsprechen» (21.520) sistiert, um sie genauer prüfen zu können. Sie wird voraussichtlich im 4. Quartal erneut traktandiert.

Die Kommission hat am 20./21. Juni 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E/LU) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.