Wie bereits an ihrer letzten Sitzung hat sich die Kommission für weitere Anliegen der Kantone ausgesprochen, die aus der Arbeitsgruppe zwischen dem Bund und den Kantonen unter der Leitung von alt Regierungsrat Urs Hofmann stammen. So sollen die Wahrung der kantonalen Kompetenzen im Bereich der Kontrolle unmissverständlich geregelt (14 zu 5 Stimmen) und die möglichen Örtlichkeiten, an denen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Bildüberwachung einsetzen darf, im Gesetz präzisiert werden (15 zu 10 Stimmen). Zudem soll ausdrücklich vermerkt werden, dass das BAZG bei der Anwendung der Bestellung unter fiktivem Namen die Schwelle zur verdeckten Ermittlung nach Strafprozessordnung nicht überschreiten darf (einstimmig). Ausserdem beantragt die Kommission wie von den Kantonen gewünscht, dass das BAZG die Befugnis erhält, bei Personenkontrollen Fingerabdrücke abzunehmen (14 zu 10 Stimmen).
Bei der Einfuhr zur aktiven Veredelung beantragt die Kommission zwei Änderungen gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf. Die interessierten Kreise sollen nicht nur bei einigen, sondern bei allen Produkten konsultiert werden, bevor eine Bewilligung für den aktiven Veredelungsverkehr von Agrargrundstoffen erteilt werden kann, sofern diese Produkte durch die Schweizer Landwirtschaft ebenfalls hergestellt werden (12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Ausserdem soll das besondere Verfahren bei der aktiven Veredelung im neuen Zollabgabengesetz kodifiziert werden (15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Schliesslich will die Kommission im Zollabgabengesetz eine gesetzliche Grundlage für die Zollerleichterung beim Import von Weichweizen zur Stärkeproduktion schaffen. Darin soll festgelegt werden, dass nur ein bestimmter Teil der importierten Waren der bestimmten Verwendung zugeführt werden muss. Um die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Vorlage zu überbrücken, beantragt sie ihrem Rat ebenfalls die Annahme der Motion Knecht 23.3833, die eine solche Änderung im aktuellen Zollgesetz fordert (14 zu 9 Stimmen).
Für eine abschliessende Auflistung der Anträge der Kommission wird auf die Fahne verwiesen, die nach Abschluss der Beratung publiziert wird.
WAK-N schafft Grundlagen für einen vollständigen Systemwechsel beim Eigenmietwert
Die Kommission hat die Vorlage beraten, die zur Umsetzung ihrer Initiative 22.454 erarbeitet wurde: Sofern der Eigenmietwert nicht besteuert wird, sollen die Kantone bzw. Gemeinden auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften höhere Liegenschaftssteuern erheben können. Damit könnten die Berg- und Tourismuskantone die Einnahmenausfälle kompensieren, die ihnen bei einem vollständigen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung drohen. Die Kommission hat die Vorlage mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet und will Mitte November die Vernehmlassung dazu eröffnen.
Sicherung von Trink- und Mineralwasserquellen
Die WAK-N beschloss mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Einreichung eines Kommissionspostulates zur Frage der Besitzverhältnisse von Schweizer Quellen und Wasserversorgungsanlagen (23.4331). Sie will auf diesem Weg vertiefte Informationen über die Möglichkeiten zur Sicherung der Schweizer Wasserinfrastrukturen beschaffen. Die in Zukunft wachsende Bedeutung der Ressource Wasser mache zusätzliche Abklärungen in Bezug auf mögliche Handlungsoptionen erforderlich. Insbesondere möchte die Kommission sicherstellen, dass diese Infrastrukturen in inländischer Hand beziehungsweise Kontrolle bleiben.
Handlungsbedarf bei der Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich
Mit 18 zu 5 Stimmen gibt die Kommission der parlamentarischen Initiative 22.477 Folge. Deren Forderung, die Marktbeobachtung zu verstärken und mehr Transparenz entlang der ganzen Lebensmittelkette zu schaffen, bereite eine wichtige Grundlage für faire Preisverhandlungen. In Anbetracht des Ungleichgewichtes auf dem Lebensmittelmarkt und der Marktmacht weniger Detailhändler erkennt die Kommission diesbezüglich Handlungsbedarf. Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission hingegen, der parlamentarischen Initiative 22.476, welche die Einrichtung einer Ombudsstelle fordert, keine Folge zu geben. Mit der WEKO und der Preisüberwachung existierten bereits ausreichend Stellen, bei denen missbräuchliche Preispolitiken beanstandet werden könnten. Eine Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben und mit einer unabhängigen Anlaufstelle insbesondere die Position der Bäuerinnen und Bauern zu stärken.
Steuerabzug zur Förderung der Elektromobilität
Mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die WAK-N die Annahme der vom Ständerat angenommenen Motion 23.3225. Diese fordert, dass die Installation von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos steuerlich abziehbar sein soll; damit wird ein Anreiz geschaffen, um das Ziel der Dekarbonisierung zu erreichen. Die Mehrheit der WAK-N hält diese Massnahme für angezeigt, denn die Schweiz falle in den letzten Jahren bei der Elektromobilität im internationalen Vergleich eher zurück. Eine Minderheit der Kommission fordert die Ablehnung der Motion, da Steuerabzüge im Vergleich zu einer direkten Förderung wenig effektiv seien.
Plattformbesteuerung auch für elektronische Dienstleistungen
Die Kommission hat oppositionslos die Motion ihrer Schwesterkommission «Mehrwertsteuerpflicht für Online-Plattformen bei elektronischen Dienstleistungen» (23.3012) angenommen. Ziel der Motion ist es, die mit der Revision des Mehrwertsteuergesetzes eingeführte Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen auszuweiten.
Weitere Beschlüsse
Die WAK-N hat eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt (21.317) beraten, die die baldige Einführung der Individualbesteuerung bei Ehepartnern verlangt. Angesichts dessen, dass der Bundesrat dem Parlament im März 2024 seine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung vorlegen wird, erachtet es die Kommission als unnötig, dass das Parlament selber aktiv wird. Sie hat der Standesinitiative somit aus prozeduralen Gründen mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben.
Die WAK-N führte ausserdem eine Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur aktuellen Geld- und Zinspolitik durch und nutzte die Gelegenheit, um Fragen im Nachgang der CS-Übernahme und zu aktuellen parlamentarischen Vorstössen im Kontext mit der SNB zu stellen. Die Kommission führt den Austausch mit der SNB regelmässig durch.
Die Kommission hat am 30./31. Oktober 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.