Die WAK-S hat die am 27. Juni 2016 aufgenommene Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes sowie des Finanzinstitutsgesetzes (15.073) grundsätzlich abgeschlossen und dabei am Entwurf des Bundesrates einige wesentliche Änderungen vorgenommen.

​15.073 Die Kommission fällte zunächst zwei Grundsatzentscheide:

1. Die Versicherer werden vom Geltungsbereich des FIDLEG in Artikel 2 ausgenommen. Wo eine Regulierung im Sinn der FIDLEG-Bestimmungen auch für den Versicherungsbereich nötig ist, soll stattdessen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) angepasst werden; die entsprechenden Änderungen werden in die laufende Revision des VAG (neues Versicherungssanierungsrecht etc.) aufgenommen und vom Bundesrat voraussichtlich 2017 oder 2018 vorgelegt werden. Damit nimmt die Kommission den Wunsch der Versicherungsbranche auf, Regeln, die sie betreffen, in ihren Spezialgesetzen statt in einem weiteren Gesetz zu haben, damit keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. Eine Minderheit will dem Bundesrat folgen, der die Versicherungsprodukte und nicht die Versicherer ausnehmen will (Artikel 3 FIDLEG).

2. Zur Frage der Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter (uVV) hat die Kommission noch einmal die FINMA sowie verschiedene Branchenorganisationen (Bankiervereinigung, Forum SRO, VSV sowie SFAMA) angehört. Im Bestreben, eine international anerkennungsfähige, effektive, unabhängige, aber auch differenzierte Lösung zu finden, die mit den EU-Regelungen äquivalent ist und den Schweizer Unternehmen den EU-Marktzugang sichert, hat sich die Kommission für die Aufsicht durch eine (oder mehrere) von der FINMA bewilligte und beaufsichtigte Aufsichtsorganisation(en) ausgesprochen. Die Aufsichtsorganisationen üben als verlängerter Arm der FINMA nach klaren regulatorischen Vorgaben die laufende Aufsicht über die von der FINMA bewilligten uVV aus, prüfen also, ob die uVV während ihrer Tätigkeit die Bewilligungsvoraussetzungen und gesetzlichen Vorgaben einhalten. Sämtliche hoheitlichen Funktionen einschliesslich der Sanktionskompetenz sind bei der FINMA konzentriert. Dieses Modell stösst aufseiten der Betroffenen und der FINMA auf Zustimmung.

Weiter hat die Kommission einem Antrag zugestimmt, der die gesetzlichen Grundlagen für einen erleichterten Marktzugang namentlich für Fintech-Unternehmen mittels einer eigenständigen Bewilligungskategorie schafft. Die Finanzbranche hat sich im Rahmen eines – durch das Eidgenössische Finanzdepartement einberufenen – runden Tisches zu dieser Thematik ausgesprochen und steht einhellig hinter dem Vorhaben. Der Schweizer Finanzplatz soll sich weiterentwickeln können, zudem verschafft sich die Schweiz damit einen Standortvorteil gegenüber konkurrierenden Finanzplätzen wie New York und zieht mindestens mit London gleich. Die Kommission will, dass in der Schweiz in diesem Bereich frühzeitig der nötige rechtliche Rahmen geschaffen wird.

Die vom Bundesrat beantragten Änderungen im Bankeninsolvenzrecht werden in eine separate Vorlage ausgegliedert, die zuerst in eine Vernehmlassung geschickt werden soll. Abgesehen von den Bestimmungen betreffend die Genossenschaftsbanken will die Kommission im Rahmen der FIDLEG/FINIG-Vorlage auch auf die weiteren vom Bundesrat beantragten Änderungen des Bankengesetzes verzichten.

Die gemäss Entwurf zu ändernden Artikel der Zivilprozessordnung (ZPO) sollen nach Ansicht der Mehrheit nicht jetzt, sondern im Zusammenhang mit einer ZPO-Gesamtrevision angepasst werden; sie wurden deshalb aus der Vorlage gestrichen. Eine Minderheit hingegen vermisst in der bereinigten Vorlage schärfere Bestimmungen zum Konsumentenschutz. Sie möchte insbesondere die ZPO-Artikel in der Vorlage belassen und zudem neu einen Artikel zur Beweislastumkehr ins FIDLEG aufnehmen.

Die Kommission will die Vorlage redaktionell noch einmal durchsehen. Die Gesamtabstimmung wird deshalb erst an der Sitzung vom 3. November durchgeführt, entsprechend wird auch die Fahne mit den detaillierten Beschlüssen erst im Anschluss daran publiziert werden.

Das Geschäft kommt in der Dezembersession in den Ständerat.

 

Die Kommission hat am 13. und 14. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.