Die WAK-S befürwortet mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass die enge Preisparitätsklausel, wie es die Motion Bischof 16.3902 «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» fordert, in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verboten wird, wie dies in den Nachbarländer auch der Fall ist.


1. Bereits an der Sitzung vom 9. Januar 2017 hat die WAK-S eine Anhörung mit Vertretern der WEKO, hotelleriesuisse und booking.com zur Motion Bischof durchgeführt. Nun setzte sie die Beratung zur Motion fort und beschloss gegen die einengende Preispolitik von Seiten der Buchungsplattformen aufgrund ihrer Marktmacht vorzugehen. Mehrheitlich ist die WAK-S der Meinung, dass durch die enge Paritätsklausel die Hotellerie in ihrer Preispolitik eingeschränkt und damit der Wettbewerb behindert wird. Weder die Konsumenten noch die Hotels, sondern nur die Plattformen würden von diesen Praktiken profitieren. Der allgemeine Nutzen der Buchungsplattformen wird aber nicht in Frage gestellt.

Ausserdem hat sich international die Situation letztes Jahr klar verändert. Alle Nachbarländer haben die enge Klausel per Gesetz oder Beschluss der Wettbewerbsbehörde verboten, oder sind daran sie zu verbieten. Im Alpenraum ist die direkte Konkurrenz der schweizerischen Hotels somit nicht mehr an diese Klausel gebunden. Für die WAK-S ist klar, dass die hiesigen Hotels neben der Frankenstärke nicht noch weitere Standortnachteile haben sollten. Sie hofft ausserdem, dass durch ein Verbot der engen Klausel die Kommissionen sinken, welche Hotels bei über Plattformen gebuchte Übernachtungen zahlen müssen. Diese liegen heute bei 12% und höher, je nach Buchungsplattform.

2. Zustimmung zum Austausch länderbezogener Berichte

Ziel dieser Vorlage (16.078) ist es, die Transparenz der Besteuerung multinationaler Konzerne zu verbessern, über die Definition eines Mindeststandards einen einheitlichen Rahmen für den Austausch der Berichte festzulegen und auf diese Weise die entsprechende Massnahme des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) -Aktionsplans der OECD umzusetzen. Nachdem die Kommission am 10. Januar 2017 (s. Pressemitteilung) auf die Vorlage eingetreten war, hat sie nun die Detailberatung des Bundesbeschlussentwurfs und des Gesetzesentwurfs in Angriff genommen. Einige noch offene Fragen konnten durch die Kommissionsarbeit geklärt werden. Die Kommission hat eingehend darüber diskutiert, ob für die Genehmigung der internationalen Vereinbarung das Parlament oder der Bundesrat zuständig sein sollte, und ist letztlich zum Schluss gekommen, dass diese Aufgabe gemäss der Schweizer Rechtsordnung in den Zuständigkeitsbereich der Legislative fällt. Jedoch sollen zwingend alle Änderungen der zugrunde liegenden Vereinbarung immer durch das Parlament genehmigt werden müssen. Die Kommission beantragt mit 11 zu 1 Stimmen, den Bundesbeschluss anzunehmen.

Am Gesetzesentwurf nahm die WAK-S nur einige Änderungen vor. So beantragt sie mit 4 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Streichung der Bestimmung, welche eine Busse von bis zu 100‘000 Franken für eine fahrlässige begangene unwahre oder unvollständige Berichterstattung vorsieht. Die Kommission erachtet eine solche Bestrafung bei Fahrlässigkeit nicht für gerechtfertigt, da bei der Erstellung eines Länderberichts sehr leicht unbeabsichtigte Fehler unterlaufen können. Die Kommission präzisiert zudem, dass vorsätzliche unwahre oder unvollständige Angaben in einem Bericht nur dann bestraft werden, wenn sie die gewünschten Informationen wesentlich verfälschen und ein falsches Bild der tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben. Sie spricht sich hingegen dagegen aus, die Verantwortung dafür von der natürlichen auf die juristische Person zu übertragen.

Ferner will die WAK-S – wie erwähnt – im Gesetz präzisiert haben, dass für jede Änderung der Vereinbarung die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist. Hingegen hat sie mit 8 zu 3 Stimmen einen Antrag abgelehnt, wonach die multinationalen Konzerne dazu verpflichtet werden sollen, bei den Steuerbehörden Hauptdokumentation (Master-File) und eine landesspezifische Dokumentation (Local-File) einzureichen, da dies in ihren Augen über den internationalen Mindeststandard hinausgeht. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 10 zu 2 Stimmen gutgeheissen. Dieses Geschäft kommt in der Frühjahrsession 2017 in den Ständerat.

3. Für eine konsequente Bekämpfung der Schwarzarbeit

Nachdem die WAK-S an ihrer letzten Sitzung auf das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (15.088) eingetreten war, hat sie die Vorlage nun zu Ende beraten. Es gibt einige Abweichungen sowohl gegenüber dem Entwurf des Bundesrates als auch gegenüber dem Beschluss des Nationalrates: So will die Kommission insbesondere, dass das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV) neben den Privathaushalten auch Kleinstbetrieben und Vereinen offensteht. Um die bekanntgewordenen Missbräuche in Zukunft jedoch zu verhindern, hat sie Artikel 2 um einen Absatz 2 ergänzt, der das VAV für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie im eigenen Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder ausschliesst (10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Weiter sollen kontrollierte Personen und Betriebe automatisch und nicht nur auf Verlangen eine Kopie des Protokolls erhalten (Art. 9). Anders als der Nationalrat will die Kommission sodann, dass die Kontrollorgane die zuständigen Stellen auch bei mutmasslichen Verstössen gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge informieren können (Art. 12). Artikel 16a zu den Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen will die Mehrheit wie der Nationalrat streichen, während eine Minderheit dem Bundesrat folgen möchte (8 zu 5 Stimmen). Bei Artikel 18a bezüglich der Sanktionen bei einer Verletzung der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten will die Mehrheit dem Bundesrat folgen (9 zu 4 Stimmen). Eine Minderheit will – wie der Nationalrat – den Artikel streichen.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat.

4. Weitere Geschäfte

Ausserdem hat die Kommission wie an der letzten Sitzung im Zusammenhang mit der Motion Egloff (13.3083) beschlossen (vgl. Medienmitteilung vom 11. Januar 2017), mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Text für eine Kommissionsinitiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) verabschiedet.

Die Kommission hat am 2. Februar 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.