Im Herbst des letzten Jahres hatte die WAK-S entschieden, vor einer Stellungnahme zuhanden der KVF den Bericht der Expertenkommission Grundversorgung Post abzuwarten, die im Auftrag des UVEK und der Finanzverwaltung konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten erarbeitet hat. Die Kommission hat sich nun diesen Bericht von zwei Mitgliedern der Expertengruppe – alt Ständerätin Christine Egerszegi und Oliver Wünsch – präsentieren lassen und einen intensiven Austausch über die Vorschläge zur Modernisierung der Grundversorgung geführt. Durch diesen Austausch konnte sich die WAK einen guten Überblick über die Herausforderungen der künftigen Grundversorgung und der Post insgesamt verschaffen. Sie gelangte dabei zur Ansicht, dass der vorliegende Entwurf zur Revision des Postorganisationsgesetzes keine Lösungsansätze in Bezug auf diese Weiterentwicklung der Post bietet. Vielmehr würde ein Eintritt der Postfinance auf den Kredit- und Hypothekarmarkt neue Probleme schaffen. Die WAK beantragt daher der KVF mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage nicht einzutreten.
2. Entsendegesetz – Festhalten am Nichteintreten
Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hält die Kommission an ihrem früheren Antrag fest, auf die Änderung des Entsendegesetzes (21.032) nicht einzutreten. Die Kommissionsmehrheit argumentiert unverändert, dass die Kantone selbst entscheiden könnten, die geltenden Mindestlöhne auf alle im Kantonsgebiet arbeitenden Personen anzuwenden; entsprechend brauche es keine bundesrechtliche Lösung. Die Minderheit beantragt ebenso unverändert, auf die Vorlage einzutreten. Sie schaffe Rechtssicherheit und werde von der grossen Mehrheit der Kantone unterstützt. Ausserdem lege sie die Grundlage für eine elektronische Plattform zur Unterstützung der Vollzugsorgane, deren Nutzen unbestritten sei. Schliesst sich der Ständerat der Kommission in der Sommersession an, ist die Vorlage definitiv erledigt.
3. Keine Unterstützung für befristete Bewilligung für Neonicotinoide im Zuckerrübenanbau
Sowohl die Standesinitiative 21.318 des Kantons Freiburg (Das Verschwinden des Schweizer Zuckerrübenanbaus muss verhindert werden) als auch die Motion 20.4168 von Ständerat Jakob Stark (Gleich lange Spiesse für den Schweizer Zucker) verlangen eine befristete Zulassung von Neonicotinoiden zur Saatgutbeizung bei Zuckerrüben und eine intensivere Forschung zur Bekämpfung der virösen Vergilbung. Die Kommission stellt jedoch fest, dass es in den letzten Jahren Notfallzulassungen für Alternativprodukte zur Behandlung dieser heiklen Kultur gab, womit gewisse positive Ergebnisse erzielt werden konnten. Ausserdem wurden bei der Forschung im Hinblick auf resistente Sorten einige Fortschritte erreicht. Angesichts der Gefahr, die Neonicotinoide für die Bienen darstellen, beantragt die Kommission deshalb oppositionslos, der Standesinitiative 21.318 keine Folge zu geben, und mit 11 zu 1 Stimmen, die Motion 20.4168 abzulehnen.
4. Zusätzliche Unterstützung für den Schweizer Tourismus
Die Kommission hat eine Diskussion zur Tourismusstrategie des Bundes geführt und beantragt in diesem Zusammenhang die Annahme von zwei Vorstössen. Zum einen beantragt sie oppositionslos die Annahme einer Motion (21.3278) von Nationalrat Damien Cottier, die zum Ziel hat, ein Unterstützungsprogram zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus einzuführen. Weiter beantragt sie mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion (21.3743) von Ständerat Hans Stöckli, die langfristige Finanzierungsmöglichkeiten bei Projekten für nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung ermöglichen will, anzunehmen. Die Kommission teilt die Ansicht, dass vielversprechende Projekte heute durch die kurzen Laufzeiten von Finanzierungsmöglichkeiten oft an einem langfristigen Erfolg gehindert werden. Um die Digitalisierung und die nachhaltige Entwicklung in meist kleinräumigen Tourismusbereichen voranzutreiben und Netzwerke aufzubauen, brauche es Zeit, und somit eine andauernde Unterstützung vom Bund.
5. Kein Steuerabzug für Unterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder
In Übereinstimmung mit ihrem früheren Antrag zu einer Standesinitiative des Kantons Genf (20.321) spricht sich die Kommission dagegen aus, dass geschiedene oder getrennt lebende Eltern neu auch Unterhaltsbeiträge für volljährige Kinder in Ausbildung steuerlich abziehen können sollen. Sie stimmt deshalb dem Beschluss der WAK-N, einer entsprechenden Initiative von Nationalrat Jean-Pierre Grin (21.424) Folge zu geben, mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen nicht zu. Aus Sicht der WAK-S würde die Umsetzung dieser Initiative die Ungleichbehandlung zwischen getrennt lebenden und verheirateten Paaren verstärken, weil letztere auf keine andere Steuererleichterung Anspruch haben als auf den allgemeinen Kinderabzug.
6. Aufsichtsmandat der ESTV soll nicht eingeschränkt werden
Mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Marco Chiesa (21.415), die der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) das Beschwerderecht in Bezug auf die Verfügungen der kantonalen Steuerverwaltungen entziehen will, keine Folge zu geben. Die Kommission ist der Ansicht, dass die ESTV weiterhin in der Lage sein sollte, von allen ihren Instrumenten zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) in den Kantonen Gebrauch zu machen. Dies sei insbesondere deshalb relevant, weil der Finanzausgleich auf der einheitlichen Steuerveranlagung in den Kantonen basiert.
7. Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
Als Wirtschaftskommission des Ständerats verfolgt die WAK-S die sich abzeichnenden Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Schweizer Wirtschaft aufmerksam und mit Besorgnis. Sie will sich an ihrer nächsten Sitzung vom 25. April intensiver und in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin mit den mittel- und längerfristig zu erwartenden Schwierigkeiten und allenfalls notwendigen Massnahmen zugunsten der Wirtschaft befassen.
8. Weitere Beschlüsse
Bei der parlamentarische Initiative 12.453 (Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien) hat die Kommission dem Folgegeben ihre Schwesterkommission mit 8 zu 4 Stimmen zugestimmt. Obschon das Parlament mittlerweile das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung verabschiedet hat, hält die Mehrheit das Anliegen nach wie vor für aktuell.
Einstimmig beantragt die Kommission, die Motion 18.3108 abzulehnen. Die Missachtung des Meldeverfahrens durch einen selbstständigen Dienstleistungserbringer oder durch Schweizer Arbeitgeber mit einer Verwaltungssanktion statt mit einer strafrechtlichen Sanktion zu bestrafen, löst aus ihrer Sicht keine Probleme.
Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die WAK-S die Motion ihrer Schwesterkommission für Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen (21.3599).
Ebenso unterstützt sie mit 8 zu 4 Stimmen eine zweite Kommissionsmotion der WAK-N (21.3001), die verlangt, dass Verluste während 10 Jahren (statt wie heute während 7 Jahren) steuerwirksam vorgetragen werden können. Gerade für Unternehmen, die immer noch an den Folgen von Corona-Massnahmen leiden, sei die Möglichkeit einer Verlängerung der Verlustverrechnung eine wichtige Unterstützung.
Das Anliegen der Motion «Gewaltentrennung in der Finanzmarktregulierung» (17.3976) wurde aus Sicht der Kommission mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz umgesetzt, weshalb sie oppositionslos ihre Ablehnung beantragt. In der Praxis bleibe die Trennung von Regulierung und Aufsicht eine dauernde Herausforderung für die Finma. Die Politik werde dieses Thema daher sicher auch in Zukunft im Auge behalten.
Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, das Postulat von Ständerat Beat Rieder «Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer» (21.3440) abzulehnen. Die Mehrheit verspricht sich von einem Bericht des Bundesrats zu wenig Aufschlüsse mit Praxisrelevanz und stört sich auch an der Idee einer zweckgebundenen Steuer.
Die Kommission hat am 24./25. März 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit der Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.